Über mich:
Ich bin 43 Jahre alt, und fröhne seit 20 Jahren dem Flugmodellsport.
Ich habe in jungen Jahren Luft und Raumfahrttechnik studiert, was mir in meinem Hobby immer wieder zum Vorteil gereicht. Dazu kommt, dass ich auf dem zweiten Bildungsweg studiert habe, und so außerdem in den Genuss einer Maschinenbau Ausbildung gekommen bin.
Seit nunmehr einem Jahr fliege ich auch im FPV Bereich herum. In dieser Zeit konnte ich viele Erfahrungen und Wissen sammeln, die (das) ich hier gerne mit euch teile. Ich hoffe, dass ich Euch damit eine Menge Frust erspare.
Was muss ich wissen?
1. Rechtliche Grundlage:
Grundsätzlich bindend für alle Modellflieger ist die LuftVo vornehmlich §16 Abs 1:
„(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,“
Diese geht allerdings von 2 Voraussetzungen aus, die in der weiteren LuftVo geregelt sind:
A: Der Pilot ist jederzeit in der Lage nicht nur sein Fluggerät zu sehen, sondern auch den Umliegenden Luftraum, um auf eventuell auftretende Gefahren angemessen zu reagieren.
Soll heißen, (wie bei mir bereits mehrfach geschehen) wenn plötzlich aus dem Nichts ein Ultralight, Segelflieger oder Paraglider auftaucht, müssen wir in der Lage sein, diesem auszuweichen. Darum ist ein „Spotter“ und die Einhaltung der Regel, dass nur im Sichtbereich geflogen werden darf zwingend einzuhalten!
B: Der Modellflieger hält sich an die in §10 bezeichneten und erklärten Regeln zum sogenanntem „Kontrollierten Luftraum“.
Dazu muss man wissen, dass bestimmte Bereiche des Luftraums bestimmten Benutzungen vorenthalten sind. Dass gilt insbesondere im Umkreis von Flughäfen auch Außerhalb des 1,5 km Radius der in §16 erwähnt ist.
Hierzu empfehle ich den Artikel des Aeroclub NRW:
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf
Also gilt immer erst mal kontrollieren, ob man sich in dem beflogenen Gebiet in einem kontrollierten Luftraum befindet. So legt man meist z.B. ein Rechteck über jede Landebahn eines Verkehrsflughafens, die 11 km breit und 18km Lang ist. Dies ist der sogenannte Luftraum A in dem wir gar nicht fliegen dürfen. Darum befindet sich der Luftraum B, in dem wir auf eine maximale Höhe von ca. 300m fliegen dürfen. Spätestens aber bei 2500 Fuß, also 762 Meter über Grund ist der gesamte Luftraum kontrolliert und darf nur mit Genehmigung beflogen werden…
Spielverderber, möchte man meinen. „Was soll so ne kleine Schaumstoffwaffel schon gegen einen Jumbo ausrichten?“ Das stimmt aber nicht ganz, wenn man sich mal die Schäden ansieht, die schon kleine Vögel an manntragenden Flugzeugen ausrichten, ist die Gefahr deutlich ersichtlich.
Und Paraglider kommen regelmäßig runter, weil sich ein Vogel in ihren Leinen verfangen hat. Und bei unter 700 Meter Flughöhe, ist das selbst mit Rettungsfallschirm eine gefährliche Angelegenheit.
„Wird schon nix passieren?“ meistens nicht, aber denkt daran, wenn etwas passiert, sind alle Flugzeugführer rein rechtlich Piloten, ob sie nun im Cockpit sitzen, oder den Flieger vom Boden aus steuern! Und das heißt auch, dass wir für jeden verursachten Schaden uneingeschränkt gerade stehen und im Zweifel auch ins Gefängnis gehen und dass sicher nicht nur für ein Wochenende…
Ich bin 43 Jahre alt, und fröhne seit 20 Jahren dem Flugmodellsport.
Ich habe in jungen Jahren Luft und Raumfahrttechnik studiert, was mir in meinem Hobby immer wieder zum Vorteil gereicht. Dazu kommt, dass ich auf dem zweiten Bildungsweg studiert habe, und so außerdem in den Genuss einer Maschinenbau Ausbildung gekommen bin.
Seit nunmehr einem Jahr fliege ich auch im FPV Bereich herum. In dieser Zeit konnte ich viele Erfahrungen und Wissen sammeln, die (das) ich hier gerne mit euch teile. Ich hoffe, dass ich Euch damit eine Menge Frust erspare.
Was muss ich wissen?
1. Rechtliche Grundlage:
Grundsätzlich bindend für alle Modellflieger ist die LuftVo vornehmlich §16 Abs 1:
„(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,“
Diese geht allerdings von 2 Voraussetzungen aus, die in der weiteren LuftVo geregelt sind:
A: Der Pilot ist jederzeit in der Lage nicht nur sein Fluggerät zu sehen, sondern auch den Umliegenden Luftraum, um auf eventuell auftretende Gefahren angemessen zu reagieren.
Soll heißen, (wie bei mir bereits mehrfach geschehen) wenn plötzlich aus dem Nichts ein Ultralight, Segelflieger oder Paraglider auftaucht, müssen wir in der Lage sein, diesem auszuweichen. Darum ist ein „Spotter“ und die Einhaltung der Regel, dass nur im Sichtbereich geflogen werden darf zwingend einzuhalten!
B: Der Modellflieger hält sich an die in §10 bezeichneten und erklärten Regeln zum sogenanntem „Kontrollierten Luftraum“.
Dazu muss man wissen, dass bestimmte Bereiche des Luftraums bestimmten Benutzungen vorenthalten sind. Dass gilt insbesondere im Umkreis von Flughäfen auch Außerhalb des 1,5 km Radius der in §16 erwähnt ist.
Hierzu empfehle ich den Artikel des Aeroclub NRW:
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf
Also gilt immer erst mal kontrollieren, ob man sich in dem beflogenen Gebiet in einem kontrollierten Luftraum befindet. So legt man meist z.B. ein Rechteck über jede Landebahn eines Verkehrsflughafens, die 11 km breit und 18km Lang ist. Dies ist der sogenannte Luftraum A in dem wir gar nicht fliegen dürfen. Darum befindet sich der Luftraum B, in dem wir auf eine maximale Höhe von ca. 300m fliegen dürfen. Spätestens aber bei 2500 Fuß, also 762 Meter über Grund ist der gesamte Luftraum kontrolliert und darf nur mit Genehmigung beflogen werden…
Spielverderber, möchte man meinen. „Was soll so ne kleine Schaumstoffwaffel schon gegen einen Jumbo ausrichten?“ Das stimmt aber nicht ganz, wenn man sich mal die Schäden ansieht, die schon kleine Vögel an manntragenden Flugzeugen ausrichten, ist die Gefahr deutlich ersichtlich.
Und Paraglider kommen regelmäßig runter, weil sich ein Vogel in ihren Leinen verfangen hat. Und bei unter 700 Meter Flughöhe, ist das selbst mit Rettungsfallschirm eine gefährliche Angelegenheit.
„Wird schon nix passieren?“ meistens nicht, aber denkt daran, wenn etwas passiert, sind alle Flugzeugführer rein rechtlich Piloten, ob sie nun im Cockpit sitzen, oder den Flieger vom Boden aus steuern! Und das heißt auch, dass wir für jeden verursachten Schaden uneingeschränkt gerade stehen und im Zweifel auch ins Gefängnis gehen und dass sicher nicht nur für ein Wochenende…