Bilder von Baustelle

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#1
Hallo,
möchte mit meiner Drohne Bilder eines entstehenden Neubaus eines großen Konzerns aufnehmen.
Die Firma weiß Bescheid und ich bekomme auch eine Aufstiegsgenehmigung für deren Parkplatz.
Weiterhin habe ich eine Versicherung beim DMO und eine Aufstiegsgenehmigung für Bayern, jedoch kein Gewerbe angemeldet.
Die Bilder werden aber ohne jeglichen finanziellen Interessen gemacht.
Gibt es jetzt irgendwas was ich speziell beachten müsste?
Die Koordinaten wären exakt hier (49.702363,11.055057 -> einfach in Google Maps eintragen) und es würde ein geplanter Flug in ca 60 Meter Höhe und einem Radius von max 100 Meter stattfinden.
Muss ich jetzt da vorher noch Polizei oder sonstiges informieren?
Start- und Landefläche werden seperat abgesperrt.


VG
Matthias
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#2
Hallo Matthias,

ich denke, du hast an fast alles gedacht. Die Definition "gewerblich" bezogen auf den Zweck des Fluges hat aber nicht nur finanziellen Hintergrund. Sobald der Flug nicht nur als Hobby für dich alleine stattfindet, ist der Copter kein Modellflugzeug, sondern ein UAV. Dein Deal mit der Firma ist ja sicher, das sie die Aufnahmen von Dir unentgeltlich bekommen.
Somit gelten alle Rechte und Pflichten bei einem gewerblichen Flug. Da du ja die allgemeine Aufstiegsgenehmigung hast, müsstet Du nur noch darauf achten, das du die Polizei über den Aufstieg informieren müsstest, wenn es innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist.
 
#3
Hallo Hartmut,
vielen Dank für die Antwort. Um alle Regeln zu erfüllen werde ich ganz einfach auch die Polizei verständigen.
Somit sollte dann alles in Ordnung sein.
VG
Matthias
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#5
Weiß nicht wie es in Bayern gilt, in Baden Württemberg gilt das so.....Innerhalb Ortschaften gilt die Allgemeine AE nicht. Dazu braucht man dann die Einzel AE....Würde mal nachfragen. Denke auch daran, das du zwar die Bilder verschenken kannst, verschenkst du auch die Nutzungsrechte dazu? Aber das Urheberrecht bleibt immer bei dir, ich wüsste schon gerne was derjenige mit meinen Bildern macht.
 

lazyzero

... zu viel geflashdingst
#7
Nein, die Urheberrechte bleiben in DE immer beim Urheber und laufen bei Bildwerken erst 50 Jahre nach dem Tod ab. Die Nutzungsrechte und Vervielfältigungsrechte kannst Du vertraglich regeln.
 
#9
Hallo,
vielen Dank für die Antworten und Einschätzungen.
Die Nutzungsrechte werden schriftlich geregelt und dürfen von der Firma sowohl intern alsauch extern genutzt werden.
VG
Matthias
 

lazyzero

... zu viel geflashdingst
#11
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten