Info zur Rechtsänderung, fliegen in der CTR erlaubt!

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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#1
In der neuesten Ausgabe der Nachrichten für Luftfahrer (NfL) gibt es zum 01.06.15 eine Änderung die uns vieles vereinfacht!Zukünftig darf man ohne Telefonat oder anderen Kontakt mit Wachleiter/Tower auch in einer CTR (Kontrollzone) fliegen bis 50m Höhe und 1,5 km Abstand zum Flughafen. Es gibt nur eine handvoll Ausnahmen wo das nicht gehen wird. Insgesamt werden einige Dinge leichter gemacht!
Die NfL werden sonst meist nur von echten Piloten gelesen, sind aber auch für uns eigentlich Pflicht wenn wir Flugmodelle aber vor allem UAVs fliegen. Bitte checkt die neue NfL!
Geweblich 50m
Privat 30m

super gut vor allem für 250er racer piloten...

http://www.luftverkehr.de/verordnungsdetails.html?id=91522
 

Weilent

Erfahrener Benutzer
#3
Mega gut... wohne in ner CTR, muss ich nimmer so weit fahren :D

Sind die Änderungen so definitiv durch und werden nicht mehr geändert?
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#4
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Weilent

Erfahrener Benutzer
#5
http://www.lba.de/SharedDocs/Downlo...relevante_NfL.pdf?__blob=publicationFile&v=24

Drohnen
I 281/13
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der
Erlaubnis um Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) gemäß §16
Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

1-437-15
Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit
Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von
Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugsicherungsdienst
 

Mayday

Expert somehow
#6
Die LBA Mitteilung (der Link) sagt eigentlich nichts aus. Die 1-437-15 ist auch nicht bei der DFS zu finden...
Und bei Luftverkehr.de zählt die Aussage auch nicht wirklich viel... So ohne Link auf eine öffentliche Bekanntmachung.
Kann aber auch sein, daß das IPad mal wieder Kauderwelsch anzeigt.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#7
Nö, eine Quelle für den im Eingangskommentar zitierten Text finde ich nicht. Nur das von Weilnet nochmals verlinkte Dokument mit dem Hinweis auf 1-437-15, ausdem jedoch die zitierte Änderung nicht hervorgeht - auch nichts, wo die Ausnahmen aufgeführt sind.
Ohne "amtliche" Quellenangabe kann ich nur für mich weiterhin nur das Verhalten wie bisher verantworten. Flugverbot bis zur Starffreigabe - ausser ich vekomme von einer verantwortlichen Stelle einen expliziten Persilschein, der mir einen generellen Aufstieg bis zu einer Höhe X ohne Einzelfreigabe erlaubt - kannte ich bisher nur vom US-Militär.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#8
In den Nachrichten Für Luftfahrer NFL I 1-437-15 ist eine Änderung bekannt gegeben worden welche den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb des kontrollierten Luftraumes betrifft.Konkret handelt es sich um die Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.
Für Flugmodelle im Sinne von §1 Abs. 2 S.1 Nr. 9 Luft VG sowie Luftfahrtsysteme im Sinne von §1 Abs 2. S. 3 LuftVG gilt:
Für Flugmodelle bis 5 Kg: Freigabe bis 30m Höhe über Grund in einer Entfernung von mindesten 1,5km zur nächsten Begrenzung des Flughafens.
Für unbemannte Luftfahrtsysteme bis 25Kg: Freigabe bis 50m Höhe über Grund in einer Entfernung von mindesten 1,5km zur nächsten Begrenzung des Flughafens.
Bei Nachtflügen wird ausserdem eine Beleuchtung nach Anlage 1 Luft VO benötigt. (Achtung, Nachtflüge sind natürlich unabhängig von dieser Allgemeinverfügung gesondert erlaubnispflichtig...)
Die Unterscheidung zwischen Flugmodelle und unbemanntem Luftfahrtsystemen wird gemäß §16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO vorgenommen, also idr. über den Zweck der Nutzung Freizeit vs. Gewerblich.
Die Flugplätze die in Deutschland als internationale Verkehrsflughäfen gelten sind:
Berlin/Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Die Regelung tritt am 01.06.2015 in Kraft

blubber ss
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#10
leider nein, aber ich hab das jetzt schon von n paar unabhänigen leuten gehört.
denke da wird was dran sein ;)

ma noch n paar tage warten dann wirds was offizielles geben.
 
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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#12
Danke für den Link.
Mann das hat aber gedauert.
Da such ich schon seit 4 Wochen nach.

Gruss
Frank
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#14
Auf jeden Fall eröffnen sich mit der pauschalen Kontrollfreigabe manch attraktive Flugterrains, welches bereits jetzt illegal, aber oft geduldet von Modell- oder Drachenfliegern genutzt wurden, ganz zu schweigen von vielen semiprofessionellen oder kommerziellen Kameraflugaktivitäten die ebenfalls nicht ordnungsgemäss abgewickelt wurden.
Man denke nur an Tempelhof in Berlin, das Parteitagsgelände von Nürnberg, viele ortsnahe Felder und Wiesen südlich Frankfurts und im Speckgürtel Kölns.

Positiv, hier sind Offizielle, also AE-Inhaber mal besser gestellt.
D.h. wer sein Modellflugzeug im Garten einfliegen will oder das Klettergerüst für die Kleinen aus der Luft aufnehmen will, dem genügen 30m, auch zum mal ein wenig zwischen den Apfelbäumen auf der Streuobstwiese beim Bauern rumzuheizen.

Wer aber als AE-Inhaber fliegt um einem Auftraggeber Aufnahmen seines neugebauten Häuschens zukommen zu lassen oder das alte Rathaus auf YT zu zeigen, der darf bis auf 50m gehen, eine gerade für solche Aufnahmen bei denen es auf Details im Bild ankommt ebenfalls meist mehr als ausreichende Höhe. Für eine Panoramaaufnahme aus 100m kann man im Einzelfall weiterhin auch mal beim Tower anrufen bzw. vielleicht hat man auch schon Aufnahme eines früheren Projektes, das Stadpano muss nicht jedesmal neu aufgenommen werden, wenn man einmal eine Neubau, das andere Mal einen Autohändler und ein nächste Mal die Überbleibsel der Römervilla aufnimmt.

Ahnungslose Aldi- oder Toy'sArUs-Käufer eines RC-"Spielzeug"fliegers die meist eh nur im Garten oder Hinterhof unter 10 oder 15m hoch geflogen werden sind ebenfalls aus der strafbbaren Luftraumverletzungsnummer draussen, bleibt "nur noch" die Verletzung der Versicherungspflicht.*
 

SGU

Erfahrener Benutzer
#15
Find das Ganze auch ne schöne und sinnvolle Sache. Ich hätte ehrlich gesagt nicht mit so etwas gerechnet, aber ist ja auch mal schön, das etwas weniger restriktiv wird und nicht nur immer neue Auflagen hinzukommen.

Wahrscheinlich wurde die NFL einfach deshalb ausgegeben, weil die Behörden oder die DFS einen größeren Mehraufwand durch Erlaubnis-Anfragen vermeiden, nicht jeden Jugendlichen mit Spielzeugheli gleich zum Straftäter machen wollen, und den Modellflugbetrieb eh nie wirklich kontrollieren konnten.
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
#16
Leider für 250er FPV Racing Quads eine vernichtende AUssage, denn FPV Flug ist zumnindest HIER komplett unersagt. Selbst der Spotter wird nicht erwähnt / geduldet. Einzige Ausnahme wäre rein interpretativ der aktive Spotter im L/S Betrieb, wobei da auch nicht klar ist, wer der "Steuerer" ist.

a. Während der gesamten Flugdauer ist das Flugmodell vom Steuerer zu
beobachten und in Sichtweite zu halten. Ferngläser, On-Board Kameras,
Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den
Begriff der direkten Sichtweite.
Ansonsten schön, dass man man schnell einen Platz finden kann - unter Berücksichtigung aller Aspekte - der vorher illegel war und nun schnell für den Flug mit dem Parkflyer, Trainer, Kunstflugmodell genutzt werden kann.
 

eisbaer77

Erfahrener Benutzer
#19
Weis zufällig jemand ob die Freigabe auch an kleineren Flughäfen, welche von der Tochtergesellschaft der DFS kontrolliert werden, darunter fallen?
Wie z.b. der Flughafen Frankfurt- Hahn.
 
#20
Nein, leider nicht. Diese Regelung gilt nur für die CTRs der in dem Dokument aufgelisteten Flughäfen.
Zum Thema FPV: Die Regelung, dass der Pilot immer das Modell sehen können muss, gilt überall. Die Nummer mit Lehrer-Schüler-Betrieb geht deswegen, weil der Spötter der Lehrer ist und somit der verantwortliche Pilot. Und somit hat der Verantwortlich das Modell immer in Blick.
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV1

Banggood

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