CH: Modellflug näher als 100m zu Menschenansammlungen ab 1.8.2014 verboten

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nique

Legal-LongRanger
#1
Sodele, nun haben wir in der CH eine Verschärfung ab dem 1.8.2014.

In Zukunft wird es verboten sein, Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien ohne Bewilligung des BAZL einzusetzen. Ab dem 1. August 2014 müssen die entsprechenden Gesuche beim BAZL eingereicht werden.
Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden. Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.
Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.
Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53746

Was der Text nicht sagt, die Bewilligungen werden auch deutlich teurer.

Gut habe ich noch rechtzeitig ein Gesuch eingereicht. Die Bewilligung wird zwar noch dauern... Doch den richtigen Weg zur Bewilligung haben wir mit dem GALLO-Konzept schon mal eingeschlagen.

Wer Unterstützung im Konzept benötigt, kann sich melden. Aber achtung. Sollten nur professionelle Projekte sein. Für Hobby ist das zu aufwändig und zu teuer.
 

nique

Legal-LongRanger
#2
Und hier gibts noch mehr Infos, zum Beispiel was eine Menschenansammlung ist: http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/03845/index.html?lang=de

Ab dem 1. August 2014 dürfen Drohnen über Menschenansammlungen (mehrere Dutzend, dicht beieinander stehende Personen) bzw. in einem Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden. Bereits seit längerem ist es nicht erlaubt, eine Drohne ohne direkten Augenkontakt (also auch mit Feldstecher, Videobrillen o.ä.) zu betreiben.
Das BAZL kann in beiden Bereichen Ausnahmebewilligungen erteilen. Dafür ist eine umfangreiche Sicherheitsprüfung notwendig. Die Kosten für eine allfällige Bewilligung betragen je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 50.- und 600.- Franken.
[h=4]Sicherheitsvorkehrungen treffen[/h]Bevor ein Drohnenflug über einer Menschenansammlung oder ohne direkten Augenkontakt bewilligt werden kann, nimmt das BAZL eine vertiefte Sicherheitsprüfung des Systems vor. Dessen Zuverlässigkeit wird anhand von in der Luftfahrt geltenden Richtlinien und Standards überprüft. Die üblichen auf dem Markt erhältlichen Systeme erfüllen diese Anforderung normalerweise nicht oder nur ungenügend.
In erster Linie müssen folgende Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden:

  • Das System muss verhindern können, dass im Fall eines technischen Defekts das Luftfahrzeug unkontrolliert herunterfällt und Personen verletzt oder getötet werden.
  • Bei Kontaktverlust mit der Fernsteuerung (Datalink oder Controllink) müssen automatisierte Funktionen eingeleitet werden die gewährleisten, dass das Luftfahrzeug nicht zu einer Gefahr Dritter am Boden oder in der Luft werden kann.
[h=4]«Total Hazard and Risk Assessment» erstellen[/h]Um die erwähnten Aspekte prüfen zu können, benötigt das BAZL zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular ein «Total Hazard and Risk Assessment». Dieses muss enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des geplanten Betriebes. (Was? Wo? Wann? Dauer?)
  • Eine detaillierte Beschreibung des technischen Systems (Fluggerät, Control-Station, Datalink etc.).
  • Eine Analyse über das Risiko des geplanten Betriebes für Personen und Eigentum am Boden. (Eine mögliche Umweltgefährdung sollte darin eingeschlossen sein.)
  • Eine Analyse über das Risiko des Betriebes für andere Flugzeuge, die möglicherweise in der Nähe sein können.
  • Eine detaillierte Beschreibung, wie die Gefährdung verhindert werden soll.
  • Wenn technische Lösungen gewählt werden, eine Analyse was passiert, wenn diese technische Lösung versagt sowie eine Analyse der Zuverlässigkeit dieser technischen Lösung.
  • Notfallprozedere
Als Grundlage für die Erstellung des «Total Hazard and Risk Assessments» dient die «Guidance for an Authorisation for Low Level Operation of RPAS» (GALLO) (siehe rechte Spalte). Voraussetzung ist, dass der Antragsteller über Kenntnisse der in der Luftfahrt üblichen Nachweisführung zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Systeme verfügt.
Für die Prüfung einer Bewilligung ist ausserdem ein Versicherungsnachweis gemäss Art. 20 VLK einzureichen.
Das BAZL hat nicht nur die Möglichkeit, Bewilligungen für einen einzelnen Anlass zu erteilen, sondern auch für einen längeren Zeitraum. Vorausgesetzt, dass es sich stets um einen gleichgelagerten Betrieb mit denselben Risiken handelt und sichergestellt wird, dass die Bedingungen und Auflagen stets eingehalten werden können.
 

nique

Legal-LongRanger
#3
Ach soo, wer denkt, das sei jetzt nur eine CH-Verschärfung, der sollte nicht zu früh lachen. Das GALLO entstammt der internationalen Feder.

Das hat auch was Gutes. Wer es einmal geschafft hat, kann mit demselben Konzept auch im Ausland eine Bewilligung kriegen.
 
#4
Interessant. Einerseits sehr schade (dass nun so langsam mehr und mehr reguliert und verboten werden muss), andererseits aber eine vernünftige Entscheidung, und für Kopter und FPV Piloten vielleicht sogar ein Segen.
 

nique

Legal-LongRanger
#5
Bei DER Zunahme von Pseudo-Profi-Hochzeitsfilmern ist es sicherlich vernünftig. Eine weitere Verschärfung ist wohl kaum notwendig. Der bemannte Flugverkehr ist mit den Kontrollzonen geschützt oder auch mit der Bewilligungspflicht ausserhalb der Sichtweite. Auf Sicht kommt man so je nach Modellgrösse vielleicht auf 300m. Und nun muss man eben noch alleine auf dem Feld stehen ;)

Ich finde es gut, denn so sind nun auch die Menschen ab Boden "geschützt". Was will man noch mehr? Die Felder vor brennenden Lipos schützen?
 

Kholdstare

Erfahrener Benutzer
#6
Nein, ist es nicht. Sorry aber das GAllO Papier ist doch ein Joke. Hätte sich die Schweiz da doch besser an Oesterreich orientiert, die für Copter eine Klasseneinteilung machen.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#7
Gute Sache! Vor allem finde ich die Definition doch schon sehr gut. Mehrere Dutzend, <nahe> beieinander. Es wird also auch künftig kaum ein Problem sein mal eben in einem Dorf zu starten. Aber da wo es wirklich sehr gefährlich wurde ist es nun endlich geregelt. Das positive? Wer wirklich über Menschen fliegen will kann das auch künftig tun. Man kann zwar nicht ein Phantom dafür nehmen, aber es geht ;)
100m finde ich dann aber schon fast etwas heftig, aber immerhin ist es auch definiert.
Ich frage mich ob die 500g wirklich stimmen? Mit 500g kann man (wie der-frickler bewiesen hat) locker auch ein Gimbal Copter bauen. Ich würde zwar auch damit nie über eine Veranstaltung fliegen, aber wenn man am Rand damit starten könnte wäre das schon nicht schlecht.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#9
Wo steht was anderes ^^? Aber nein, man >kann< auch dafür eine Bewilligung erhalten, nur ist diese Zeit und Ortgebunden, bringt also nichts ausser viel Geld auszugeben.

Mir stellt sich nur die Frage, ob die 500-5000g im 1. Beitrag wirklich korrekt sind.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#11
Etwas anderes hat sich ja nicht geändert. Etwas schwierig ist das mit den 100m allerdings schon. Man kann ja nicht unbedingt wissen was in 100m passiert....
 

nique

Legal-LongRanger
#12
Mir stellt sich nur die Frage, ob die 500-5000g im 1. Beitrag wirklich korrekt sind.
Ich nehme an, du meinst die Angaben zum Gewicht von 500g bis 30kg. Die sind korrekt.

Die aktuelle Änderung ist "nur" eine Verschärfung in einem Artikel inkl. dessen Ausnahmeregelung. Die Verordnung galt schon immer nur für Flugmodelle ab 500g. Diese Limite nach unten zu setzen ist verordnungstechnisch eine weitreichendere Änderung. Das ist noch ein alter Zopf und könnte in den nächsten Jahren noch fallen. Diese Unterscheidung wird International nicht gemacht.
 

nique

Legal-LongRanger
#13
Nein, ist es nicht. Sorry aber das GAllO Papier ist doch ein Joke. Hätte sich die Schweiz da doch besser an Oesterreich orientiert, die für Copter eine Klasseneinteilung machen.
Das wäre zu kurzfristig gedacht. Aus Österreich wird sich am GALLO orientieren müssen. Das ist keine CH-Erfindung, sondern eine Übergangs-Übereinkunft aller FOCAs bis die JARUS die definitiven Regeln erstellt hat. Das wird aber noch dauern - Geplant aktuell bis 2018. Wobei die technischen Guidelines für Copter bereits draussen ist. Für Fläche wird das bis ende diesen Jahres sein.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#15
Ich nehme an, du meinst die Angaben zum Gewicht von 500g bis 30kg. Die sind korrekt.

Die aktuelle Änderung ist "nur" eine Verschärfung in einem Artikel inkl. dessen Ausnahmeregelung. Die Verordnung galt schon immer nur für Flugmodelle ab 500g. Diese Limite nach unten zu setzen ist verordnungstechnisch eine weitreichendere Änderung. Das ist noch ein alter Zopf und könnte in den nächsten Jahren noch fallen. Diese Unterscheidung wird International nicht gemacht.
Okay, das ist interessant.. Klar, ein 500g Copter ist kein Vergleich zu einem 5kg Copter, aber auch damit kann man schaden Anrichten. Das würde dann ja eigentlich auch auf FPV bzw. Sichtkontakt zutreffen, das ist meines Wissen nach aber auch ab 0g Verboten oder liege ich da falsch?
 
#16
Wo steht was anderes ^^? Aber nein, man >kann< auch dafür eine Bewilligung erhalten, nur ist diese Zeit und Ortgebunden, bringt also nichts ausser viel Geld auszugeben.
Ich frage mich, ob man eventuell auch eine Art Dauerbewilligung bekommen könnte. Die "Sicherheit" der Fluggeräte ist auch ein sehr deeeeehnbarer Begriff.
 

nique

Legal-LongRanger
#17
Naja, juristisch gesehen gibts da Spitzfindigkeiten. Sichtkontakt ist von 0-30kg.
Die Einschränkungen bezüglich Nähe zum Flugplatz, CTR und neu auch die Menschenansammlung gilt jedoch erst ab 500g... Wir haben in einem anderen Thread ja schon gewitzelt, dass wir mit einem Mini-Copter den Tower grüssen könnten...
 

nique

Legal-LongRanger
#18
Ich frage mich, ob man eventuell auch eine Art Dauerbewilligung bekommen könnte. Die "Sicherheit" der Fluggeräte ist auch ein sehr deeeeehnbarer Begriff.
Ja und nein. Das GALLO kannst du als Manufacturer ausfüllen, somit ist dein Fluggerät dann grundsätzlich für die darin beschriebende Operation grundsätzlich zulässig. Wer es aber einsetzen will, muss das GALLO aus Sicht des Operators ausfüllen. Und da hilft es ungemein, wenn der Hersteller schon eine Bewilligung hat. Die meisten hier dürften Hersteller und Betreiber sein. Somit kann man einmal den Schunken bewältigen und gut ist. Neu wird die Arbeit des BAZL aber nach Aufwand verrechnet. Und dazu muss mit Kosten bis 20kCHF gerechnet werden. Hehe, ich habe es noch nach dem alten Tarif bekommen pauschal 700 Kröten! Die einzelne Operation muss aber dannach immer noch bewilligt werden. Und das sind dann die Kosten, die bei admin.ch gelistet sind. Wer daher bereits eine grundsätzliche Bewilligung mit dem GALLO hat, kommt dort nicht nur schneller, sondern auch günstiger weg. Ist also nur für die interessant, die das wirklich einige Male pro Jahr machen wollen.

Haha - und noch was. Schaut euch jeweils auch mal die Flugkarten an mit den verschiedenen Flugzonen. Wer mit dem GALLO in der CTR fliegen will, meldet sich am besten gleich für die manntragende Pilotenlizenz an. Um einen sehr grossen Teil davon wird man nicht drumrum kommen... Und da ist ja neu der Hammer, dass man im Englisch Level 4 haben muss - wenn ich nicht irre...
 
#19
Die spinnen die Rö.....
Die spinnen die BAZLs.

Nee das können die gleich vergessen, das wird so nie was. Statt mit kleineren Beträgen und mit der Masse ein bisschen was einzusacken, fangen die oben statt unten an. Ich denk mal dass so mancher FPVler gerne 100 oder auch ein paar Fränkli mehr ausgeben würde, wenn dafür sein Fluggerät kurz begutachtet würde und er dann legal ausser Sichtweite fliegen dürfte. Aber eben.....Hirn ist heute nicht mehr in Mode.
 

nique

Legal-LongRanger
#20
Die müssen kein Geld verdienen, wir bezahlen ja Steuern :mad:

Und die FPVler wollen sie auch nicht. Die kommen alle aus der manntragenden Fliegerei und messen mit dieser Latte.

Auf der anderen Seite ist es auch verständlich. Wir fliegen dort, wo die "Grossen" auch fliegen. Und ausserhalb der Sichtweite fliegen, heisst eben mit den gleichen Regeln fliegen wie die anderen. Das BAZL ist eine Aufsichtsbehörde und da geht es um die Vermeidung von Unfällen und nicht um die Legalisierung von Spass.

Manch anderer wollte sein Ultraleicht sicherlich auch schon in den Himmel bringen und ist an denselben Anforderungen gescheitert...

Egal ob gross oder klein, wer fliegen will muss ein Mindestset an Anforderungen (und Bürokratie) meistern, damit andere grosse und kleine nicht gefärdet werden.

Bäääh, wer uneingeschränkt FPV fliegen will, nimmt sich den FluSi von MS mit CH-Paket...:p
 
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