Ja, so ist das leider. Es ist wirklich schwer, legale Flächen zu finden. Über einem Acker zu fliegen ist natürlich nicht zulässig. Die wenigsten Bauern möchten, dass man sein ggf. notgelandetes Flugzeug durch Betreten des Ackers wieder runterholt. Vergiss nicht, dass der Bauer damit sein "Brot verdient". Besser ist es, ggf. Heuwiesen etc. zu finden und den Bauern zu fragen.
Ich würde mir was anderes zum Fliegen suchen. Bemüh mal google-maps und Du wirst bestimmt was finden.
Eines vorweg: Ich bin zeitlebens seit >45 Jahren vereinsfreier Modellflieger
und verhalte mich möglichst immer so, daß ich eine Werbung und keine
Antiwerbung für den Modellflug bin. Dazu muss man sowohl seine Pflichten,
aber auch seine Rechte kennen. Das eine bedingt quasi das andere.
Die folgenden Fragen stelle ich absolut provokativ.
Man sollte nicht immer alles machen, was man darf!
Über einem Acker zu fliegen ist natürlich nicht zulässig.
Woher nimmst Du diese Weisheit? Anfängerhaftes Halbwissen?
Der Luftraum ist für jeden frei nutzbar. Ich darf überall drüberfliegen, in beliebiger Höhe.
Ich darf nur nicht von überall starten!
Die wenigsten Bauern möchten, dass man sein ggf. notgelandetes Flugzeug durch Betreten des Ackers wieder runterholt.
Das
möchte weder ein Bauer, noch ein anderer Grundstücksbesitzer...
Tatsache: Ich darf jederzeit, von überall, ohne Genehmigung des Grundstückeigentümers/-besitzers
mein Luftfahrzeug bergen: §25 Abs. 2 LuftVG
Ich bin nur verpflichtet, VORHER meine Personalien und meine Versicherung anzugeben.
Selbst die Polizei darf das nicht verhindern.
Ja kennt ihr eine Website mit offiziellen Vorschriften ?
Luftverkehrsgesetz.
Das betrifft auch uns Modellflieger.
Die Strassenverkehrsordnung wäre etwas unpassend.
Eigentlich logisch, oder?
Keinen Meter zurückweichen!
Wenn ich mit jemandem reden will, muss ich auf den zugehen.
Sonst versteht der mich immer schlechter.
Die richtigen, überprüfbaren Argumente muss man haben.
Wenn man weiss, was man muss/darf, kann man entsprechend gelassen sein.
Soweit ich weiß, darfst du auf dem Akker fliegen, wenn es er Eigentümer erlaubt.
Von nicht umfriedeten Grundstücken, die frei betretbar sind, darf man durchaus starten,
ohne die Genehmigung des Grundstücksbesitzers.
Man beachte im §25 Abs.1 LuftVG im ersten Satz das Wörtchen "und"!
Unter 5kg ohne Verbrenner = genehmigungsfreier Modellflug.
Da kann man bei der Luftfahrtbehörde noch so viel fragen, man bekommt
für den genehmigungsfreien Modellflug keine Genehmigung...
Der von Orion verlinkte Spiegel-Artikel enthält bei grobem Überfliegen schon einen Fehler:
Aus naheliegenden Gründen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen einzuhalten.
Falsch!
Innerhalb eines Radius von 1,5km um Flugplätze ist das Modellfliegen VERBOTEN!!!
Da gibt es, soweit ich weiss, für vereinslose Modellflieger keine Ausnahme.
Es gibt allerdings Flugplätze, die sich Modellflugvereine und Manntragende teilen.
CU Eddy