Genehmigung für Flüge ausserhalb der Sichtweite

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stereodreieck

Erfahrener Benutzer
#1
Ich möchte gern legal (nichtkommerziell) FPV fliegen (ausserhalb der der Sichtweite). In der manntragenden Luftfahrt meldet man mehrere Tage vorher ein Luftraum an (in dem man dann z.b Kunstflug macht) anderen Flugzeugen ist es erlaubt diese Luftraum zu passieren (werden es aber aus Sicherheitsgründen vermeiden).
Fürs Modellflugzeug könnte man das theoretisch auch machen allerdings ist die Crashgefahr dann extrem hoch, denn ein Pilot der ca 150-200kmh fliegt kann ein 1-2 großes Flugzeug nicht rechtzeitig erkennen.
Man müsste also bei der zuständigen Behörde eine Luftraumsperrrung für das Modell anmelden.

Ist das überhaupt möglich ? Hat das schon mal jemand gemacht? Falls ja, was müsste ich dafür tun und wie schwierig ist es eine solche Genemigung zu bekommen.
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#2
Also FPV-Fliegen ist ja erstmal nicht verboten. Aber steht im Gesetzestext nicht, dass Modelle nur in Sichtweite betrieben werden dürfen?
Hinzukommt, dass man ja zwingend eine Haftpflicht braucht und ich denke die wirst du für so ein Vorhaben nur schwer und auch nur für viel Geld bekommen.
Ich denke mal, dass wir hier von Deutschland ausgehen? In Österreich ist das seit diesem Jahr doch mittlerweile sogar möglich?
Wird dann natürlich nicht als Modell sondern als UAS gehandhabt, Pilotenschein ist erforderlich und wahrscheinlich eine teure und aufwändige Erlaubnis.

Gruß

xp0wer
 

See

Neuer Benutzer
#4
schon etwas unsicher oder? habe schon viele Videos gesehen, bei der irgendwas schief ging (steuerung, funkkontakt, akku eingebrochen, schaden an der drohne etc.)... man fliegt auch schnell mal über ein paar leute/kinder und merkt es garnicht.
 

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#5
Einen Luftraum wird dafür niemand sperren (es sei Denn du bist mindestens Papst oder US-Präsident).

Man sieht hin und wieder allerdings mal NOTAMs, die auf Modellflug in Höhe bis ... ft hinweisen. Die darin enthaltenen Höhen sind übrigens durchaus beträchtlich und reichen definitiv in den kontrollierten Luftraum hinein. Der nicht lebensmüde VFR-Pilot wird solche Bereiche vermutlich nicht absichtlich durchfliegen, (wenn er davon weiß ;) ). Ob eine solche NOTAM aber genug ist, um ohne Sichtkontakt Modellflug zu betreiben, kann Dir nur deine zuständige Luftfahrtbehörde beantworten (mein Tipp wäre: nein).
 
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