Lieber 08/15
Vielleicht wäre es mal angebracht ,sich einen weiteren Denkhorizont nebst vorallem fundierter Sachkenntnis zuzulegen.
Im übrigens sei bemerkt ,daß viele Hobbyflieger den Fehler machen lieber auf den ( zumeist weit besser imFachgebiet steckenden)
Profiflieger dümmlich einzuprügeln anstatt zu erkenn,daß a la long deren Ansichten fast immer so eintrafen......
Das Kernproblem ist, daß Dobrindt und co zumeist keinen Sachverstand haben, also nach Geschäftslage vor sich hin beschließen und wenn hier dummerweise der gesamte Modellflug gedeckelt wird .... wird es immer genug andere geben, die das für Ihre Zwecke nutzen wollen.
Wenn man mit einer Gopro hantiert ,wirken 60m bei einem Fisheye natürlich "hoch" bzw weit weg . Aber das Verwenden solcher
Systeme geht bei Action aber mit seriöser Fotografie etc hat man anderes Gerät in Betracht zu ziehen.
Das heißt, selbst die 100m sind eher ein Witz ...200-600m Flughöhe also sinnvolles Anwendungsspektrum für eben zB. Luftbildfotografie - wie ein Kollege schon sagte : Man löse sich von der Denke, daß Multicopter == Modellflug
Im Grunde sollte es eigentlich keine Probleme damit geben , weil - zumindest früher ein manntragender mindestens 600m hoch fliegen muß bzw sollte.... Das heißt solche Höhenbegrenzung kommen in der Regel von Lobbys oder eher profilneurotischen Karrieristen in dem Behördendschungel unter dem Alibi-Deckmantel zB Rettungsflieger.....
Das heißt im Unkehrschluß daß es fürher diese Höhenbegrenzung für Profiflieger nicht gabv - und interessanterweise mir auch kein
Unfall etc bekannt ist .... das heißt diese 100m sind ein völlig übertriebener Verwaltungakt ohne Substanz
Das heißt . man müßte also garnichts neu erfinden , sondern nur konsequent speziell bei Anzeigen gegen Manntragende vorgehen.
Wer nämlich von Fotografie Ahnung hat , kann aus einem Foto den Standort des Fotografen eineindeutig ermitteln, also klar herausarbeiten, daß der statt in zB 650m Höhe üG nur in 200m fliegt - also klar er und der Pilot entsprechend die rote Karte .....
FFür den normalen Modellfliger muß also garnix neu erfunden werden ,ausser, daß man wieder zu der alten LuftVO §6 abs 3 zurückkehrt ....denn Flughöhe bedeutet Sicherheit ...etwas , was gerne vergessen wird...und 100m sind quasi Endanflugshöhe ;-)
Schlimm ist es beispielsweise, daß die Presse gerne eben von Coptermißbrauch schreibt ( erfindet , unterstellt ) aber nicht in der Lage ist , die eigenen Reihen zu säubern ,wenn laufend fundierte Beschwerden ....es sit ja speziell Akteure aus dem sog Unterschichtenfernsehen,die solche "Flüge" reisserisch in Szene setzen - und damit bei den Nachbaren diffuse Ängste schüren, so wie heute gerne der sog "terrorimus" genutzt wird systematisch die Demokratie auszuhebeln....
Man schützt also die Falschen und untergräbt somit die eigene Glaubwürdigkeit.......
BTW die Möglichkeiten eines Phantoms konnten in systemrelevant schon vor 5-10 jahren realisiert werden . also mal schnell ein
Hobbydröhnchen 80km weit passend eindotzen zu lassen ... ist per se kein Hexenwerk ---nur heute jedem 9 jährigen per MM etc zugänglich out of the box.... Das heißt , um gewisse Gefährdungspotentiale zu lokalisieren, ist eine Höhenbegrenzung nonsens, zumal sie ein Usurpator eh nicht einhalten wird..... Somit ist auch klar , daß solche zb Drohnenführerscheine nix bringen