Gute Nachricht.
In dem Dokument steht eindeutig, das es sich bei Fluggeräten, die nicht zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, um Flugmodelle handelt und nicht um UAS oder RPAS (Drohnen).
Und für die gelten die allgemeinen Modellflugregelungen (und die Schüler-Lehrer Empfehlung der Verbände DMFV und DAEC) bezüglich Haftpflichtversicherung.
Jürgen