Der Schulungsnachweis des MFSD ist nicht für DMFV-Mitglieder. Der DMFV hat einen eigenen Kenntnisnachweis, logisch.
Es ist "eigentlich" ganz einfach. Es gibt in D drei verschiedene Regelwerke und entsprechend dazu drei verschiedene Kenntnis-/Schulungsnachweise, die jeweils diese unterschiedlichen Regelwerke beinhalten.
- Jeder kann in D nach den EU-Regeln fliegen. Hier wird dann evtl. die Fernpilotenlizenz des LBA benötigt.
- DAeC- und MFSD-Mitglieder können nach den StRfF des MFSD (vollständig veröffentlicht) fliegen. Hier wird dann evtl. der Schulungsnachweis des MFSD benötigt.
- DMFV-Mitglieder können nach den Verbandsregeln des DMFV (meines Wissens nicht veröffentlicht) fliegen. Hier wird dann evtl. der Kenntnisnachweis des DMFV benötigt.
Jeder dieser drei Kenntnis-/Schulungsnachweise ist natürlich nur für das jeweilige Regelwerk gültig.
Achtung, folgendes ist nur für DAeC-/MFSD-Mitglieder gültig:
@Stefan_73: Eigentlich gibt es da keine Variabilität der rechtlichen Aussagen.
"Erst kann man alte Berechtigungen umschreiben. Dann nicht so richtig."
Das betrifft ja nur den ehemaligen Kenntnisnachweis des DAeC. Hier ist und war die Lage eigentlich völlig klar. Es wird nur in Foren viel falsches verbreitet.
Der alte Kenntnisnachweis des DAeC bezog sich auf die alte LuftVO vor Inkrafttreten der EU-Verordnung und beinhaltete die alte deutsche Gesetzeslage. Nach Einführung der EU-Verordnung wurde das übergangsweise bis zur Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis fortgesetzt. Nach Einführung der StRfF für DAeC-/MFSD-Mitglieder war der alte Kenntnisnachweis des DAeC für diese nichts mehr wert, denn dieser Kenntnisnachweis belegte ja die Kenntnis über eine alte Gesetzeslage, die überhaupt nicht mehr existiert. Logischerweise muss man für die neuen Regeln nachweisen, dass man sie kennt, eben den Schulungsnachweis des MFSD. Das ist doch auch völlig logisch.
Wirklich "umschreiben" lassen konnte man da nie etwas. Es ging immer nur um die Kosten. Wer z.B. vor zwei Jahren den Kenntnisnachweis gemacht hatte, musste nun schon nach 2 statt 5 Jahren erneut einen Nachweis machen und eigentlich bezahlen. Daher wurde es so gemacht:
Wer einen alten Kenntnisnachweis hat, der zeitlich noch gültig ist, der braucht nach Ablegen des Schulungsnachweises nichts bezahlen. Allerdings ist der Schulungsnachweis dann auch nicht 5 Jahre gültig, sondern nur bis zu dem Datum, an dem auch der alte Kenntnisnachweis gültig war.
Es wurde also quasi die Ablaufdauer des neuen Nachweises von dem alten übernommen ("umgeschrieben"). Man brauchte nichts bezahlen, aber man musste trotzdem zeigen, dass man die neuen, nun gültigen Regeln kennt.