Mehr mW im 5.8 GHz Band als Funkamateur?

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Nicht offen für weitere Antworten.

Netsrac

Time Traveler
#1
Moin Jungs,

habe gerade an anderer Stelle gelesen, dass man als Funkamateur (mit eintsprechender Prüfung und Lizenz) auch mehr als die erlaubten 25mW im 5.8 GHz Band nutzen darf.

Stimmt das?!

Gruß, Netsrac
 

Kayle

Erfahrener Benutzer
#2
Hi,

ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag nach. Hier im Forum wirst Du keine 100%ige Antwort erhalten.

Gruß Kayle
 

Netsrac

Time Traveler
#3
ruf bei der Bundesnetzagentur an und frag nach. Hier im Forum wirst Du keine 100%ige Antwort erhalten.
Danke für den Tipp...habe ich sofort getan und überraschenderweise auch relativ schnell (nach der 3. Weiterleitung) eine
Antwort bekommen:

Als Amateurfunker mit der Lizenzklasse A darf man in dem Bereich 5,65–5,85 GHz mit maximal 75 W (nicht mW) senden. Da unsere gängigen Videosender die folgenen Frequenzen nutzen: 5740,5760,5780,5800,5820,5840,5860 MHz. Darf man also alle Kanäle bis auf die letzten Beiden nutzen.

Dabei müssen die Sender noch nicht einmal eine CE Zulassung haben, da der Funkamateur selbst für die ordnungsgemäßen Betrieb seiner Funkstelle (Bandbreite, Störungen) verantwortlich ist und sogar selbst Sender bauen darf.

Die Vorschriften besagen allerdings, dass zu Beginn und Ende einer Sendung das Rufzeichen mit übertragen werden muss. Im Falle von Videoübertragungen bedeutet dass, das man am besten ein OSD nutzt, was die Einblendung einer Textes (für das Rufzeichen) erlaubt.

Aber wie gesagt...das Ganze nur für Leute, die eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben und über die entsprechende Zulassung verfügen.

Fand ich mal interessant...endlich macht meine Amaterufunklizenz (und er jährliche Gebühr an die Bundesnetztagentur) wieder Sinn :)


Gruß, Netsrac
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#4
Gut das es auch mal ne klare Ansage dazu gibt, wurde schon öfters angesprochen, und auch bei den entsprechenden Gruppen angefragt, aber eine klare Ausssage konnte da keiner treffen, einige meinten ja, andere das es nicht aufs Video zu beziehen ist, bzw das der Videosender sich bewegt das Problem sei

Mit Rufzeichenanzeige sollen wohl sehr viele können, das Flytron Simple kann es auf jeden Fall
 

Hüpfer

Neuer Benutzer
#5
Teilweise können sogar die Kameras einen Text einblenden, ich glaube die beliebte sony Kamera von securitycamera200.com konnte das mal in einer Software-version.
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#6
Danke für den Tipp...habe ich sofort getan und überraschenderweise auch relativ schnell (nach der 3. Weiterleitung) eine
Antwort bekommen:

Als Amateurfunker mit der Lizenzklasse A darf man in dem Bereich 5,65–5,85 GHz mit maximal 75 W (nicht mW) senden. Da unsere gängigen Videosender die folgenen Frequenzen nutzen: 5740,5760,5780,5800,5820,5840,5860 MHz. Darf man also alle Kanäle bis auf die letzten Beiden nutzen.

Dabei müssen die Sender noch nicht einmal eine CE Zulassung haben, da der Funkamateur selbst für die ordnungsgemäßen Betrieb seiner Funkstelle (Bandbreite, Störungen) verantwortlich ist und sogar selbst Sender bauen darf.

Die Vorschriften besagen allerdings, dass zu Beginn und Ende einer Sendung das Rufzeichen mit übertragen werden muss. Im Falle von Videoübertragungen bedeutet dass, das man am besten ein OSD nutzt, was die Einblendung einer Textes (für das Rufzeichen) erlaubt.

Aber wie gesagt...das Ganze nur für Leute, die eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben und über die entsprechende Zulassung verfügen.

Fand ich mal interessant...endlich macht meine Amaterufunklizenz (und er jährliche Gebühr an die Bundesnetztagentur) wieder Sinn :)


Gruß, Netsrac
hast du dabei explizit nach videoübertragung gefragt?
 

remora

Erfahrener Benutzer
#7
Danke, Netsrac, dass Du mal wieder etwas gegen das Halbwissen getan hast! Das vorbeugende Kleingärtnergewese zu diesem hier oft diskutierten Thema dürfte sich damit hoffentlich erledigt haben.

Theoretische Frage aus Neugier: welche Reichweite hätte wohl ein Videosignal auf 5740 mit 75 Watt Sendeleistung? ;)
Ja-a, das funzt vermutlich wieder nicht mit dem RC-Signal auf 2.4 und aufgrund vieler anderer Faktoren, aber so rein grundsätzlich...?
 

infi

Erfahrener Benutzer
#8
die ISM bänder (bis auf 433mhz was ich auf anhieb gesehen hab) ist doch so oder so nicht eingeschränkt was die übertragungsart betrifft, in der österreichischen amateurfunkverordnung wird sogar explizit auf bewegliche sender in luftfahrzeugen eingegangen und wie das rufzeichen in einer bildübertragung auszusehen hat und wie oft es mitgesendet werden muss da ist z.B. von "alle 10 minuten" die rede.

disclaimer: achtung halbwissen :p
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#9
die ISM bänder (bis auf 433mhz was ich auf anhieb gesehen hab) ist doch so oder so nicht eingeschränkt was die übertragungsart betrifft, in der österreichischen amateurfunkverordnung wird sogar explizit auf bewegliche sender in luftfahrzeugen eingegangen und wie das rufzeichen in einer bildübertragung auszusehen hat und wie oft es mitgesendet werden muss da ist z.B. von "alle 10 minuten" die rede.

disclaimer: achtung halbwissen :p
ruf doch bei unserer agentur an und frag nach ;)
aber bitte explizit nach videoübertragung von einem modelflieger.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
#10
Dito, halbwissen: In D sieht das schon wieder anders aus (im Vergleich zu A), dann geht es nicht nur um Sendeleistungen, sondern auch noch um -Arten und Bandbreiten etc. und das oben gesagte ist ja nicht neu, sondern schon tausendmal durchgekaut.
Und die Reichweiten... Tja, von wo nach wo usw...
 

Timmsel

Erfahrener Benutzer
#11
Ich frage mich, ob der Preis für eine Amatuerfunklizenz überhaupt im Nutzen zur höheren Reichweite steht!? Mal völlig abgesehen von der rechtlichen Seite... insbesondere Fliegen im Sichtbereich...!?
 
#12
Ich glaub diese immer wieder aufkommende Diskussion hier ist eher theoretischer Natur. Kaum einer wird die Kosten und Mühen einer Amateurfunklizenz auf sich nehmen, nur um funktechnisch legal unterwegs zu sein, um dann ohne Spotter und ausserhalb der Sichtweite wieder die Legalität zu verlassen
.
 
#14
Naja, der Sinn einer Lizenz liegt ja nicht daran, mit 70W aufm Copter rumzufliegen. Die Intention dahinter ist eine ganz andere - nämlich funken zu wollen, bzw mich reizt das Technische dahinter.

So ähnlich wie auch beim FPV. Schaffe ich die 1000m heute mit 25mW, oder nicht?
Schon witzig, wenn dat mal nach Übersee geht - und man sich mehrere Tage unterhalten kann.
 

Timmsel

Erfahrener Benutzer
#15
Klar, eine gewisse Affinität zur Technik hat jeder hier im Forum... das unterstelle ich jetzt einfach mal. :D

Aber wenn wir ehrlich sind... 1000 Meter oder knapp darunter ist nicht mehr in Sichtweite, oder? :rot:

Und Funken muss ich schon viel zu viel! Ich bin eher froh, wenn ich mal Stille um mich habe *lach*
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#16
Danke für den Tipp...habe ich sofort getan und überraschenderweise auch relativ schnell (nach der 3. Weiterleitung) eine
Antwort bekommen:

Als Amateurfunker mit der Lizenzklasse A darf man in dem Bereich 5,65–5,85 GHz mit maximal 75 W (nicht mW) senden. Da unsere gängigen Videosender die folgenen Frequenzen nutzen: 5740,5760,5780,5800,5820,5840,5860 MHz. Darf man also alle Kanäle bis auf die letzten Beiden nutzen.

Dabei müssen die Sender noch nicht einmal eine CE Zulassung haben, da der Funkamateur selbst für die ordnungsgemäßen Betrieb seiner Funkstelle (Bandbreite, Störungen) verantwortlich ist und sogar selbst Sender bauen darf.

Die Vorschriften besagen allerdings, dass zu Beginn und Ende einer Sendung das Rufzeichen mit übertragen werden muss. Im Falle von Videoübertragungen bedeutet dass, das man am besten ein OSD nutzt, was die Einblendung einer Textes (für das Rufzeichen) erlaubt.

Aber wie gesagt...das Ganze nur für Leute, die eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben und über die entsprechende Zulassung verfügen.

Fand ich mal interessant...endlich macht meine Amaterufunklizenz (und er jährliche Gebühr an die Bundesnetztagentur) wieder Sinn :)


Gruß, Netsrac
Sorry, aber das ist grober Unfug!
Wenn Du eine AFU-A hast, fall ich vom Glauben ab...

Den aktuellen Frequenznutzungsplan gibt es hier.
Das Gesetz über den Amateurfunk gibt es hier.
Die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk kann hier eingesehen werden.

Dem aufmerksamen Leser fallen beim Studium der oben genannten Lektüre folgende Fakten auf:
5,650 - 5,725 GHz - Seite 385, Frequenznutzungsteilplan 310, Eintrag 310001 (AFU) D282 5 13 31
5,650 - 5,725 GHz - Seite 385, Frequenznutzungsteilplan 310, Eintrag 310002 (AFU) D282 5 13 31
5,725 - 5,755 GHz - Seite 387, Frequenznutzungsteilplan 311, Eintrag 311003 (z.B. FPV) D150 10 13 31
5,725 - 5,755 GHz - Seite 388, Frequenznutzungsteilplan 311, Eintrag 311004 (AFU) D150 10 13 31
5,755 - 5,830 GHz - Seite 389, Frequenznutzungsteilplan 312, Eintrag 312003 (z.B. FPV) D150 10 31
5,755 - 5,830 GHz - Seite 389, Frequenznutzungsteilplan 312, Eintrag 312004 (AFU) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 391, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313003 (z.B. FPV) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 392, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313004 (AFU) D150 10 31
5,830 - 5,850 GHz - Seite 392, Frequenznutzungsteilplan 313, Eintrag 313005 (AFU) D150 10 31
5,850 - 5,925 GHz - Seite 394, Frequenznutzungsteilplan 314, Eintrag 314003 (z.B. FPV) D150 3 5 10 31

D150 - Seite: 644
D282 - Seite: 647
5 - Seite: 662
10 - Seite: 663
13 - Seite: 663
31 - Seite: 664

Die Frequenzbereiche 5,650 - 5,670 GHz und 5,830 - 5,850 GHz können auch für Amateurfunkdienst über Satelliten genutzt werden; der Amateurfunkdienst über Satelliten ist dabei sekundärer Funkdienst.
In den Frequenzbereichen 5,650 - 5,670 GHz sind andere sekundäre Funkdienste gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt.
Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.650 - 5.670 MHz ist auf die Senderichtung Erde - Weltraum beschränkt. Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.830 - 5.850 MHz auf die Senderichtung Weltraum - Erde beschränkt.

Wenn Du meinst, in den oben genannten Frequenzbereichen "wildern" zu wollen - mach ruhig...
Die AFU-Community weiß sich da wirkungsvoll zu wehren!
Du glaubst nicht, wie schnell die Jungs mittels Kreuzpeilung Deinen Standort finden und Dir zu "neuen Bekannten" verhelfen.
Amateurfunker kennen sich in den (sie betreffenden) Gesetzen sehr gut aus (Prüfungswichtiges Wissen)!
Die reiten mit Polizei bei Dir an und lassen das Ganze dann regeln.
Da Dein komplettes Equipment dann sichergestellt und vermessen wird, kannst Du schon mal mit dem Sammeln von Geld beginnen - das wird teuer...

Wieso könnt Ihr nicht einfach im legalen Bereich bleiben?
Bis zur Sichtgrenze reicht ein 25mW-Sender mit guten Antennen allemal!
Alles darüber hinaus ist in Deutschland verboten und in diesem Forum nicht erwünscht!

Gruß
mueckchen
 

infi

Erfahrener Benutzer
#19
Wieso könnt Ihr nicht einfach im legalen Bereich bleiben?
Bis zur Sichtgrenze reicht ein 25mW-Sender mit guten Antennen allemal!
Alles darüber hinaus ist in Deutschland verboten und in diesem Forum nicht erwünscht!
und darum geht es hier auch nicht im geringsten, wieso muss man eigentlich interessante diskussionen immer mit solchen hetzereien sabotieren?

Die Frequenzbereiche 5,650 - 5,670 GHz und 5,830 - 5,850 GHz können auch für Amateurfunkdienst über Satelliten genutzt werden; der Amateurfunkdienst über Satelliten ist dabei sekundärer Funkdienst.
In den Frequenzbereichen 5,650 - 5,670 GHz sind andere sekundäre Funkdienste gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt.
Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.650 - 5.670 MHz ist auf die Senderichtung Erde - Weltraum beschränkt. Die Nutzung der Frequenzbereiche 5.830 - 5.850 MHz auf die Senderichtung Weltraum - Erde beschränkt.
richtig ... können auch für satelliten genutzt werden, die sind dann auf die genannten frequenzbereiche und senderichtungen beschränkt, da steht nirgends etwas von können nur dafür verwendet werden, im gegenteil es steht ausdrücklich dass die modulation etc. nicht festgelegt ist, d.h. wohl soviel wie "alles erlaubt" solang es im leistungsrahmen bleibt und nichts gestört wird.

im anhang mal ein auszug aus der österreichischen amateurfunk-schnittstellenbeschreibung, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in deutschland soviel anders ist.
 

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Timmsel

Erfahrener Benutzer
#20
Mueckchen, ich stimme dir uneingeschränkt zu! Legal macht's Spass und führt auch nicht zu Diskussionen... selbst ich als absoluter Anfänger habe das mittlerweile Begriffe!

Gibt es im Amatuerfunkbereich Strafvorschriften, die die Nutzung von nicht zum Schein gehörigen Lizenzen verbieten? Denn wenn nicht, dann steht auch ganz sicher keine Polizei vor der Tür und stellt irgendwas sicher! Aber bestimmt gibt es Strafvorschriften... und dann wird's eng!

Ok... mal eben nachgelesen... es gibt "lediglich" Bussgeldvorschriften... die aber letztlich zu fast den gleichen Maßnahmen durch die Polizei führen können wie bei Straftaten. Also sicher vor einer Beschlagnahme der Ausrüstung als Beweismittel wäre man nicht... mal völlig abgesehen von einem möglichen Bußgeld bis zu 10.000€! Das würde dann aber das originär zuständige Amt festlegen...
 
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FPV1

Banggood

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