Danke für den Tipp...habe ich sofort getan und überraschenderweise auch relativ schnell (nach der 3. Weiterleitung) eine
Antwort bekommen:
Als Amateurfunker mit der Lizenzklasse A darf man in dem Bereich 5,65–5,85 GHz mit maximal 75 W (nicht mW) senden. Da unsere gängigen Videosender die folgenen Frequenzen nutzen: 5740,5760,5780,5800,5820,5840,5860 MHz. Darf man also alle Kanäle bis auf die letzten Beiden nutzen.
Dabei müssen die Sender noch nicht einmal eine CE Zulassung haben, da der Funkamateur selbst für die ordnungsgemäßen Betrieb seiner Funkstelle (Bandbreite, Störungen) verantwortlich ist und sogar selbst Sender bauen darf.
Die Vorschriften besagen allerdings, dass zu Beginn und Ende einer Sendung das Rufzeichen mit übertragen werden muss. Im Falle von Videoübertragungen bedeutet dass, das man am besten ein OSD nutzt, was die Einblendung einer Textes (für das Rufzeichen) erlaubt.
Aber wie gesagt...das Ganze nur für Leute, die eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben und über die entsprechende Zulassung verfügen.
Fand ich mal interessant...endlich macht meine Amaterufunklizenz (und er jährliche Gebühr an die Bundesnetztagentur) wieder Sinn
Gruß, Netsrac
Sorry, aber das ist grober Unfug!
Wenn Du eine AFU-A hast, fall ich vom Glauben ab...
Den aktuellen
Frequenznutzungsplan gibt es hier.
Das Gesetz über den Amateurfunk
gibt es hier.
Die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
kann hier eingesehen werden.
Dem aufmerksamen Leser fallen beim Studium der oben genannten Lektüre folgende Fakten auf:
5,650 - 5,725 GHz - Seite 385, Frequenznutzungsteilplan 310, Eintrag 310001 (AFU) D282 5 13 31
5,650 - 5,725 GHz - Seite 385, Frequenznutzungsteilplan 310, Eintrag 310002 (AFU) D282 5 13 31
5,725 - 5,755 GHz - Seite 387, Frequenznutzungsteilplan 311, Eintrag 311003 (z.B. FPV) D150 10 13 31
5,725 - 5,755 GHz - Seite 388, Frequenznutzungsteilplan 311, Eintrag 311004 (AFU) D150 10 13 31
5,755 - 5,830 GHz - Seite 389, Frequenznutzungsteilplan 312, Eintrag 312003 (z.B. FPV) D150 10 31
5,755 - 5,830 GHz - Seite 389, Frequenznutzungsteilplan 312, Eintrag 312004 (AFU) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 391, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313003 (z.B. FPV) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 392, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313004 (AFU) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 392, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313005 (AFU) D150 10 31
5,850 - 5,925 GHz - Seite 394, Frequenznutzungsteilplan 314, Eintrag 314003 (z.B. FPV) D150 3 5 10 31
D150 - Seite: 644
D282 - Seite: 647
5 - Seite: 662
10 - Seite: 663
13 - Seite: 663
31 - Seite: 664
Die Frequenzbereiche 5,650 - 5,670 GHz und 5,830 - 5,850 GHz können auch für Amateurfunkdienst über Satelliten genutzt werden; der Amateurfunkdienst über Satelliten ist dabei sekundärer Funkdienst.
In den Frequenzbereichen 5,650 - 5,670 GHz sind andere sekundäre Funkdienste gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt.
Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.650 - 5.670 MHz ist auf die Senderichtung Erde - Weltraum beschränkt. Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.830 - 5.850 MHz auf die Senderichtung Weltraum - Erde beschränkt.
Wenn Du meinst, in den oben genannten Frequenzbereichen "wildern" zu wollen - mach ruhig...
Die AFU-Community weiß sich da wirkungsvoll zu wehren!
Du glaubst nicht, wie schnell die Jungs mittels Kreuzpeilung Deinen Standort finden und Dir zu "neuen Bekannten" verhelfen.
Amateurfunker kennen sich in den (sie betreffenden) Gesetzen sehr gut aus (Prüfungswichtiges Wissen)!
Die reiten mit Polizei bei Dir an und lassen das Ganze dann regeln.
Da Dein komplettes Equipment dann sichergestellt und vermessen wird, kannst Du schon mal mit dem Sammeln von Geld beginnen - das wird teuer...
Wieso könnt Ihr nicht einfach im legalen Bereich bleiben?
Bis zur Sichtgrenze reicht ein 25mW-Sender mit guten Antennen allemal!
Alles darüber hinaus ist in Deutschland verboten und in diesem Forum nicht erwünscht!
Gruß
mueckchen