Hallo zusammen,
ich möchte hier zur Diskussion um das Thema FPV einen Stein ins Wasser werfen und versuchen, angesichts der aktuellen Ereignisse eine SACHLICHE! Diskussion anzuregen.
Um vorneweg klarzustellen, aus welcher Position ich das tue:
Ich bin der Vorsitzende der Fachkommission Funk in der Bundeskommission Modellflug des DAEC. Und ich bin KEIN! aktiver FPV-ler. Ungeachtet dessen beschäftige ich mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema und verfolge die Diskussionen darum. Da das Thema FPV viel mit Funk zu tun hat, fällt das in meinen Aufgabenbereich. Ungeachtet meiner Funktion stelle ich hier meine persönliche Meinung dar, die nicht notwendigerweise den Standpunkt der Bundeskommission Modellflug reflektiert.
Ich glaube, dass die Diskussion um das Thema FPV, die Randbedingungen für einen legalen Betrieb und die Gründe für die teilweise etwas reservierten Standpunkte gegenüber dieser Form des Modellflugs noch mal neu betrachtet werden sollten.
Es geht NICHT! darum das:
FPV-Flieger durch Ausfälle der Technik abstürzen können.
FPV-Flieger durch Schusseligkeit in der Flugvorbereitung abstürzen können.
FPV-Flieger durch Pilotenfehler abstürzen können.
FPV-Flieger durch schädliche, äussere Einflüsse (Wind, Wanderzäune, Springbäume usw.) abstürzen können.
Die Liste lässt sich sicher noch erweitern.
Das sind alles keine Alleinstellungsmerkmale von FPV sondern treffen auf den Modellflug allgemein zu. Es gibt also ein gewisses Risiko, das durch den Betrieb eines Flugmodells ein Fremdschaden verursacht wird. Daher gibt es für diesen Betrieb Vorschriften und eine Versicherungspflicht,unabhängig davon, ob es sich um FPV handelt oder nicht.
Die Vorschriften beruhen auf einem Regelwerk, das bei seiner Entstehung FPV nicht berücksichtigen konnte, da zu diesem Zeitpunkt die Varianten FPV im Hobbybereich nicht existent war. Die aktuellen Versicherungsbedingungen basieren auf diesen Vorschriften und dem Gefahrenpotential, das sich aus dem Betrieb innerhalb des Rahmens dieses Regelwerks ergibt. Ob FPV dabei mit abgedeckt ist, liegt im Ermessen des Versicherers. Manche decken es ab, manche nicht und manche nur unter Auflagen.
Der Unterschied zwischen FPV und „normalem“ Modellflug liegt darin, dass die Sicht des Piloten durch die Einschränkung der Funkübertragung des dem Piloten zur Verfügung stehenden Bildes (z.B. kein räumliches Sehen) über einen vollkommen ungeschützten und sehr störanfälligen Funkkanal erfolgt. Diese Sicht ist aber die Informationsquelle für den Piloten, nach der er den Anforderungen des „See and Avoid“ genügen muss. Ob das im gleichen Umfang gewährleistet ist, wie bei einer Sicht vom Boden aus, steht z.Z. zur Diskussion.
Das ist das Unterscheidungsmerkmal zum „normalen“ Modellflug. Im „normalen“ Modellflug wird die Beobachtung des Modells und des Flugraums von Boden aus als ausreichend betrachtet. Es wäre also zu klären, ob die Beobachtung durch ein Videobild unter den z.Z. gegebenen technischen Rahmenbedingungen ein gleichwertiger Ersatz ist oder welche zusätzlichen Anforderungen notwendig sind, um eine Gleichwertigkeit zu erzielen.
Das Ergebniss dieses Klärungsprozesses muss dann in das aktuelle Regelwerk aufgenommen werden, damit es verbindlich wird.
Daraus ergeben sich dann für den Bereich FPV verbindliche Regeln, aber (und dass ist besonders wichtig) auch verbindliche Rechte. Wenn z.B. FPV in die gesetzlichen Regelungen explizit aufgenommen wird und die Rahmenbedingungen dort festgeschrieben werden, wird es sicherlich schwerfallen, den FPV-Betrieb auf einzelnen Plätzen pauschal zu untersagen und die Versicherungsfrage ist auch vom Tisch. Dann ist es Teil des Modellflugs, den die Versicherer mit abdecken müssen. In diesem Fall dürfte eine Versicherung „Modellflug ohne FPV“ zum Ladenhüter werden.
Es sollte also das Ziel sein, für FPV Verfahren zu definieren, die eine Gleichwertigkeit zu dem traditionellen Verfahren der Beobachtung vom Boden aus erreichen. Darüber hinausgehende Optionen sollten dabei nicht ausgeschlossen werden, wenn die Technik die Sicherheit gewährleisten kann. Was also notwendig ist, ist die Schaffung klarer Regeln und Rechte.
Ein Zurechtbiegen des aktuellen Regelwerks und eine marginale Toleranz der Luftaufsicht und der Versicherer ist dabei auf Dauer nicht der richtige Weg. Sich in der regulativen Grauzone rumzudrücken, geht früher oder später schief. Die Situation scheint gerade eingetreten zu sein.
Noch ein paar Randbemerkungen aus der Position eines Aussenstehenden, der vielleicht etwas emotionsloser auf die Problemetik schaut, als ein direkt Betroffener:
Den Betreibern des Forums hier vorzuwerfen, dass sie durch aktive Beschäftigung mit der Problematik das aktuelle Problem erst hervorgerufen zu haben, zeugt von einer erheblichen Inkompetenz im Umgang mit regulativen Fragen. Es mag ja sein, dass durch die Aktivitäten der Protagonisten dieses Forums ein „schlafender Hund“ geweckt wurde, nur wäre dieser früher oder später durch andere geweckt worden oder er wäre von selber aufgewacht. Wenn der Weckruf ein fataler Schadensfall gewesen wäre, hätte der geweckte Hund sicherlich mehr getan, als die Zähne zu zeigen. Also besser den Hund sanft wecken, damit er nicht sofort zubeisst.
Dieser Vorwurf war mehr als unangebracht und inkompetent.
Es gibt Stellungnahmen zweier qua Amt mit dem Thema befassten Juristen, die sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten. Ich persönlich interpretiere diese Standpunkte nicht als „positv“ oder „negativ“ sondern als 2 Sichtweisen, die in Betracht gezogen werden sollten. Einer beschreibt das Best-Case und der andere das Worst-Case Szenario. Da das Best-Case Szenario selten eintritt, sollte man das Worst-Case Szenario nicht ausser Acht lassen.
Das Worst-Case Szenario zielt auf eine eventuelle Ordnungswidrigkeit ab. Sollte diese OWI von juristischer Seite konstatiert werden, wird die Versicherer ihr dummes Geschwätz von gestern nicht mehr interessieren. Der Verursacher eines Schadens ist dann höchstpersönlich in der Pflicht und da werde zumindest ich persönlich etwas vorsichtig.
Und jetzt kommt der Punkt, bei dem ich persönlich mal Dampf ablassen muss:
Ich war bisher davon ausgegangen, dass es Konsens war dass FPV mit einem Spotter im L/S-Betrieb akzeptabel ist. Ich bin dabei von der allgemein üblichen Interpretation des Begriffs L/S ausgegangen (also Betrieb mit 2 Sender, bei dem der Lehrer unmittelbar die Steuerung übernehmen kann, oder ständig Einfluss auf die Steuerung des Schülers hat) und es ist mir in persönlichen Gesprächen auch so vermittelt worden.
Um es mal sehr provokativ auszudrücken: Das da irgendwo einer rumsteht, der Löcher in die Luft guckt, hatte ich bisher nicht als L/S-Betrieb mit Spotter aufgefasst. Hab ich wohl falsch gelegen.
Just my 2 cents
ich möchte hier zur Diskussion um das Thema FPV einen Stein ins Wasser werfen und versuchen, angesichts der aktuellen Ereignisse eine SACHLICHE! Diskussion anzuregen.
Um vorneweg klarzustellen, aus welcher Position ich das tue:
Ich bin der Vorsitzende der Fachkommission Funk in der Bundeskommission Modellflug des DAEC. Und ich bin KEIN! aktiver FPV-ler. Ungeachtet dessen beschäftige ich mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema und verfolge die Diskussionen darum. Da das Thema FPV viel mit Funk zu tun hat, fällt das in meinen Aufgabenbereich. Ungeachtet meiner Funktion stelle ich hier meine persönliche Meinung dar, die nicht notwendigerweise den Standpunkt der Bundeskommission Modellflug reflektiert.
Ich glaube, dass die Diskussion um das Thema FPV, die Randbedingungen für einen legalen Betrieb und die Gründe für die teilweise etwas reservierten Standpunkte gegenüber dieser Form des Modellflugs noch mal neu betrachtet werden sollten.
Es geht NICHT! darum das:
FPV-Flieger durch Ausfälle der Technik abstürzen können.
FPV-Flieger durch Schusseligkeit in der Flugvorbereitung abstürzen können.
FPV-Flieger durch Pilotenfehler abstürzen können.
FPV-Flieger durch schädliche, äussere Einflüsse (Wind, Wanderzäune, Springbäume usw.) abstürzen können.
Die Liste lässt sich sicher noch erweitern.
Das sind alles keine Alleinstellungsmerkmale von FPV sondern treffen auf den Modellflug allgemein zu. Es gibt also ein gewisses Risiko, das durch den Betrieb eines Flugmodells ein Fremdschaden verursacht wird. Daher gibt es für diesen Betrieb Vorschriften und eine Versicherungspflicht,unabhängig davon, ob es sich um FPV handelt oder nicht.
Die Vorschriften beruhen auf einem Regelwerk, das bei seiner Entstehung FPV nicht berücksichtigen konnte, da zu diesem Zeitpunkt die Varianten FPV im Hobbybereich nicht existent war. Die aktuellen Versicherungsbedingungen basieren auf diesen Vorschriften und dem Gefahrenpotential, das sich aus dem Betrieb innerhalb des Rahmens dieses Regelwerks ergibt. Ob FPV dabei mit abgedeckt ist, liegt im Ermessen des Versicherers. Manche decken es ab, manche nicht und manche nur unter Auflagen.
Der Unterschied zwischen FPV und „normalem“ Modellflug liegt darin, dass die Sicht des Piloten durch die Einschränkung der Funkübertragung des dem Piloten zur Verfügung stehenden Bildes (z.B. kein räumliches Sehen) über einen vollkommen ungeschützten und sehr störanfälligen Funkkanal erfolgt. Diese Sicht ist aber die Informationsquelle für den Piloten, nach der er den Anforderungen des „See and Avoid“ genügen muss. Ob das im gleichen Umfang gewährleistet ist, wie bei einer Sicht vom Boden aus, steht z.Z. zur Diskussion.
Das ist das Unterscheidungsmerkmal zum „normalen“ Modellflug. Im „normalen“ Modellflug wird die Beobachtung des Modells und des Flugraums von Boden aus als ausreichend betrachtet. Es wäre also zu klären, ob die Beobachtung durch ein Videobild unter den z.Z. gegebenen technischen Rahmenbedingungen ein gleichwertiger Ersatz ist oder welche zusätzlichen Anforderungen notwendig sind, um eine Gleichwertigkeit zu erzielen.
Das Ergebniss dieses Klärungsprozesses muss dann in das aktuelle Regelwerk aufgenommen werden, damit es verbindlich wird.
Daraus ergeben sich dann für den Bereich FPV verbindliche Regeln, aber (und dass ist besonders wichtig) auch verbindliche Rechte. Wenn z.B. FPV in die gesetzlichen Regelungen explizit aufgenommen wird und die Rahmenbedingungen dort festgeschrieben werden, wird es sicherlich schwerfallen, den FPV-Betrieb auf einzelnen Plätzen pauschal zu untersagen und die Versicherungsfrage ist auch vom Tisch. Dann ist es Teil des Modellflugs, den die Versicherer mit abdecken müssen. In diesem Fall dürfte eine Versicherung „Modellflug ohne FPV“ zum Ladenhüter werden.
Es sollte also das Ziel sein, für FPV Verfahren zu definieren, die eine Gleichwertigkeit zu dem traditionellen Verfahren der Beobachtung vom Boden aus erreichen. Darüber hinausgehende Optionen sollten dabei nicht ausgeschlossen werden, wenn die Technik die Sicherheit gewährleisten kann. Was also notwendig ist, ist die Schaffung klarer Regeln und Rechte.
Ein Zurechtbiegen des aktuellen Regelwerks und eine marginale Toleranz der Luftaufsicht und der Versicherer ist dabei auf Dauer nicht der richtige Weg. Sich in der regulativen Grauzone rumzudrücken, geht früher oder später schief. Die Situation scheint gerade eingetreten zu sein.
Noch ein paar Randbemerkungen aus der Position eines Aussenstehenden, der vielleicht etwas emotionsloser auf die Problemetik schaut, als ein direkt Betroffener:
Den Betreibern des Forums hier vorzuwerfen, dass sie durch aktive Beschäftigung mit der Problematik das aktuelle Problem erst hervorgerufen zu haben, zeugt von einer erheblichen Inkompetenz im Umgang mit regulativen Fragen. Es mag ja sein, dass durch die Aktivitäten der Protagonisten dieses Forums ein „schlafender Hund“ geweckt wurde, nur wäre dieser früher oder später durch andere geweckt worden oder er wäre von selber aufgewacht. Wenn der Weckruf ein fataler Schadensfall gewesen wäre, hätte der geweckte Hund sicherlich mehr getan, als die Zähne zu zeigen. Also besser den Hund sanft wecken, damit er nicht sofort zubeisst.
Dieser Vorwurf war mehr als unangebracht und inkompetent.
Es gibt Stellungnahmen zweier qua Amt mit dem Thema befassten Juristen, die sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten. Ich persönlich interpretiere diese Standpunkte nicht als „positv“ oder „negativ“ sondern als 2 Sichtweisen, die in Betracht gezogen werden sollten. Einer beschreibt das Best-Case und der andere das Worst-Case Szenario. Da das Best-Case Szenario selten eintritt, sollte man das Worst-Case Szenario nicht ausser Acht lassen.
Das Worst-Case Szenario zielt auf eine eventuelle Ordnungswidrigkeit ab. Sollte diese OWI von juristischer Seite konstatiert werden, wird die Versicherer ihr dummes Geschwätz von gestern nicht mehr interessieren. Der Verursacher eines Schadens ist dann höchstpersönlich in der Pflicht und da werde zumindest ich persönlich etwas vorsichtig.
Und jetzt kommt der Punkt, bei dem ich persönlich mal Dampf ablassen muss:
Ich war bisher davon ausgegangen, dass es Konsens war dass FPV mit einem Spotter im L/S-Betrieb akzeptabel ist. Ich bin dabei von der allgemein üblichen Interpretation des Begriffs L/S ausgegangen (also Betrieb mit 2 Sender, bei dem der Lehrer unmittelbar die Steuerung übernehmen kann, oder ständig Einfluss auf die Steuerung des Schülers hat) und es ist mir in persönlichen Gesprächen auch so vermittelt worden.
Um es mal sehr provokativ auszudrücken: Das da irgendwo einer rumsteht, der Löcher in die Luft guckt, hatte ich bisher nicht als L/S-Betrieb mit Spotter aufgefasst. Hab ich wohl falsch gelegen.
Just my 2 cents