Offizielle Stellungnahme zur derzeitigen versicherungstechnischen Wandlung sowie deren Auswirkungen auf das FPV-Community Treffen 2012
Sehr geehrte FPV Gemeinde,
Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch darüber informieren, dass es derzeit einige Unstimmigkeiten bei den Luftfahrtbehörden und insbesondere dem Bundesverkehrsministerium zum Thema FPV gibt. Ein kürzlich veröffentlichter Artikel in der Zeitschrift Modell zur rechtlichen Einschätzung zum Thema FPV Flug allgemein, geschrieben vom Verbandsjustiziar des DAEC (Deutscher Aeroclub) und Rechtsanwalt Herrn Walter Felling, trug neuerdings zu aktuellem Umdenken bei den Luftfahrtbehörden bei. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch geduldet, unter zur Hilfenahme eines sogenannten Spotters, FPV zu fliegen. Der Spotter ist somit eine zweite Person, welche den Luftraum zu jeder Zeit beobachtete und gegebenenfalls die Fernsteuerung im Fehlerfall übernehmen konnte während der eigentliche Pilot mit einer Videobrille flog.
Diese Einschätzung bezüglich der Flugsicherheit ist kürzlich leider in die Diskussion geraten. Dies zog nun auch Konsequenzen bei den Versicherungsgesellschaften nach sich. Diese sind derzeit neuerdings der Auffassung dass eine zweite Person, welche beim FPV-Fliegen einfach nur auf Abruf daneben steht, den Luftraum beobachtet und im Fehlerfall die Fernsteuerung übernimmt, nicht ausreicht. Hierbei geht es zum einen um ein erhöhtes Gefahrenpotential, angeblich verursacht durch eine Zeitverzögerung bei der einfachen Senderübergabe ohne Kabel oder via Funk angebundene Lehrer-Schüler-Verbindung. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage ob eine Versicherungsgesellschaft etwas versichern kann, was rechtlich noch nicht klar geregelt ist. Viele gesetzliche Regelungen zum Thema Modellflug, stammen zum größten Teil noch aus Zeiten, wo FPV-Fliegen technisch noch undenkbar war. Dies bereitet derzeit ebenfalls Schwierigkeiten zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Hier gilt es für die Zukunft anzusetzen. Bei aktueller Situation ist der FPV-Flug innerhalb des DMFV nur dann versichert wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Deutsche Modellfliegerverband (DMFV) steht der Innovation FPV schon längerer Zeit positiv gegenüber. Der DMFV, wie auch wir, ist daran interessiert die Regelung des kabelgebundenen Lehrer-Schüler Verbundes beim FPV-Fliegen baldmöglichst wieder abzuschaffen. Auch ist der DMFV bestrebt eine erneute positive Einigung mit dem Bundesverkehrsministerium zu erreichen.
Wir als FPV-Community stehen im engsten Kontakt mit den Modellflugverbänden um ein gemeinsames Regelwerk zu erarbeiten sowie eine generelle rechtliche Eingliederung von FPV in Deutschland zu erzielen. Leider ist dies ein sehr hoher bürokratischer Aufwand welcher auch unter größtem Arbeitseinsatz und Elan seine Zeit braucht.
Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen nun aber für das geplante FPV-Community Treffen 2012?
Aufgrund dieser neuen Situation und dem damit verbundenen sehr hohen Aufwand zur technischen Einrichtung eines kabelgebundenen Lehrer-Schüler-Systems für jeden FPV-Piloten und somit unzählige verschiedene RC-Systeme und RC-Sender ist nahezu nicht durchführbar.
Es gibt Probleme bei der Kopplung von RC-Sendern und den verschiedenen Steuerungsmodi beim RC-Sender selbst. Auch die versicherungstechnische Absicherung bei Versicherern abseits des DMFV ist aufgrund der Unsicherheit der Gesetzeslage fraglich.
Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, das für den 08. – 10. Juni angesetzte FPV-Event zu diesem Termin abzusagen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, werden aber alles in unserer Macht stehende unternehmen, um ein weiteres Treffen auf die Beine zu stellen und diese Neuregelung rückgängig zu machen.
Grüße,
Markus Schumacher (Mashu)
Sehr geehrte FPV Gemeinde,
Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch darüber informieren, dass es derzeit einige Unstimmigkeiten bei den Luftfahrtbehörden und insbesondere dem Bundesverkehrsministerium zum Thema FPV gibt. Ein kürzlich veröffentlichter Artikel in der Zeitschrift Modell zur rechtlichen Einschätzung zum Thema FPV Flug allgemein, geschrieben vom Verbandsjustiziar des DAEC (Deutscher Aeroclub) und Rechtsanwalt Herrn Walter Felling, trug neuerdings zu aktuellem Umdenken bei den Luftfahrtbehörden bei. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch geduldet, unter zur Hilfenahme eines sogenannten Spotters, FPV zu fliegen. Der Spotter ist somit eine zweite Person, welche den Luftraum zu jeder Zeit beobachtete und gegebenenfalls die Fernsteuerung im Fehlerfall übernehmen konnte während der eigentliche Pilot mit einer Videobrille flog.
Diese Einschätzung bezüglich der Flugsicherheit ist kürzlich leider in die Diskussion geraten. Dies zog nun auch Konsequenzen bei den Versicherungsgesellschaften nach sich. Diese sind derzeit neuerdings der Auffassung dass eine zweite Person, welche beim FPV-Fliegen einfach nur auf Abruf daneben steht, den Luftraum beobachtet und im Fehlerfall die Fernsteuerung übernimmt, nicht ausreicht. Hierbei geht es zum einen um ein erhöhtes Gefahrenpotential, angeblich verursacht durch eine Zeitverzögerung bei der einfachen Senderübergabe ohne Kabel oder via Funk angebundene Lehrer-Schüler-Verbindung. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage ob eine Versicherungsgesellschaft etwas versichern kann, was rechtlich noch nicht klar geregelt ist. Viele gesetzliche Regelungen zum Thema Modellflug, stammen zum größten Teil noch aus Zeiten, wo FPV-Fliegen technisch noch undenkbar war. Dies bereitet derzeit ebenfalls Schwierigkeiten zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Hier gilt es für die Zukunft anzusetzen. Bei aktueller Situation ist der FPV-Flug innerhalb des DMFV nur dann versichert wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der FPV Pilot muss innerhalb des DMFV versichert sein.
- Während des FPV Fliegens muss ein zweiter Pilot (Spotter) mit einer zweiten Fernsteuerung via kabel-oder funk gebundenen Lehrer-Schüler-System angebunden sein.
- Der zweite Pilot (Spotter) muss ebenfalls eine gültige Modellflugversicherung besitzen. (Nach aktueller Einigung innerhalb des DMFV hat der zweite Pilot aber keine Versicherungspflicht beim DMFV, sondern kann auch bei beliebiger Modellflugversicherung versichert sein).
- Der FPV-Flug erfolgt ausschließlich innerhalb der Sichtweite des Steuerers ohne zur Hilfenahme besonderer optischer Hilfsmittel.
- Alle geltenden Regeln der jeweils aktuellen Luftverkehrsordnung werden eingehalten.
Der Deutsche Modellfliegerverband (DMFV) steht der Innovation FPV schon längerer Zeit positiv gegenüber. Der DMFV, wie auch wir, ist daran interessiert die Regelung des kabelgebundenen Lehrer-Schüler Verbundes beim FPV-Fliegen baldmöglichst wieder abzuschaffen. Auch ist der DMFV bestrebt eine erneute positive Einigung mit dem Bundesverkehrsministerium zu erreichen.
Wir als FPV-Community stehen im engsten Kontakt mit den Modellflugverbänden um ein gemeinsames Regelwerk zu erarbeiten sowie eine generelle rechtliche Eingliederung von FPV in Deutschland zu erzielen. Leider ist dies ein sehr hoher bürokratischer Aufwand welcher auch unter größtem Arbeitseinsatz und Elan seine Zeit braucht.
Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen nun aber für das geplante FPV-Community Treffen 2012?
Aufgrund dieser neuen Situation und dem damit verbundenen sehr hohen Aufwand zur technischen Einrichtung eines kabelgebundenen Lehrer-Schüler-Systems für jeden FPV-Piloten und somit unzählige verschiedene RC-Systeme und RC-Sender ist nahezu nicht durchführbar.
Es gibt Probleme bei der Kopplung von RC-Sendern und den verschiedenen Steuerungsmodi beim RC-Sender selbst. Auch die versicherungstechnische Absicherung bei Versicherern abseits des DMFV ist aufgrund der Unsicherheit der Gesetzeslage fraglich.
Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, das für den 08. – 10. Juni angesetzte FPV-Event zu diesem Termin abzusagen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, werden aber alles in unserer Macht stehende unternehmen, um ein weiteres Treffen auf die Beine zu stellen und diese Neuregelung rückgängig zu machen.
Grüße,
Markus Schumacher (Mashu)