Nachtflüge in Deutschland

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#1
Hallo,
hier meine Frage:
Ist es in Deutschland erlaubt mit einer GoPro an einem Phantom in der Nacht über unserem Grundstück gerade hoch in den Himmel zu schicken, und ihn drehen.

Bei uns war damals die Männer in Grün da, diese meinten Kamera weg. Und das Sie nicht genau wüssten ob man mit dem Quad, wegen den LEDs in der Nacht fliegen durfte sagten Sie Copter runter.

Nun darf ich prinzipiell in der Nacht fliegen?. Sie meinten die LEDs seien wie Makierungen für den Flug- und Ballonbetrieb. Und filmen darf ich gar nicht. Naja das mit dem filmen stimmt ja so nicht ganz, ich darf es schon, da ich ja nur mein Dorf/Stadt von oben filme und niemand in 150m erkennen kann.

Außerdem meinten sie auch noch, das ich mit nem Quad maximal. 100 hoch darf, wie ist das ?
Wir habens dann einfach gemacht, da ich keinen Stress mit denen will
Danke
MFG drummer10

(Private Nutzung, kein Veröffentlichen des Videos)
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#2
:-D da haben die dir ordentlich unsinn erzählt!
klar darfst du nachts fliegen giebt keiner beschränkungen ob tag oder nacht musst das ding nur sehen können..filmen darfst du auch grundsätzlich alles solange du niemanden ausspionierst und sich niemand belästigt fühlt. die leds sind völlig egal das ist völlieger bullshit..dann dürfte man nachts auch kein licht einschalten...

zu höhe.. es giebt keine festen voraben es kommt darauf an wo bei dir der kontrollierte luftraum anfängt, das können 100m sein oder 0 oder 300... da muss man einfach mal in die karten schauen..
 
#3
Das hab ich mir auch gedacht, doch einer war schon ziemlich "angepisst", um es mal auf Deutsch zu sagen und ich hatte keinen Bock mich mit denen anzulegen. Aber ok jetzt weis ichs, dene zeig ich einfach den Artikel in Spiegel Online vom "Drohne fliegen"
(Sie hätten das mit der Haftpflicht dann anstreichen können, hatten bis da hin keine). Das geilste war der eine (nette) hat gesagt, dass wir schon weiter fliegen können, jedoch bittet er uns unter 20m zu bleiben, da sonst Anwohner anrufen würden, das sie ein Ufo sehen. Der Typ war echt nett, der hat gleich mit uns darüber gelacht. Naja lieber nichts mit denen zu tun haben, ist immer besser bei solchen Sachen, das Ding runterholen und keinen Stress machen
 
#4
Da war doch was: Betrieb nur in Sichtweite, ohne besondere optische Hilfsmittel. Nachts kannst du nur mit Lichtern (= optische Hilfsmittel) die Fluglage erkennen. Gibt im Streitfall sicher viel Auslegungsspielraum für den Anwalt.
 
#5
Stimmt, das hab ich auch schon mal wo gelesen, naja es ist einfach alles ne riesen große Grauzone, ich ruf jetz mal irgendwann mal im luftfahrtamt abt. südbayern an die sollen mir des sagen und auch schriftlich geben dann kann ich des allen vorzeigen
 
#6
Ruf lieber nicht an. Bei Grauzonen sollte man nicht so viel nachfragen. Die Gefahr ist hoch, das man die Antwort nicht haben will ;).

Im übrigen ist es immer ratsam, sich selbst schlau zu machen. Für uns sind bzgl. Luftrecht genau drei Gesetze maßgebend, LuftVG, LuftVO und LuftVZO. Diese sollte man sich irgendwo ablegen und bei Fragen selbst reinschauen. Bringt mehr als auf die oft dubiosen "Auslegungen" einiger Luftämter zu vertrauen.

Das mit dem Sichtflug für Modelle steht übrigens in LuftVZO §1 (1) 8, die Definition "Sichtweite" in LuftVO §15a (3).
 
#9
Wie gesagt er hat nur gesagt kamera aus, der andere hat uns gebittet nicht so hoch zu fliegen wegen den ufos :), die hatten auch keinen richtigen plan. Jetzt weis ich aber das sie fast
im recht waren
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#10
aufstiegsgenemiegung ist für den wildflieger aber völlig irrelevant! drum fliegt man ja nicht auf nem platz und im verein ;-)
unter 5kg elektrisch bedarf es eben keiner aufstiegsgenemiegung! da kann und darf ich praktisch überall fliegen!

LED würde ich jetzt nicht als optische hilfsmittel werten. sonst würde das für farbe m modell auch gelten... meinem verständniss nacht geht es eher um ferngläser video brille kamera etc... es geht da wohl um optische hilfsmittel auf piloten seite!

Kamera kannst du immer laufen lassen! da können die nix sagen! (ausnahme wenn du privatsphäre andere störst)

mit den ufos... da können die dich freundlich bitten nicht so hoch zu gehen habe aber keine handhabe ist ja nicht dein problem wenn die nachbarn, abergläubische idioten sind...
 
#11
Klar kannst du als wildflieger praktisch überall fliegen ...
Du kannst aber auch die Verantwortung für dein handeln tragen und wenn die Polizei auftaucht ist man halt net und freundlich und tut am besten was sie wollen (solange es so einfach und mit landen erledigt ist )

Wie das sich jetzt laut Luftrecht mit Nachtflügen verhält ???
Keine Ahnung hab ich mich noch nicht schlau gemacht . Ich weis halt nur das die gewerblichen es nicht dürfen '
Ich denke halt die Polizisten haben das von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehört und sich darauf berufen ...

Wie das mit Nachtflügen in der Ortschaft deine Versicherung im Schadensfall sieht wird man dann sehen wenn es soweit ist ...
Was ich übrigens niemandem wünsche ...
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#12
natürlich muss man verantwortung tragen. ja laut gesetzeslage darf ich mitten auf dem wochenmarkt rum fliegen, macht man trotzdem nicht verbietet der gesunde menschenverstand!

Nur weil die Cops einem irgendwas erzählen heisst das noch lange nicht das es stimmt! gerade was sowas hier angeht haben die höchst warscheinlich nicht den hauch von einem schimmer was erlaubt ist und was nicht!
also nicht blind alles abnicken sondern selber wissen was sache ist und denen im zweifel aufklären wie es wirklich läuft!
nur weil es ein Polizist ist hat er noch lange nicht automatisch recht!

die versicherung zahlt solange es nicht grob fahrlässig war(fliegen über menschenansammlung, extrem riskante manöver, wenn du wissentlich mit fehlerhaftem material fliegst oder gar absichtlich einen unfalll veruhrsachst)

aber wenn du mit einem nach bestem wissen zuverlässig gebauten modell unter 5kg in der stadt fliegst kann die versicherung nix sagen denn genau das ist dir laut gesetz gestattet...
 
#13
Schon klar ;) man darf aber man muss es nicht tun

Frei nach Kant :
„Handle so, daß die Maxime deines Handels jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“

Gesunder Menschenverstand Wissen über die Sachlage und Verantwortungsbewusstsein das sind hier die Schlagworte auf die es ankommt und das nicht nur beim fliegen
 

Mayday

Expert somehow
#15
Das Ganze ist eine Grauzone, genau wie viele andere Dinge auch.
Vieles der bemannten Fliegerei gilt für uns nicht, Anderes schon. Beispielsweise darfst Du nur nachts fliegen (SS+30 bis SR-30), wenn Du einen Flugplan aufgibst. Das kann Du nur, wenn Du ein Luftfahrzeugführer bist. Da Du das nicht bist, darfst Du auch nachts nicht fliegen, weil es keine Möglichkeit gibt, den Flugplan aufzugeben.
Andererseits sind Modellflieger so oder so keine Luftfahrzeugführer. Dürfen die deshalb nachts fliegen, weil man als eventueller Wildflieger ja sowieso an keine Aufstiegsgenehmigung gebunden ist? Also auf dem Modellflugplatz darf ich nachts nicht fliegen, aber auf dem Sportplatz schon? Das wäre ja einfach...
Weiter damit: Wenn man also meint, man darf als Modellflieger nachts fliegen, dann nimmt man ja (wie tags auch) am Verkehr im allgemein freien Luftraum teil (wir wollen einfach mal legal bleiben und reden nicht von großen Teilen einiger Städte, die sowieso nicht wild befliegbar sind). Dafür muß aber das Modell eindeutig erkennbar und dessen Fluglage ebenso feststellbar sein. Und zwar vom Steuerer ("Operator"), vor allem aber von den anderen Teilnehmern im Luftverkehr. Es muß also normgerechte Beleuchtung haben. Ich verbaue die bei meinen Kundencoptern, genau so, wie es ein paar sehr wenige Andere auch tun. Aber wer macht das schon sonst?
Egal, wie man es dreht und wendet: Nachtflug ist mehr als grenzwertig und wird nahezu immer im Streitfall gegen den Modellflieger gehen, meiner Meinung nach. Man hat kaum Chancen, sich und anderen im Streitfall was schön reden zu können.
An nimmt am Luftverkehr teil, ist kein Luftfahrzeugführer, benutzt aber denselben Luftraum und muß ebensolche Umsicht walten lassen, was man nur sehr selten kann... Joe hat es ja schon gesagt: Es gibt einen Grund, warum man in den Aufstiegsgenehmigungen den Nachtflug nicht vorsieht. Dafür gibt es dann Einzelgenehmigingen.

Grobe Fahrlässigkeit kann schon sein, daß der Cotper bei Nachtflug nicht normgerecht beleuchtet ist. Das war auch schon ab und zu in Gesprächen bei Konferenzen auf dem Tisch und wird zumindest allgemein nicht verneint.
Also alles nicht so einfach.

Und das Fliegen in Städten ist ja auch so ein Graubereich. Wer legt den fest (oder stellt fest), daß man gefährlich geflogen ist? Oder Menschen zu nahe gekommen ist? Alle für kommerzielle Nutzer geltenden Vorschriften gelten auch für Hobbyflieger. Nur geht man davon aus, daß der sich entsprechend verhält, ohne einen Zettel dafür zu unterschreiben... Letztlich sichert sich eine Behörde damit auch nur ab, um immer die Verantwortung zum Operator zu schieben.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#16
Wie beleuchtest du einen Copter Normgerecht, beim Flugzeug und Modellheli ist das ja noch Machbar, beim Copter stelle ich mir das etwas schwer vor
 

Mayday

Expert somehow
#17
Wieso? Geht doch um Farben und Abstrahlwinkel. Ist doch machbar. Die Ausrichtung muß eben klar erkennbar sein. Rot links, von vorne nach links hinten, grün ebenso auf rechts usw...
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#18
sehe da auch kein problem ein paar led und gut ist.

allerdings ist das auch wieder nicht so einfach denn auch tagsüber nutzt man den luftraum hier haben die anderen teilnehmer aber weil keiner beleuchtung vorhanden keine möglichkeit die fluglage oder richtung festzustellen.. es gehört schon viel glück dazu im zweifel überhaupt gesehen zu werden.. beleuchtung wie bei flugzeugen ist ja nicht nicht vorgeschrieben... warum sollte das nachts zwangsläufig anders sein. einmal ganz davon ab hat man als modell im kontrollierten luftraum nix verloren.
wenn ich das richtig im kopf habe haben dafür normale flugzeug darunter nix zu suchen....egal zu welcher zeit wenn man als modellpilot merkt das sich ein LFZ nähert hat man umgehende den luftraum zu räumen im zweifel durch erdung! man teilt sich den luftraum nicht sondern darf in eingeschränkt nutzen aber alles andere hat hausrecht und du hast umgehend zu weichen!


das einem die mangelnde beleuchtung als grob fahrlässig ausgelegt wird würde ja einen unfall mit einem LFZ vorraussetzen. aber üblicherweise sind normale LFZ nicht in den höhen unterwegs die wir mit den coptern befliegen(dürfen!) schon gar nicht nachts da sind besstenfalls noch polizei und rettungskräfte in der luft(und auch die dürfen nicht alle nachts fliegen). und da greift ja wieder die alte regelung das der luftraum bei annäherung umgehend zu räumen ist...

wenn das teil einfach runter fällt kann einem keiner die fehlende oder fehlerhafte beleuchtung ankreiden

ist also ein sehr kompliziertes thema das nicht einfach durch irgendwelche regeln zu beantworten ist...
 
#19
Der Polizist meinte nur: "Er weis nicht genau, wie es mit der Hellichkeit bei dem copter aussieht, dann hat er uns das so erklärt. In Memmingen ist ein Flugplatz, dort fahren auch Ballone, diese nehmen in der Nacht Lichtlukte als Orientierung, ist ja alles gut und Recht, dann sagte der eine wir sollen ihn runterholen, das er die Beluchtung ma anschauen kann, er sagte hm das müsste noch ihm Rahmen sein, da die Beleuchtung nur gerade nach unten strahlt und somit eig. Für Lfz nicht sictbar ist. Er sagte auch das das in Ordnng ginge und wenn es nach oben und/oder zur Seite strahlen würde nicht ganz ok wäre, da es sonst zuviel strahlen würde.

Ich dachte mir, das das eig. "Quatsch" ist, da man eigentlich ja den Copter ichtig sehen soll falls ein lfz unterwegs ist, der sieht doch normal (wenn er wirklich so tief fliegt) das es sich um nen Copter handelt, wenn er sichbewegt. Außerdem müssten Piloten auch nen gesunden Menschenverstand haben und sichtbare Objekte net geradeaus anfliegen.
 

Mayday

Expert somehow
#20
Na ja, Ihr seht ja, daß man sich selbst hier schon drüber totquatschen könnte.
In den Diskussionsforen der Industrie und Behörden etc. geht es auch um solche Themen. Und das auch, wenn man nur die Geräte unter 5kg MTOW ansieht...

Nirgendwo steht, daß die Beleuchtung nicht doch normgerecht sein muß, eben WEIL wir den Luftraum nachts benutzen wollen (was auch tags gilt, eigentlich). ABER wir fliegen kein Luftfahrzeug, welches als Luftfahrzeugführer geführt werden muß. Und gerade daran hängt einiges.

Die "Großen" dürfen all das, was wir auch dürfen, mit kleinen Einschränkungen (Flughöhen usw.). Theoretisch darf auch ein gewerblicher Helipilot mit seinem Gerät bein Veranstaltungen genauso viel, wie wir mit Multicopter. Erklärt sichnvon selbst, wieso er das nicht tut, denke ich.

Der Kontrollierte Luftraum wird übrigens gerade gemieden und nicht extra aufgesucht. Man darf sich als Privat- oder Sonstwaspilot frei bewegen, ob am Tag oder in der Nacht.
Modellflieger kostet es übrigens manchmal nur einen Anruf, um sich auch mal im kontrollierten Luftraum zu bewegen. Je nachdem, wo und wie es ist, kann man das auch als dauerhafte Einrichtung hinbekommen (so ist es bei mir: kontrollierter Luftraum, Copter und Copterdrohnen werden privat und kommerziell getestet, Freigaben "einfach" eingeholt). Allerdings sind meine Grundlagen, auch als Modellflieger, ein wenig fundierter und man trifft sich mit den Gesprächspartnern auf Augenhöhe. Da hilft es dann schon mal weiter, wenn man die Bratwurst für den Grill bei der Besprechung mitbringt... ;-) hehe.

Polizei, Rettungskräfte und Co haben Sonderrechte und dürfen zu jeder Zeit den Luftraum komplett nutzen (logische Einschränkungen zwar, aber die betreffen nur den übrigen Luftverkehr).
Wenn ein Luftfahrzeug unterwegs ist, dann ist der Luftraum nicht zu räumen, aber auszuweichen nach üblichen Ausweichregeln der LuftVO. Wenn allerdings ein Luftfahrzeug im Einsatz unterwegs ist (Polizei, Rettungskräfte, Militär...), dann ist der Flugbetrieb rund um das Luftfahrzeug einzustellen (!), was ein großer Unterschied ist.

Wegen der Beleuchtung: Ich meine lediglich, daß es eben durchaus und gerade momentan ein großes Thema ist. Wir bewegen uns im Luftraum, bewegen aber ein Modell. Wir sind keine Luftfahrzeugführer, sind aber auch nicht an feste Aufstiegsplätze gebunden (Wildflieger), für die wiederum Aufstiegsgenehmigungen vorliegen.
Alles in Allem nicht Fisch und nicht Fleisch. Deshalb macht es nach Auffassung vieler professioneller Piloten, sowie Modell- und Drohnenpiloten Sinn, sich wenigstens der Gesetzgebung bei den erfüllbaren Punkten anzupassen.
Nachtflug außerhalb zugelassener Plätze, ohne Aufstiegsgenehmigung und Beleuchtung, ist und bleibt grenzwertig.

Aber deshalb nicht verboten!
 
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