Offizielle Stellungnahme zum abgesagten FPV-Treffen 2012 und dessen Gründe

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Mashu

Erfahrener Benutzer
#1
Offizielle Stellungnahme zur derzeitigen versicherungstechnischen Wandlung sowie deren Auswirkungen auf das FPV-Community Treffen 2012

Sehr geehrte FPV Gemeinde,

Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch darüber informieren, dass es derzeit einige Unstimmigkeiten bei den Luftfahrtbehörden und insbesondere dem Bundesverkehrsministerium zum Thema FPV gibt. Ein kürzlich veröffentlichter Artikel in der Zeitschrift Modell zur rechtlichen Einschätzung zum Thema FPV Flug allgemein, geschrieben vom Verbandsjustiziar des DAEC (Deutscher Aeroclub) und Rechtsanwalt Herrn Walter Felling, trug neuerdings zu aktuellem Umdenken bei den Luftfahrtbehörden bei. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch geduldet, unter zur Hilfenahme eines sogenannten Spotters, FPV zu fliegen. Der Spotter ist somit eine zweite Person, welche den Luftraum zu jeder Zeit beobachtete und gegebenenfalls die Fernsteuerung im Fehlerfall übernehmen konnte während der eigentliche Pilot mit einer Videobrille flog.

Diese Einschätzung bezüglich der Flugsicherheit ist kürzlich leider in die Diskussion geraten. Dies zog nun auch Konsequenzen bei den Versicherungsgesellschaften nach sich. Diese sind derzeit neuerdings der Auffassung dass eine zweite Person, welche beim FPV-Fliegen einfach nur auf Abruf daneben steht, den Luftraum beobachtet und im Fehlerfall die Fernsteuerung übernimmt, nicht ausreicht. Hierbei geht es zum einen um ein erhöhtes Gefahrenpotential, angeblich verursacht durch eine Zeitverzögerung bei der einfachen Senderübergabe ohne Kabel oder via Funk angebundene Lehrer-Schüler-Verbindung. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage ob eine Versicherungsgesellschaft etwas versichern kann, was rechtlich noch nicht klar geregelt ist. Viele gesetzliche Regelungen zum Thema Modellflug, stammen zum größten Teil noch aus Zeiten, wo FPV-Fliegen technisch noch undenkbar war. Dies bereitet derzeit ebenfalls Schwierigkeiten zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Hier gilt es für die Zukunft anzusetzen. Bei aktueller Situation ist der FPV-Flug innerhalb des DMFV nur dann versichert wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der FPV Pilot muss innerhalb des DMFV versichert sein.
  2. Während des FPV Fliegens muss ein zweiter Pilot (Spotter) mit einer zweiten Fernsteuerung via kabel-oder funk gebundenen Lehrer-Schüler-System angebunden sein.
  3. Der zweite Pilot (Spotter) muss ebenfalls eine gültige Modellflugversicherung besitzen. (Nach aktueller Einigung innerhalb des DMFV hat der zweite Pilot aber keine Versicherungspflicht beim DMFV, sondern kann auch bei beliebiger Modellflugversicherung versichert sein).
  4. Der FPV-Flug erfolgt ausschließlich innerhalb der Sichtweite des Steuerers ohne zur Hilfenahme besonderer optischer Hilfsmittel.
  5. Alle geltenden Regeln der jeweils aktuellen Luftverkehrsordnung werden eingehalten.

Der Deutsche Modellfliegerverband (DMFV) steht der Innovation FPV schon längerer Zeit positiv gegenüber. Der DMFV, wie auch wir, ist daran interessiert die Regelung des kabelgebundenen Lehrer-Schüler Verbundes beim FPV-Fliegen baldmöglichst wieder abzuschaffen. Auch ist der DMFV bestrebt eine erneute positive Einigung mit dem Bundesverkehrsministerium zu erreichen.

Wir als FPV-Community stehen im engsten Kontakt mit den Modellflugverbänden um ein gemeinsames Regelwerk zu erarbeiten sowie eine generelle rechtliche Eingliederung von FPV in Deutschland zu erzielen. Leider ist dies ein sehr hoher bürokratischer Aufwand welcher auch unter größtem Arbeitseinsatz und Elan seine Zeit braucht.

Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen nun aber für das geplante FPV-Community Treffen 2012?

Aufgrund dieser neuen Situation und dem damit verbundenen sehr hohen Aufwand zur technischen Einrichtung eines kabelgebundenen Lehrer-Schüler-Systems für jeden FPV-Piloten und somit unzählige verschiedene RC-Systeme und RC-Sender ist nahezu nicht durchführbar.

Es gibt Probleme bei der Kopplung von RC-Sendern und den verschiedenen Steuerungsmodi beim RC-Sender selbst. Auch die versicherungstechnische Absicherung bei Versicherern abseits des DMFV ist aufgrund der Unsicherheit der Gesetzeslage fraglich.

Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, das für den 08. – 10. Juni angesetzte FPV-Event zu diesem Termin abzusagen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, werden aber alles in unserer Macht stehende unternehmen, um ein weiteres Treffen auf die Beine zu stellen und diese Neuregelung rückgängig zu machen.

Grüße,
Markus Schumacher (Mashu)
 
Erhaltene "Gefällt mir": Lowbird

Sledge

lonesome Cowboy
#3
Sorry aber für mich hört sich das nach bullshit an. Warum den Schwanz einklemmen und das Treffen absagen? Stellt einfach allgemein verbindliche Regeln auf die zu dem Zeitpunkt in das fließende Konzept geltenden Rechts passen. Wenn fpv nur mit einem angeketteten Spotter erlaubt ist dann ist das eben eine der Spielregeln. Wer es technisch nicht umsetzen kann hat pech und darf nur zusehen. Falls ihr neben dem DMFV keine anderen Götter dulden wollt dann ist das ebenfalls Gesetz. Ihr könnt doch alle Bedingungen der Welt stellen, aber einfach abzublasen und dann zu schmollen bringt doch nichts. Das mindeste wäre ein Treffen bei dem nur konventionell auf Sicht geflogen werden darf. Ich bin mir sicher dass trotzdem noch genug Leute kommen würden. Aber hey, das ist Euer Barbecue.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#4
Haben die sich auch Gedanken zur Technischen Umsetzung gemacht?
Nehmen wir Rangarid und mich, ich mache für ihn den Spotter, und wir verbinden unsere Funken

Wie kann ich dann die Steuerung übernehmen, ihn aufzufordern dauert lange, Rübergreifen bringt auch nichts, viele nutzen ein Aktiven Taster, der die ganze Zeit betätigt bleiben muss
Auch ist eine Nutzung vom HT zu dem Zeitpunkt nicht mehr Möglich

Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe, WER genau hat gesagt, der beistehende Spotter reicht nicht aus, die Luftfahrtbehörde, der DMFV oder die HDI Versicherung
Die Aussage betrifft ja im ersten Zuge die DMFV, gibt es auch eine Aussage der anderen Beiden Versicherungen?
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#5
Das Verbindungsproblem sehe ich nicht!
Wir haben uns schon letztes Jahr intensiver mit Herstellerübergreifenden Lehrer/Schüler Systemen befasst!
Nachgewiesen funktionsfähig ist das System von ACT (T3E)...
Dabei fällt auch das Mode-Problem flach, wie man bei der Lektüre der Seite sofort merkt.
Für die Selbstbaufraktion bietet sich in diesem Zusammenhang das QuadroPPM12 an...
Die Importfreunde können mal ein wenig Geld nach Singapur schicken, um den 8 Channel PPM-Encoder zu bekommen...
Mit diesen Geräten lassen sich beliebige Empfänger (27MHz, 40MHz, 433MHz, 2,4GHz) anschließen.
Das beliebte 35MHz-Band fällt wegen der gesetzlichen Vorgabe (Steuerung von Flugmodellen) raus, da die Verbindung nicht zum Flugmodell sondern zum Lehrersender führt!
Die Anschlußreihenfolge bestimmt den Mode - somit können Sicht-Pilot und FPV-Pilot auch unterschiedliche Modi nutzen.
Auf diese Weise lassen sich die Signale der einzelnen Kanäle in ein Summensignal umwandeln.
Dieses Summensignal kann dann an die Lehrer/Schüler-Buchse des Senders geleitet werden - voila, das wars!
Der Rest ist dann nach Senderhandbuch einzustellen.

Gruß
mueckchen

Edit:
@DerCamperHB:
Man kann bei einigen Funken den Schüler per Programmierung auf einen Schalter legen.
Bei meiner FF7 ging das damals allerdings nicht und somit hab ich den Taster rausgelötet und einen Schalter eingelötet!
Ich hatte eben auch keine Lust auf einen Fingerkrampf!
Heutzutage schule ich auch nur mit Schalter - Schalter unten ==> Schüler kann steuern, aber mit einer Fingerbewegung ist er abgeschaltet!
Das ist definitiv entspannter, als sich die ganze Zeit an dem Taster festzukrallen...
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#6
Ändert aber nicht am Hauptproblem, der Spotter kann nicht aktiv das Modell übernehmen, dazu müsste der Spotter ein Signal an den FPV Piloten, bzw dessen Funke geben, um die Steuerung zu Übernehmen, die Funken sind aber dazu ausgelegt, das der FPV Pilot das entscheidet
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#7
Ähm...
Wäre es nicht einfacher, wenn der FPV-Pilot mit dem "Schülersender" fliegt?
Ich dachte eigentlich, daß das jedem klar sein müsste!
Denn wie Du schon sagst "Wie soll der Sichtflugpilot sonst die Steuerung übernehmen?"...
Es mag zwar irgendwann mal auf andere Art möglich sein (Softwareupdates machen's möglich), aber im Moment ist das wohl die einzig praktikable Lösung.
Falls jemand was besseres weiß, immer her damit!
Ich fliege auch lieber mit meiner T8FG, als die "alte" T6EX in den Pfoten zu haben...

Gruß
mueckchen
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#8
Genau das meine ich
Meine 9x ist auch ganz anders ausgebaut, wie die von meinem Kumpel, er müsste dann aber mit meiner, und ich mit seiner fliegen, tauschen geht auch nicht, da ich Frsky DHT drin habe, er nur das V8HT
 

Einherjer

CA Aktivierer
#9
Da haben die sich ja wieder was feines einfallen lassen ...
Vllt sollte man die Verwendung eines Autopiloten zur Absicherung mit in die Regelung mit ein beziehen - der reagiert nämlich noch schneller und präziser als der Spotter.
Das wären meine 2 Pfennig
 

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#11
So ist das also. Nun gut.
Wie wärs, wenn wir jetzt einfach proaktiv ein Best Practice für ein universal-Lehrer-Schüler-System mit FPV-Features, wie direkt einspeisbarem Head Tracker entwickeln oder die vorhandenen Lösungen entsprehend anpassen?
Es gibt ja wie oben schon geschrieben wirklich genügend Lösungen...
ist echt kein technisches Problem.

Was ich jetzt nicht verstanden habe im ersten Post: LS nur kabelgebunden oder auch auf funk zugelassen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Roadrunner007

Erfahrener Benutzer
#15
Mal was anderes, Leute: ich empfinde es als absolut unerträglich, dass die "Modell", die in Ihrer Berichterstattung auch permanent durch unseriöse Berichterstattung ("Tests von 45 C Lipos mit 10 C, offene Werbung für Sebart-Modelle, Diskreditierung von Internet-Foren durch den Redakteur Ralf Müller etc.) auffällt, hier offen gegen FPV Stellung bezieht. Auch diese ständigen, klugscheißerischen Artikel dieses RA Felling finde ich in einer Modellzeitschrift absolut deplatziert. UND außerdem sind die Feststellungen des Herrn Felling rechtlich fehlerhaft. Die FPV-Fliegerei via L/S-System (und dieses hat er ja insgesamt als rechtlich nicht zulässig dargestellt) ist meiner Ansicht nach analog zum Fahrschulbetrieb mit dem Pkw zu vergleichen. Es gäbe im Rahmen einer korrekten juristischen Würdigung dieser rechtlichen Frage genug Ansatzpunkte, die auch FÜR die Legalität sprechen. Statt dessen verbreitet dieser Anwalt aber unter dem Schein der Neutralität gezielt eine einseitge Interessenslage.

Deshalb möchte ich alle FPV-Flieger auffordern,
a) die "Modell" zukünftig zu boykottieren
und
b) sich bei der Redaktion entsprechend zu beschweren.
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#17
Wie ich schon an andere Stelle sagten, es ist ein Schritt nach vorne ( was den DMFV betrifft ), den bis dato wurde das FPV von der HDI nur im Rahmen des DMFV sowie DMFV Modellgelände mitversichert, die Änderung dass das FPV Fliegen nunmehr auch auf den gesamten Vereinsrahmen "Fremdvereine wie DAeC oder DMO " ausgedehnt wurde.. was das veranstalten eines Treffens erst möglich mach.... vermisse ich hier leider.
Ist diese Aussage denn schriftlich belegbar, oder stellt sie eine Persönliche Interpretation dar?

Das Geschreibsel von Ra Felling habe ich mir mal durchgelesen...
Liest sich auf den ersten Blick plausibel, aber...
Der Steuerer muß Sichtkontakt zum Modell haben.
Wie er im vorletzten Absatz schreibt, ist der Steuerer eines Modells derjenige, welcher die Signale an den Empfänger des Modells sendet.
Bei einem FPV-Flug mit Lehrer/Schüler System (FPV-Flieger am Schülersender) sendet der Sender des Sichtflugpiloten die Signale an den Empfänger - nach Auffassung des Ra Felling also eine legale Konstellation!

Mal so ganz am Rande: Welche Frage wurde ihm eigentlich gestellt, damit er den Artikel in der vorliegenden Form geschrieben hat?
Durch die Fragestellung lässt sich ja nunmal Einfluß nehmen auf die Antwort!

Gruß
mueckchen
 

Roadrunner007

Erfahrener Benutzer
#18
Nein, ich meine dieses Käseblatt hier:



Ich habe mich in einer anderen Sache mal höflich und korrekt dort beschwert. Die Überheblichkeit und Arroganz, die einem dann entgegen schlägt, ist einfach unglaublich.
 
Zuletzt bearbeitet:

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#20
Hallo,
das saß jetzt aber!
Mit dem meinst Du vermutlich diesen hier.
Dort verlinkst Du auf diesen Beitrag, womit Du Dich selbst als belegbare Quelle angibst...
Auf diese Art kann man natürlich alles schriftlich belegen!
Mir ging es eigentlich eher um eine "offizielle Quelle" und nichts von Dir geschriebenes!

Kopfschüttelnde Grüße
mueckchen

P.s.:
Der Modellflieger wird von Wellhausen & Marquardt verlegt und die "Modell" (Käseblatt) vom Neckar-Verlag.
Somit haben die nichts miteinander zu tun!
 
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FPV1

Banggood

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