Hallo
Wie schätzt ihr die Lage ein:
Beim normalem Modellfliegen ist es ja so, dass Modellflieger in größeren Parks oder Grünflächen auch in der Stadt zumindest gedultet werden.
Wie sieht es dann mit Tierparks, Schlossgärten oder Erholunggebieten aus? Ist es dort genauso viel erlaubt oder nicht erlaubt wie in Parks zu fliegen? Ist das rechtlich dasselbe?
In dem Fall wird es da wohl keine großen Unterschiede geben, aber es würde um Österreich gehen
PS: Mir ist klar, dass es Wahnsinn ist über Menschenmengen FPV-Experiemente auszuprobieren.
Wie schätzt ihr die Lage ein:
Beim normalem Modellfliegen ist es ja so, dass Modellflieger in größeren Parks oder Grünflächen auch in der Stadt zumindest gedultet werden.
Wie sieht es dann mit Tierparks, Schlossgärten oder Erholunggebieten aus? Ist es dort genauso viel erlaubt oder nicht erlaubt wie in Parks zu fliegen? Ist das rechtlich dasselbe?
In dem Fall wird es da wohl keine großen Unterschiede geben, aber es würde um Österreich gehen
PS: Mir ist klar, dass es Wahnsinn ist über Menschenmengen FPV-Experiemente auszuprobieren.