Muss ich als Nutzer einer RC-Anlage eine Konformitätserklärung haben ?

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hobby1946

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,

ich finde nirgends eine Vorschrift, daß ich für meinen Sender und die Empfänger eine KE (Konformitätserklärung)
besitzen muß.


Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-Konformitätserklärung abgeben,
sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie fällt.

Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklären darin,
dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

Aber ob ich das als Benutzer haben muß ist nicht geklärt.
Ich kenne keinerlei Vorschriften dafür.

Auf meinem Sender steht gedruckt, daß er die CE 2200 besitzt und ETSI 1.8.1 hat.
Damit ist doch alles gesagt.

Jeder Inverkehrbringer muß ein CE abgeben. Ob die stimmt, kann ich aber nicht überprüfen.

Wer weiß darüber mehr und kann entsprechende Hinweise geben.

Gruß Bernd
 

ReX_1986

Erfahrener Benutzer
#2
Dei Hersteller haben vorschriften. Wenn jemand ein Produkt auf dem Markt bringt muss sie an die vorschriften halten sonst bekommen die Produkte keine zulassung z.B CE Zeichen. Für Dich ist das egal wenn Du ein Oryginal Produkt hast. Wenn Du ein Produkt z.B ein RC Sender umbaust dann kann das bei einen Anfallschaden problematisch sein. Da kann die Versicherung sagen "Nein wir bezahlen nicht da die Anlage nicht das Oryginal ist bzw. umgebaut wurde."
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
#3
Hallo Rex,

was du sagst ist schon klar.
Das sehe ich auch so.

Es ging aber um die Frage, ob ich als Betreiber der RC-Anlage eine KE besitzen muß ?
Ich meine nein. Ich kenne keine derartige Vorschrift.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#4
Wenn Du ein Produkt z.B ein RC Sender umbaust dann kann das bei einen Anfallschaden problematisch sein. Da kann die Versicherung sagen "Nein wir bezahlen nicht da die Anlage nicht das Oryginal ist bzw. umgebaut wurde."
Nein, die Versicherung zahlt immer bis zur Höhe der Versicherungssumme. Darauf kann sich ein Geschädigter verlassen.

Zur ursprünglichen Frage: Nein, als Benutzer benötigt man keine KE.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#5
Die Versicherung wird immer den Schaden zahlen, ggf. aber den Betrag vom Verursacher ganz oder teilweise zurückfordern. Eine KE rettet den Verursacher hier nicht wirklich. Der Betreiber der Anlage ist dafür zuständig, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Betriebs allen gesetzlichen Anforderungen genügt und die Anlage selbst auch technisch in Ordnung ist. Mit einer KE erklärt der Hersteller/Händler nur, dass die Anlage diese Bedingungen beim Verkauf erfüllt hat. Kritisch wird es aber nur, wenn Umbauten an der Anlage stümperhaft durchgeführt wurden oder die Anlage wissentlich mit Defekten/Fehlern in Betrieb genommen wird. Das wäre grob Fahrlässig. Ein sauber und fachmännisch durchgeführter Umbau, bei dem die gesetzlichen Anforderungen auch weiterhin erfüllt bleiben, wird kaum zu einer Rückforderung im Schadensfall führen und dürfte auch vor Gericht standhalten. Man bedenke, die Gegenseite der Funkstrecke (das Modell) ist in der Regel ein Eigenbau und die meisten Schäden werden durch falsche Handhabung der Knüppel verursacht.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#6
Bei dieser nachträgliche Rückforderung (Regress) gibt es noch zusätzlich zu beachten:

Bei Regressforderungen gilt der sogenannte Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass das Fehlverhalten auch tatsächlich relevant für die Entstehung beziehungsweise die Höhe des Schadens gewesen sein muss. Die Versicherung muss also zeigen, dass der Schaden bei "korrektem" Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

Betreibt man nun einen Sender z.B. einen neuen Sender mit momentan nicht mehr erlaubter Non-EU-HF-Firmware, so müsste die Versicherung nachweisen, dass der konkrete Schaden bei Betrieb mit der EU-HF-Firmware nicht aufgetreten wäre. Das dürfte im Normalfall nicht möglich sein, da die Schadensursachen normalerweise andere sind.

Sicher kann man sich aber nie sein, auch nicht bei Vorhandensein einer KE, denn vor Gericht und auf hoher See...
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
#7
Auf meinem Sender steht gedruckt, daß er die CE 2200 besitzt und ETSI 1.8.1 hat.
Ich habe daran nichts geändert und habe keine KE !

Dann kann mir ja nichts "passieren" bezüglich Zulassung, Versicherung etc. !
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#8
Dann kann mir ja nichts "passieren" bezüglich Zulassung, Versicherung etc. !
So etwas wie eine "Zulassung" gibt es für RC-Sender nicht!
Bezgl. Versicherung kann Dir nur ein Regress passieren, wenn Du einen Schaden verursachst, bei dem die Versicherung nachweist, dass er bei regelkonformen Verhalten nicht aufgetreten wäre.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
#9
Das ist keine genaue Antwort .....

Was ist regelkonformes Verhalten bei einer RC-Anlage, um die es hier ja geht ?

Auf meinem Sender steht : CE 2200 / ETSI 1.8.1
So habe ich sie auch gekauft !

Also ist damit alles in Ordnung ?

(Ich selbst kann weder wissen oder kontrollieren ob das auch wirklich so ist)
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#10
Machs doch nicht so kompliziert.
Mit regelkonform meinte ich natürlich alles, nicht nur die RC-Anlage.

Wenn Du einen Versicherungsschaden verursachst, dann nehmen die Dich in Regress, wenn Du Dich irgendwo nicht regelkonform Verhalten hast und(!) bei regelkonformen Verhalten der Schaden nicht entstanden wäre.
D.h.
- fliegst Du in einer Einflugschneise und versuchst dort einen Schaden, wirst Du in Regress genommen, weil der Schaden sonst nicht passiert wäre.
- fliegst Du betrunken und verursachst Du einen Schaden, weil Du das Flugzeug nicht unter Kontrolle hattest, wirst Du in Regress genommen, weil der Schaden sonst nicht passiert wäre.
- fliegst Du höher als die erlaubten 100m und fällst dann wegen eines Akkuschadens auf z.B. ein Kornfeld und entzündest das, wirst du nicht in Regress genommen, da der Absturz auch durch Fliegen unter 100m passiert wäre.
- fliegst Du mit einer RC-Anlage, die ein Non-EU-HF-Protokoll ohne Bestandsschutz verwendet und stürzt aus anderen gründen ab, wirst du nicht in Regress genommen, da der Absturz auch mit z.B. LBT passiert wäre.
Eine Versicherung wird natürlich alles probieren und im Zweifelsfall auch vor Gericht ziehen. Dort müssen die dann beweisen, dass ohne Dein nicht regelkonformes Verhalten der Schaden nicht entstanden wäre. Bei Zweifelsfällen ist man halt vor Gericht und auf hoher See...

Zu Deinem Sender ganz konkret:
Vermutlich ist das ein FrSky-Sender, oder?
Wenn der die LBT-HF-Firmware drauf hat (davon ist auszugehen bei dem Aufkleber) und Du nicht die trotzdem enthaltene D8 benutzt, dann ist alles in Ordnung. Zumindestens genauso wie bei allen anderen Herstellern. Du kannst und musst davon ausgehen, dass der Sender regelkonform arbeitet.
FrSky hatte (hat?) auch Kessel mal als Download zur Verfügung gestellt. Die erfüllen (erfüllten?) aber nicht unbedingt die korrekte Form. Auf jeden Fall kannst Du mit der gleichen Sicherheit davon ausgehen, dass der Sender die Regeln erfüllt wie bei allen anderen Herstellern.

Wissen oder kontrollieren kannst Du das nicht. genauso wie Besitzer von Graupner, Multiplex, Jeti etc. Auch die können nix kontrollieren oder wissen.

Eine KE ist einfach nur ein Blatt Papier des Herstellers/Inverkehrbringers, dass er bestätigt (aber nicht geprüft hat!), dass sich das Produkt an die Regeln hält. Eben weil man das als Kunde nicht wissen oder kontrollieren kann, dient das Blatt Papier dann nötigenfalls vor Gericht, dass man in gutem Glauben gehandelt hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Bei einem Sender, der evtl. durch Serienstreuung nicht regelkonform arbeitet, hilft das aber auch nichts.

Naja, im Endeffekt:
Benutze einfach die LBT-HF-Firmware und nicht D8, dann bist Du nach allem, was bekannt ist, regelkonform.
Benutzt Du ohne Bestandsschutz D8 oder die Non-EU-HF-Firmware kommst Du nur in Regress, wenn der Schaden mit LBT nicht passiert wäre.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
#11
Alles klar !
Bin in allen Punkten deiner Meinung. Siehe mein Beitrag #1

Ich habe Frsky und fliege mit LBT HF-Firmware und EU-konformer Software (D8 nicht möglich).
Und eine KE wird vom Anwender nicht benötigt.
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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