Gewagte Fluggebiete

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Prometreus

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo

Wie schätzt ihr die Lage ein:

Beim normalem Modellfliegen ist es ja so, dass Modellflieger in größeren Parks oder Grünflächen auch in der Stadt zumindest gedultet werden.
Wie sieht es dann mit Tierparks, Schlossgärten oder Erholunggebieten aus? Ist es dort genauso viel erlaubt oder nicht erlaubt wie in Parks zu fliegen? Ist das rechtlich dasselbe?

In dem Fall wird es da wohl keine großen Unterschiede geben, aber es würde um Österreich gehen :)

PS: Mir ist klar, dass es Wahnsinn ist über Menschenmengen FPV-Experiemente auszuprobieren.
 

Runkel

fliegender Geocacher
#2
Die Frage beschäftigt mich auch, da ich ständig neue Fluggebiete erkunde.
Über Tierparks verbietet sich das Ganze um die Tiere nicht in Panik zu versetzen und über Menschenansammlungen ebenso.
Da ich für FPV einen maxiswift verwende fliege ich lieber da wo es keinen stört -> Druckantrieb!
Gerald
 

ZS-CGE

Neuer Benutzer
#3
Hallo,

wenn du den Flug selbst für gewagt hälst würde ich davon abraten. Bedenke: es gibt alte und mutige Piloten - aber keine mutigen alten Piloten!

Gruss Robin
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#4
Ich fliege nie in gebieten wo viele Leute sind. Tiere... da muss man ja nix zu sagen oder?! Tierpark?!
Alleine schon Stadtparks sind mir oft sehr unangenehm da kommen meist viele zuschauer, die dann zb den landeplatz blockieren etc.
Ne am liebsten ganz alleine (bzw mit anderen fpvlern) ohne stress :)
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#5
Also die Frage ab welcher Personenanzahl im Fluggebiet man nicht mehr fliegt wollte ich gar nicht klären. Ist wahrscheinlich eher eine persöhnliche Frage.

Vielmehr meinte ich die objektive Beurteilung inwiefern sich ein typischer Modellflugpark von einem Schlosspark oder Erholungsgebiet rechtlich unterscheidet.

Ist es in beiden Fällen verboten und gleichermaßen strafbar oder beides erlaubt wenn man niemanden gefährdet? Gibt es einen Unterschied? Ich weiß es wirklich nicht...
 

Jujo

Erfahrener Benutzer
#6
Wie es in Ö ist, weis ich nicht. In Deutschland ist es so, dass es prinzipiell überall erlaubt ist (bis auf die Beschränkungen um Flugplätze und Flughäfen). Knackpunkt ist, dass der Grundstückseigentümer einverstanden sein muss.

Grüße Helmut
 

Exocet

Tiefflieger
#7
Hi,
ich fliege relativ oft mit großen Koptern über Veranstaltungen. Das Gewicht eines dieser Kopter liegt bei 2-4kg, je nach verwendeter Kamera.

Das Problem ist, solange nichts passiert ist alles in Ordnung. Wenn jedoch etwas passiert bist du der Schuldige, weil du das Risiko kanntest.

Mir ist bisher ein Kopter in der Nähe anderer Menschen abgestürzt, dabei hat es einen Bauarbeiter nur knapp verfehlt.
Mit einer Fläche würde ich das nicht machen, da du eben eine Landebahn brauchst. Mit einem Kopter kannst du direkt vor dir landen.

Mit dem Nuri bei uns im Schlosspark werde ich auch noch fliegen. Aber dir muss eben das Risiko klar sein. Und ganz wichtig: Das Equipment muss funktionieren. Es darf keine Aussetzer oder Modifikationen der Funke geben, denn wenn etwas passiert wird das überprüft. Und wenn festgestellt wird, dass etwas mit deiner Sende/Empfangsanlage nicht stimmte, kann es sein, dass du die Schuld an dem Unfall zugesprochen bekommst, denn du hast dein Equipment immer zu warten und in Ordnung zu halten.

Gruß
Dennis
 
#10
Eine Erlaubnis ist nur notwendig wenn es sich um Privatgrund handelt, und dann nur zum Start. Zur Landung ist diese nicht notwendig.
Bei öffentlichen Grund (Schloßpark, etc.) ist keine Erlaubnis notwendig, diese ist immer gegeben, außer es ist ausdrücklich verboten.
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#11
Also dann kann man zusammenfassend sagen:

1) der Eigentümer des Grundstücks muss einverstanden sein. Folglich ist es normalerweise in jedem öffentlichen Park/Grünfläche nicht erlaubt zu fliegen, außer wenn es explizit erlaubt wurde (vom Bürgermeister?)

2) Der Pilot ist für die Sicherheit verantwortlich. Wenn was passiert ist der Pilot schuld.

Dann kann ich meine Frage eigentlich beantworten:
Wenn der Schlosspark oder das Freizeitgebiet dem Land gehört, dann ist es genauso verboten wie in jedem Park. Nur dass es im Park niemanden interessiert und im Schlosspark vielleicht schon.

Passt das so?
Also kann man auch jederzeit zurecht vertrieben werden, oder?
 
#13
der Eigentümer des Grundstücks muss einverstanden sein. Folglich ist es normalerweise in jedem öffentlichen Park/Grünfläche nicht erlaubt zu fliegen, außer wenn es explizit erlaubt wurde (vom Bürgermeister?)
Nein, das hast Du falsch verstanden. Auf öffentlichem Grund, also Gemeinde, Land oder Bundeseigentum darfst Du immer fliegen, außer es ist ausdrücklich verboten. Im Prinzip kannst Du das mit einem Hund vergleichen. Der darf auch kein Privatgrundstück betreten. Aber auf öffentlichem Grund darf er grundsätzlich erstmal immer, da öffentlicher Grund allen gehört. Wenn da steht, "Hunde sind an der Leine zu führen" o.ä. wird dieses Recht eingeschränkt. Genauso wenn da steht: "Modellfliegen verboten". Wenn der Schloßpark Privatgrund ist weil Du im Garten vom Googleberg fliegst, brauchst Du natürlich dessen Erlaubnis (kann man fälschen).
 
#14
Wichtig ist neben dem Eigentümer auch der Jagdpächter, die machen oft Stress. Von unserem haben wir das OK zum fliegen und zum Be-/Endladen mit dem Auto. Nur das KFZ darf nicht auf der Wiese parken.
 
#15
Ob der Jagdpächter Streß macht oder nicht spielt keine Rolle. Verbieten kann er es nicht. Wo es immer wieder Diskussionen und auch Grauzonen gibt ist das Thema Tierschutz. D.h. während der Brütezeit über ein Vogelschutzgebiet zu fliegen kann evt. Probleme bereiten. I.d.R. stört es die Vögel aber nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#16
woher hast du die information? meiner meinung nach (und so mach ich das auch immer) besorg ich mir als erstes die schriftliche erlaubniss des grundstücksbesitzers. und das ist in dem fall die gemeinde. hatte da bis jetzt noch keine probleme einfach freundlich darstellen was man machen will dann verstehen die das schon (versicherungsnachweis nicht vergessen).

mfg

neonerl hat gesagt.:
Nein, das hast Du falsch verstanden. Auf öffentlichem Grund, also Gemeinde, Land oder Bundeseigentum darfst Du immer fliegen, außer es ist ausdrücklich verboten. Im Prinzip kannst Du das mit einem Hund vergleichen. Der darf auch kein Privatgrundstück betreten. Aber auf öffentlichem Grund darf er grundsätzlich erstmal immer, da öffentlicher Grund allen gehört. Wenn da steht, "Hunde sind an der Leine zu führen" o.ä. wird dieses Recht eingeschränkt. Genauso wenn da steht: "Modellfliegen verboten". Wenn der Schloßpark Privatgrund ist weil Du im Garten vom Googleberg fliegst, brauchst Du natürlich dessen Erlaubnis (kann man fälschen).
 

Hangwind

Erfahrener Benutzer
#17
Und wie war das mit der Abstandsregel?
1000 Meter mit Elektromodellen von der Ortschaft
und 1500 Meter mit Motormodellen weg?
Gilt das nicht mehr?
MFG Hangwind
 
#18
Wie Du Dir sicherlich vorstellen kannst, ist dies nicht das erste Forum in dem diese Frage aufkommt. Bei RCline gab es vor längerer Zeit mal eine ausufernde Diskussion bzgl. Vereins vs. Wildfliegen.
Dort waren auch einige dabei die sich mit der Juristerei gut auskennen (sprich Anwälte sind). Ich kann nur noch die "Summary" hier bekannt geben. Aber es ist wohl so, daß vor einigen Jahren das Luftfahrtsgesetzt noviliert wurde und Modellflieger den manntragenden gleich gestellt wurden (im wesentlichen). Dies hat Auswirkungen wo man fliegen darf (z.B. nicht mehr in Flughafennähe). Aber gleichzeitig darf man im unbeschränken (?) Luftraum überall fliegen.
Das Problem ist eher das Starten und Landen. Landen darf man überall, wenn es eine Außenlandung ist (Notlandung). Der Grundstücksbesitzer muß hinterher benachrichtigt werden wegen evt. Schäden.
Starten ist von Privatgrundstücken nur erlaubt, wenn eine Genehmigung vorliegt.
Auf öffentlichen Grund ist das Betreten aber für jedermann erlaubt. Also auch das Starten und Landen. Das Fliegen wird ja wiederum vom Luftfahrtsgesetzt geregelt. Wenn also der öffentliche Grund im beschränkten Luftraum liegt, darfst Du natürlich nicht fliegen.
Ein Jagdpächter hat zwar die Jagd gepachtet aber nicht den Grund und Boden (zumindest meist). D.h. er kann Dir das Betreten nicht untersagen. Lediglich im Rahmen des Tierschutzes könnte er tätig werden.

Gruß
Boris
 
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