Stuttgart hat einen eigenen Flughafen. 1.5 km rund um den Flughafen herum ist Modellflug nicht erlaubt. Innerhalb der Kontrollzone um den Flughafen herum wird für jeden Start eine Genehmigung der Flugaufsicht fällig. Nach § 16 a 2. LuftVO (besondere Benutzung des kontrollierten Luftraumes) muss bei der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erfragt werden, ob das zu benutzende Gelände im kontrollierten Luftraum liegt. Im gegebenen Fall ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen. Rund um Flughäfen wird aber auch der Beginn des kontrollierten Luftraums von 2500 Fuß auf 1700 und 1000 Fuß herab gesenkt. Wo diese Zonen rund um Stuttgart herum liegen, ist aus den ICAO-Karten ersichtlich.
Normalerweise darf man im Luftraum G (nicht kontrollierter Luftraum) bis auf 2500 Fuß steigen. In Flughafennähe sinkt diese Zone auf 1700 und 1000 Fuß bis zum Luftraum D, das ist die kontrollierte Zone in Platznähe. Wobei "Nähe" relativ ist. Das sind Zonen im Ausmaße von 18km Länge und 11km Breite. Können aber auch größer sein. In dieser Zone D beginnt der kontrollierte Luftraum schon am Boden. Das heißt, jeder Modellflug muss angemeldet und von der Luftaufsicht genehmigt werden. Ein Sonderfall ist der Luftraum F. Dieser ist dem Luftraum D gleichgestellt auch wenn er nicht in der Nähe eines Flughafens ist.
Grundsätzlich gilt: Theoretisch kann man bis 2500 Fuß hoch fliegen. In räumlicher Nähe zu Flughäfen gelten andere Höhen bis hin zur Einzelgenehmigung bzw. Flugverbot. Alles ersichtlich aus den ICAO-Karten. Bevor man startet muss man sich schlau machen, in welcher Zone man sich befindet. Gilt besonders für das Wildfliegen. Und es gibt ja nicht nur die Lufträume. Landschaftsschutzgebiete und ähnliches kommt ja auch noch dazu.