Sodele, nun haben wir in der CH eine Verschärfung ab dem 1.8.2014.
Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53746
Was der Text nicht sagt, die Bewilligungen werden auch deutlich teurer.
Gut habe ich noch rechtzeitig ein Gesuch eingereicht. Die Bewilligung wird zwar noch dauern... Doch den richtigen Weg zur Bewilligung haben wir mit dem GALLO-Konzept schon mal eingeschlagen.
Wer Unterstützung im Konzept benötigt, kann sich melden. Aber achtung. Sollten nur professionelle Projekte sein. Für Hobby ist das zu aufwändig und zu teuer.
In Zukunft wird es verboten sein, Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien ohne Bewilligung des BAZL einzusetzen. Ab dem 1. August 2014 müssen die entsprechenden Gesuche beim BAZL eingereicht werden.
Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden. Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.
Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.
Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden. Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.
Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.
Was der Text nicht sagt, die Bewilligungen werden auch deutlich teurer.
Gut habe ich noch rechtzeitig ein Gesuch eingereicht. Die Bewilligung wird zwar noch dauern... Doch den richtigen Weg zur Bewilligung haben wir mit dem GALLO-Konzept schon mal eingeschlagen.
Wer Unterstützung im Konzept benötigt, kann sich melden. Aber achtung. Sollten nur professionelle Projekte sein. Für Hobby ist das zu aufwändig und zu teuer.