HK UK Warehouse eröffnet?

nachbrenner

Erfahrener Pfuscher
#1
Hobbyking scheint ein Warehouse in UK eröffnet zu haben: Siehe Zugänge-> UK Warehouse. Hat damit schon jemand Erfahrung und liefern die von dort nach Deutschland?

Das könnte ja Entlastung bezüglich Zollproblemantik bringen - man denke nur an die Geschichte mit der TH9X.

Edit:
Grmpf, hat sich erledigt: Laut Banner sind die Artikel nur für UK- Kunden verfügbar.
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#2
DE Warehouse hat auch nichts mehr mit dem Zoll zutun. Ist bereits verzollt.

Aber hier mal die Nachricht die kommt, wenn man versucht dort zu bestellen:

You are located in DE but one or more products in your cart are from the UK Warehouse or Store Front and cannot be shipped to your country. Remove the product from your cart and add the International warehouse item with the same SKU.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#3
er bezog sich wohl weniger auf die Probleme von uns mit dem Zoll, sondern mehr mit dem problem von HK mit dem Deutschen Zoll, wesewegen die 9x wohl wieder aus dem Deutschen Lager entfernt ist, bzw nicht von dem Zwischenangebot nach Deutschland geliefert werden sollte, mit Sperrung von D Bestellungen zum späteren Zeitpunkt
 
#4
ach schade das es nicht geht mit dem (UK Warehouse) nach DE...
Hab es auch schon versucht, aber wie immer hat unser Deutschland was dagegen...bzw der Zoll....
 

fpvchris

...feine Sache...
#5
Dann bestellt eben in Hong Kong

Sendungen mit geringem Wert

Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette
Warenwert

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.

Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.

Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit (§ 1a EUStBV).
Besonderheiten sind bei Röstkaffee, löslichem Kaffee und kaffeehaltigen Waren zu beachten. Diese Waren sind zwar vom Zoll und von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, von der Verbrauchsteuerbefreiung aber ausgeschlossen (§ 1 Abs. 1 EVerbrStBV), d.h. die Kaffeesteuer ist zu erheben.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#6
Dann bestellt eben in Hong Kong
Dann hast du doch wieder das Zollproblem... Zumindest bei bestimmten Zollämtern bekommst du keine Waren ohne CE und deutsche Anleitung eingeführt, und einen Sender schon mal gar nicht. Genau aus dem Grund gibt es solche "kritischen" Artikel im DE Warehouse auch nicht. Die stille Hoffnung Vieler ist halt, dass auf Sicht UK DE ablöst, da in England es offentlich keiner so genau nimmt mit der Kontrolle.
 

fpvchris

...feine Sache...
#7
Mensch, das hatte ich ja garnicht bedacht, daß es um mehr als eine Kostenfrage gehen könnte. Wenn die aus irgendeinem Grund nicht durchgelassen werden, kann man ja lange mit denen rumdiskutieren und nur hoffen daß die Einsicht siegt, wenn man erklärt daß Jamara AirJump3 genau dieses Modell ist.

Ich will's mir garnicht ausmalen müßen...
 

eagle0815

Neuer Benutzer
#8
Turnigy 9X 9Ch Transmitter

er bezog sich wohl weniger auf die Probleme von uns mit dem Zoll, sondern mehr mit dem problem von HK mit dem Deutschen Zoll, wesewegen die 9x wohl wieder aus dem Deutschen Lager entfernt ist, bzw nicht von dem Zwischenangebot nach Deutschland geliefert werden sollte, mit Sperrung von D Bestellungen zum späteren Zeitpunkt
Hi Zusammen!

Ich spekuliere auf die Turnigy 9X 9Ch Transmitter Mode 2. Jetzt habe ich gelesen, dass der Zoll dies nicht durchlässt. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich bestellen soll!?

ABER:
Wie ich auf der Homepage gesehen habe, gibt es bereits die Turnigy 9X 9Ch Transmitter, nur leider als Mode 1. Also warum sollte HK die 9x aus dem DE Warehouse entfernt haben, wenn es doch zumindest die Mode 1 gibt?

Vielleicht habe ich ja was falsch verstanden und ihr könnt mich nochmals aufklären.

Schon mal besten Dank.
 

fpvchris

...feine Sache...
#9
Uk wh wirst du nichts bestellt kriegen. Bei mir war es kein problem den sender aus china durch den zoll zu bringen
 
FPV1

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