Alles was Recht ist

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#1
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, wie siehts aus. z.B. ich nehme meinen Hexacopter und filme eine alte Burgruine von oben ab. Darf ich das und darf ich den Film als Referenz für mein Gewerbe ins Internet stellen (nicht zum Verkauf nur als Referenz) ?

Wer weis da bescheid?
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#2
Wenn du die Genehmigung des Besitzers hast, sollte es eigentlich reichen. Denn die Copyrightrechte bleiben ja beim Fotografen.
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#3
ich denke jeder der mit dem gedanken spielt sich mit so etwas selbständig machen will, sollte sich vorher rechtlich beraten lassen.
wird zwar etwas geld kosten, aber da unwissenheit nun mal nicht vor strafe schützt sicher gut investiert.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#4
Wenn du die Aufnahme für dein Gewerbe machst, verdienst du mit solchen Aufnahmen Geld, dann brauchst du eine Gewerbliche Aufstiegsgenehmigung für Luftbildfotografie. Auch wenn dein Copter unter 5kg ist. Dazu eine gewerbliche Modellflugversicherung für die Knipserei.
Hab ich diese Woche alles bekommen. Kann aber nur für Baden Württemberg sprechen. Das ganze kostet dich, mit Gewerbeanmeldung knapp über 500€.
Und wie kann es anders sein, heute Abned kurz über Felder geflogen, kam doch glatt die Polizei vorbei. Fragten was ich hier mache. Ich sagte ich habe Genehmigung vom Bauer, hier zu fliegen und zu filmen, zeigte meine AE und weg waren die Herren.
 
#5
@gfunk
wo kann man sich da rechtlichen Rat holen? Das wäre cool, wenn man da was zum nachschlagen hätte.

@schneipe
Für den privaten einsatz hab ich mich auch schon versichern lassen und bin im Modellsportverein beigetreten. Das mit dem gewerblichen hab ich auch schon abgeklärt würde bevor ich aber in die Vollen gehe erst mal ein paar Referenzen mir schaffen. Ich war z.B. bei uns bei einer Burgruine und hab die abgefilmmt. Einer von den Ruinen Aufpassern, hat mich lediglich gefragt, ob ich das gewerblich betreibe, was ich dann verneint habe. Was halt cool wäre, solche Bilder dann einfach im Netz unter youtube zu zeigen, was man mit Luftaufnahmen alles machen kann, ohne dafür Geld zu verdienen lediglich Interesse zu wecken.
Wäre es denn auch verboten dann z.B. Bilder von meiner Frau bei der Ruine ins Netzt zu stellen ? (keine Luftaufnahmen)
 
#6
@schneipe

Schätze mal, nach all den Zeitungsberichten werden die Leute langsam etwas von Verfolgungswahn geplagt......
Da hat sicher jemand die Schlümpfe angerufen.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#7
Kann gut sein, aber auf dem Feld fliegen wir schon seit Jahren mit Genehmigung vom Bauer. War auch schon öfters die Polizei zum Zuschauen da.........Kann nur ein verärgerter Spazierer gewesen sein, der über den kleinen Feldweg abkürzen wollte, und mein Auto im Weg stand. grins...
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#8
wenn du das ganze als werbung für dein gewerbe machst brauchst du eine AE und ne gewerbliche versicherung.
vorher.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#9
So siehts aus......
AE.jpg
Bekommt man eigentlich ohne Probleme...Datenblatt deines Fluggerätes musst du dir eben selbst machen und mit einreichen. Dazu den Nachweis einer Gewerblichen Modellflugversicherung (DFMV 680€...DMO 250€)
 
Zuletzt bearbeitet:

Atarix777

Erfahrener Benutzer
#10
@Schneipe - Ich bin zwar in Italien und hier schaut das ganze etwas anders aus, aber du zahlst in DE also nur für Versicherung (ist ja klar) und erwirkst zusätzlich eine einmalige Aufstiegsgenemigung für das Flugmodel (Gültig für?) und kannst dann auch überall in ganz DE mit Genemigung des Grundstückseigentümers aufsteigen und die entstandenen Fotos/Filme Kommerziell anbieten, oder zählt das nur in Baden-Würtemberg?

Ich frage da ein lokaler TV Sender auf mich Aufmerksam geworden ist und ich für die einen Testflug gemacht habe, der denen sehr zugesagt hab (was hab ich geschwitzt ^^) und die würden mich gerne hier und da auf ein paar Events mit nehmen - nur gibt es hier in Italien da vom Gesetz her gewaltige Probleme wegen der Cam (dafür darf man hier aber ohne Genemigung ein 100KG RC Model auf dem Marktplatz starten, ohne das man Angezeigt werden kann ^^) und wir sind da momentan am schauen ob wir da was regeln können.

In meinem Fall will ich dass das ganze ein Hobby bleibt, aber hier und da mal einen Tag mit dem TV Team was zu machen und ein bischen Taschengeld zu kriegen wäre schon sehr interessant ;D
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#11
Naja, meine Allgemeine Aufstiegserlaubniss bezieht sich nur auf Baden Württemberg, und für Modelle unter 5kg.
Aber eine Genehmigung vom Besitzer wäre immer von Vorteil.
Sollte das Modell schwerer wie 5kg, oder das Gelände sich in einem Gefahrenbereich befinden, braucht man hier zusätzlich die Besondere AE. Diese kostet dann am Tag 75€, und eine schriftliche Genehmigung des Besitzers des Objektes.
Die Allgemine kostet 250€ für 2 Jahre.
 

Mischamick

Erfahrener Benutzer
#13
Hey,
hier mal ein paar Infos generell die ich so gefunden habe:
http://www.mikrokopter.de/ucwiki/Aufstiegserlaubnis
http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchfuehrung/48395-faq-kleinunternehmer.html

Aber wie es sich nun mit deiner eigentlichen Frage verhält wüsste ich auch gerne - wenn ich jetzt privat als Hobby Luftaufnahmen mache ist ja in diesem Rahmen erstmal alles in Butter, aber werden diese Aufnahmen dann gewerblich wenn ich sie später als Referenz auf meine Homepage stelle (und hätte ich so im nachhinein eine Aufstiegsgenehmigung gebraucht?) oder habe ich sie mir quasi selber "geschenkt", was ja im ungewerblichen Rahmen möglich ist.. tjoa, ich habe noch keine Antwort darauf gefunden..

Einstündige Rechtsberatung von Angesicht zu Angesicht kostet übrigens ca. 150€ (natürlich schwankend jenachdem an wen genau man sich wendet), wenn man aber die richtigen Fragen hat und sich im Netz so weit wie möglich informiert hat wäre es sicherlich eine sinnige Investition vorm finalen Gewerbestart.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#14
Aber wie es sich nun mit deiner eigentlichen Frage verhält wüsste ich auch gerne - wenn ich jetzt privat als Hobby Luftaufnahmen mache ist ja in diesem Rahmen erstmal alles in Butter, aber werden diese Aufnahmen dann gewerblich wenn ich sie später als Referenz auf meine Homepage stelle (und hätte ich so im nachhinein eine Aufstiegsgenehmigung gebraucht?) oder habe ich sie mir quasi selber "geschenkt", was ja im ungewerblichen Rahmen möglich ist.. tjoa, ich habe noch keine Antwort darauf gefunden..
Also soweit ich mich an ein Gespräch erinnern kann ist jedes Bild das zu "Werbezwecken" be/genutzt wird (sei es auch nur als Refeerenz... was auch als Werbing angesehen wird) als gewerblich angesehen... auch auf der eigenen Website.
Sollte man wie Du nun schon im Vorfeld ankündigen diese später evtl. zu solchen Zwecken nutzen zu wollen sollte man diese wohl eher auch besser mit AE machen um auf der sicheren Seite zu sein.
Manchen ist dies in diesem Hobby zwar völlig egal und wird evtl. als völliger Stuss oder Humbug angesehen, aber ist nunmal so.
Weiss aber leider nicht mehr ob ich das Gespräch damals mit meiner Versicherung hatte oder ob das war als ich beim Luftfahrtame in Bezug auf AE angerufen hatte
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#16
Moin,

so wie wolfes es schreibt kenne ich es auch.
Wenn du damit wirbst fällt es schon unter gewerblich.
Was auch garnicht geht ist, wenn du sogar angesprochen wirst und sagst, dass es rein privat ist, ist das gelogen und kann Probleme geben. (Nicht weil du gelogen hast sonder weil auf vielen Burgen und Ruinen das gewerbliche Fotografieren (ohne Erlaubnis) verboten ist.

Wurde bei uns auch schon ofters mal gefragt, weil gewerbliches Fotografieren verboten war.
Rein privat darf natürlich jeder Besucher Bilder von der Burg(Ruine) machen.

Grüße

Jonas
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#17
Rein theoretisch laut Aussage der Polizei Dienststelle:
Man darf von ALLEM/ALLEN/JEDEN ohne deren Genehmigung ein Bild/Foto machen, aber darf es nicht weiterverwenden.
Dies wurde mir vor ca. 3 Wochen durch die örtliche Polizei mitgeteilt, als ich dort angerufen hatte nachdem jemand im Strassenverkehr (nachdem er ich zuvor auch im Strassenverkehr genötigt hatte) vor meinem LKW mittem im Verkehr anhielt, und ein Bild von mir und meinem LKW machte. Ich daraufhin bei der örtlichen Polizei angerufen hatte, was ich machen kann in Bezug auf Fotografie von mir ohne meine Einwilligung/Erlaubniss.
Es wurde auch schon in mehreren DOKUs im TV erwähnt, dass man auch Bilder von Burgen, Immobilien etc machen dürfte und diese auch Online stellen könne.... jedoch man nicht die Erlaubniss/das Recht habe die Ortschaft/Adresse zu nennen.

Da sich meiner Ansicht durch diese 2 Aussagen wieder eine Zwickmühle/Grauzone entwickelt, ähnlich wie bei FPV fliegen, sollte sich jeder selber für seinen Zuständigkeitsbereich informieren
 
#18
@Jonas
Im ersten Stadium waren die Aufnahmen für mich natülich privater Natur womit ich kein Geld verdienen möchte, aber im nachhinein sind die so cool geworden, dass ich die gerne als Reverenz verwenden möchte.
Was man ja auch häufig sieht, ist das google zooms von google map verwendet werden und in der rechten unteren Ecke dann steht, dass das von Google Map verwendet worden ist (also die Quelle wird veröffentlicht). Genauso z.B. wenn ich einen Ausschnitt von Matrix den Film verwende muss ich die Quelle im Bild mit einblenden dann darf ich das veröffentlichen.

hm jetzt bin ich mir halt immer noch unsicher, was ich darf und was nicht.

Aber schon mal wegen der AE. Ich komme aus Bayern und wo muss ich anrufen, um so eine AE zu bekommen? Beim Luftamt?
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#20
Mir fallen da jetzt 2 Möglichkeiten ein.

1. Du verwendest die Bilder einfach und hoffst, dass es niemand merkt.
2. Du gehst mit den Bildern nochmal zu einem Zuständigen der Burg/Ruine und erklärst die Lage.

Bei uns gab es halt schon bei diversen Burgen Probleme, weil da im Sommer jeden Freitag und Samstag Fotografen mit Hochzeitspaaren hochfahren nur um Bilder zu knippsen. Das ist dann echt manchmal wie auf dem Wochenmarkt.
Deshalb hängen vieler Orts auch Schilder "Gewerbliches Fotografieren verboten/bedarf Genehmigung".

Einfach mal mit den Leuten reden und fragen...........


EDIT: Die Sache mit den google-Map Zooms ist ja etwas anders. Die Zooms/Maps sind ja eigentlich öffentlich und von jederman einsehbar. Deshalb kann man die, bei ausreichender Quellenangabe auch weiter nutzen.
Deine Bilder sind ja (noch) rein privat und dürfen auch nur so genutzt werden.
 
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