Aber wieder einmal ist nicht eindeutig dargegt (in dem o.a. Artikel), wie sich Sachverstand zeigt (VOR einer möglichen Überprüfung). Nicht nur ich habe ja auch bei der BeNetzA schon Einwände gegen schwammige Formulierungen dargelegt.
Es gibt nun mal gute und schlechte Analogien dazu, aber auch einfache: So lange Du behauptest, Dein Mopped hätte die und die Leistung, gilt das bis zu einer möglichen Überprüfung. Allerdings geht das so nicht. Erst muß eine Überprüfung stattfinden, z.B. einfaches Prüfprotokoll (auch ohne Amt), dann kann gefahren werden. Mitunter muß sowieso geprüft werden, da Berechnungen ja kaum ausreichen dürften, was die Funkerei nun wieder betrifft.
So lange der Sachverstand der Sachverständigen selbst mit schwammigen Aussagen gekoppelt wird,ist mir jedoch einiges zu schwammig...
Allerdings muß ich zugeben, daß die BeNetzA auffällig nachlässig bei der Vergabe von Frequenzzuteilungen geworden ist. Nicht nur mein Gefühl jedenfalls.