Hallo "Wowbagger",
...
Es ist halt so, dass ich von keiner Stelle eine saubere (d.h. ausschließlich an den Gesetzen geführte) Argumentationskette kenne, die die Pflicht für den Sichtflug (für Flugmodelle unter 25kg) belegt.
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So wie ich das sehe, argumentierst Du sehr fundiert auf Grundlagen von veröffentlichen Dokumenten, die Fachleute geschrieben haben, und die sich an den Gesetzen etc. orientieren.
Dies ist das einzigste, was mir als FPV - Pilot weiterhilft, wenn ich "Probleme" bekommen sollte.
Wie würde denn Deine Argumentationskette ausschauen, wenn Du beim FPV-Fliegen bist, und es kommt die Polizei vorbei, und möchte, das Du Dein (unser) Hobby einstellen sollst?
Meine Vorstellung:
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Wenn ich mir
eine Argumentationskette bereitlege, die für den Fall der Fälle (Polizei will mir das FPV-Fliegen untersagen)
klarlegt, daß ich
KEIN verbotenes FPV-Fliegen betreibe, und diese
Argumentationskette auch durch ein
paar Unterlagen,
{und dazu gehört sicherlich auch die von Dir oben gepostete Ausführungen
- „Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik“ von Dr. Walter Feling (Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen des DAeC) und Frank Tofahrn (Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC) }
belegen kann,
dann kann ich sicherlich ganz ruhig diesem "Fall der Fälle" entgegensehen.
Mit meinem Laienhaften wissen, würde ich diese Argumentationskette so beginnen:
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1. Ich betreibe FPV-Flug zum Zweck der Sport (Wettbewerb)- bzw. der Freizeitgestaltung (Hobby)
=> Das
was fliegt ist ein
Flugmodell, und KEIN unbemanntes Luftfahrtsystem
2. Das fliegen mit Videobrille steht der Bewertung als
Flugmodell NICHT entgegen!
(siehe Seite 8 oben, des von Dir geposteten Dokumentes)
Spotter und oder L/S vorhanden. [deswegen fliegen wir ja mit Freunden ;-)) ]
(eventuell muss / darf dieser Punkt (Spotter; L/S) raus!, sollte bitte nicht die gesammte Argumentationskette killen!)
3. Das fliegen mit dem
Flugmodell bedarf
keiner Aufstiegserlaubnis (nach § 16... LuftVO)
wenn der Kopter:
- elektrisch betreiben wird,
- unter 5 Kg ist,
- außerhalb von 1,5 Km zu Flugplätzen,
- außerhalb von Luftsperrgebieten und Kontrollzonen
- somit normalerweise im "unkontrollierten Luftraum" G fliegt.
4. Es liegt eine Versicherung vor (DAeC, DMFV, alternativen...)
5. Weitere Regelungen wurden beachtet:
I.:
- es wurde von einem privaten Grundstück mit Erlaubnis des Eigentümers,
oder
- einem Modellflugplatz,
oder
- von öffentlichen Raum aus gestartet.
II.:
Eigentumsrecht / Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht werden beachtet.
III:
Die Technischen Anlagen sind technisch zugelassen, und entsprechend den hier geltenden Bedingungen,
- CE-Kennzeichen
- Konformitätserklärung
- Einhaltung der Länderspezifischen Frequenzen ( 2,4 GHz bzw. 5,8 GHz ....)
und Sendestärken (z.B. 25 mW bei 5,8 GHz...)
Dieser "Entwurf" einer Argumentationskette ist sicherlich nicht vollständig, vermutlich auch in den einem
oder anderen Punkt fehlerhaft, aber doch mal ein Anfang.
Wenn ich an all die oben beschriebenen Punkte einen Hacken machen kann, bzw. ein paar entsprechende Dokumente
dazu (Versicherungsbestätigung, etc.) dabei habe, so sollte mich doch keiner vom Flugfeld vertreiben können.
"Wowbagger", was würdest Du an dieser Argumentationskette ändern?
zu den kommenden Gesetzen:
Erst muss festgehalten werden, was gilt heute, bzw. wie darf ich heute meinem FPV-Hobby nachgehen,
(Deshalb die Argumentationskette, siehe oben!)
Dann muss geklärt werden,was wird sich daran in Zukunft ändern?
Darf ich dann immer noch FPV-Fliegen (hoffentlich!), und wenn, wie muss ich meine Argumentationskette ändern,
damit ich weiterhin nicht vertrieben werde.
Diese Änderungen können wir jedoch erst besprechen, wenn die neuen Regeln da sind.
Ich mache mir, wenn ich die obigen Beiträge so lese, jedoch schon erheblich sorgen,
ob ich überhaupt noch weiterhin FPV-Fliegen darf!
Grüße Stefan