Schützt die Modellflugversicherung bei FPV

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Prometreus

Erfahrener Benutzer
#1
Ich hatte den Aero Club Juristen am Telefon (Österreich).
Er meinte, dass sich in den nächsten Monaten die juristische Grundlage entwickelt wird, wie mit Drohnen bei Aero umgegangen wird. Sie sind auch in Zusammenarbeit mit der Austro Control.

Ein FPV-Flug in Sichtweite ist heute schon auch kein Problem. Das heißt, dass das Modell immer in Sichtweite bleiben muss, damit die Versicherung mit Sicherheit greift. Diese Lehrer/Schüler bzw. Spotter Geschichte ist auch in Ordnung.
Das kommt daher, dass die Videotechnik als neue Technik unzulässig ist und daher immer auf Sicht umgestiegen werden können muss.
Ein 2km Flug wird also nicht von der Versicherung gedeckt.
Es gelten aber alle normalen RC-Flug Bedingungen.
Ein normaler Kontrollverlust (zB. Senderausfall, gleicher Kanal) ist gedeckt. Wenn dann der Flieger 2km wegfliegt ist das wieder ok. Also alles eine Frage der Geschichte ;)

Generell muss der Grundeigentümer (Privatgrund oder Landeseigentum) mit dem Betreten und dem Starten/Landen einverstanden sein. Der Luftraum ist frei.
Es muss ausreichend (angeblich 300-400m) Abstand zu bebautem Gebiet vorhanden sein.
Abstand zu Flughäfen (eh klar).
Es hat also auf jeden Fall einen Sinn eine Versicherung zu haben, zumal man dann im Ernstfall auch einen Anwalt bekommt.

LG
Thomas
 
#2
Also bei uns in der Schweiz muss direkter Sichtkontakt zum Modell bestehen. Da der FPVler ja selber nicht direkt hinschauen kann, muss ein Kollege das Modell permanent im Auge behalten.
 

gfunk

Erfahrener Benutzer
#3
Prometreus hat gesagt.:
Generell muss der Grundeigentümer (Privatgrund oder Landeseigentum) mit dem Betreten und dem Starten/Landen einverstanden sein. Der Luftraum ist frei.
Es muss ausreichend (angeblich 300-400m) Abstand zu bebautem Gebiet vorhanden sein.
Abstand zu Flughäfen (eh klar).
aber jetzt mal ehrlich, wenn du in wien unterwegs bist hast deu entweder bäume oder bebaute fläsche ODER den flughafen...
und wer frage schon immer den besitzer? (grundbuch einsehen usw... sehr unrealistisch)
genau so wie 300-400km radius zu bebauten gebiet...

genau hier könnte die versicherung dann den hebel ansetzen um sich raus zu winden :S

btw: welche versicherung hast du?
 

Prometreus

Erfahrener Benutzer
#4
gfunk006 hat gesagt.:
genau hier könnte die versicherung dann den hebel ansetzen um sich raus zu winden :S

btw: welche versicherung hast du?
Ich denke mir auch, dass im FPV Bereich der Versicherungsschutz keine sichere Sache ist. Also darauf verlassen darf man sich nicht! Trotzdem ist es gut im Ernstfall einen Ansprechpartner zu haben.

Ich bin beim AeroClub
 
#5
Servus Prometreus,

ich fliege regelmäßig südlich von Wien und bin auch gerade in Diskussion mit dem AeroClub.

Mittlerweile habe ich so viele "Wahrheiten" gehört das ich mir sicher bin dass keiner weiß was Recht ist!

Einmal ist die Rede davon dass ein Modellflugzeug mit Kamera laut Austrian Association of Film - and Music Industry als "befrachtet" gilt und gar nicht fliegen darf (siehe auch http://fpv-community.de/showthread.php?6442-Modellflug-mit-Kamera-in-%D6sterreich-vorerst-verboten), einmal muss eine Lehrer/Schüler Verbindung bestehen, etc..

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine klare Regelung und die wird auch noch ewig dauern! Fakt ist - eine Versicherung ist besser als keine Versicherung, auch wenn die im Endeffekt aussteigt. Fraglich ist auch wie das dann im Schadensfall mit z.B. stärkeren TX aussieht oder auch nur geänderten Antennen von TX/RX (dadurch erlischt ja die Betriebserlaubnis selbiger). Unter Umständen hätte die Versicherung dann also gezahlt und tut es nur nicht weil man mit 200mW statt 25mW (auf 5G8) geflogen ist. Lächerlich, aber ein wunderbares Schlupfloch. Oder man muss dann streiten ob die Häuser jetzt 200m oder 250m entfernt waren, etc. Die Liste kann man endlos fortsetzen!

Am Besten wird sein man fliegt dort wo man niemand gefährdet und vermeidet so Probleme.

PS: Mich hat sogar mal auf einem riesen Feld weitab von Häusern die Polizei freundlich gebeten zu gehen, Modellfliegen sei ja ausschließlich auf Modellflugplätzen erlaubt..

PPS: Prometreus, hast du Erfahrung mit dem österr. Luftfahrtrecht bezüglich Freifliegen (Wald und Wiese)? Ich finde keine klaren Bestimmungen dazu (Wo, wie hoch, etc.).

Grüße,
Phil
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
#6

HongKong-Pfui

Antivibration-Master
#8
#10
Halllo !
Nach österr. Luftrecht ist der Betrieb von Modellflugzeugen nur im Sichtflugverfahren erlaubt.
Soferne man keinen direkten Sichtkontakt zum Modell hat und nur über FPV <also> indirekt steuert, betreibt man Instrumentenflug, der anmeldepflichtig wäre, bzw. nicht genehmigt würde.
Soweit eine Auskunft von AustroControl. Eine Novellierung des Gesetzes ist in Vorbereitung.
Achtung, die Gesetzeslage ist in der BRD im Gegensatz zu Österreich anders(hier: Modell ist Luftfahrzeuggerät)
Zur Versicherung:Bei der Frage der versmäßigen Deckung, ist wesentlich ob eine (schadensmindernde/verhütende) vorher vereinbarte Obliegenheit verletzt wurde --dann keine Deckung --, oder ein Risikoausschluß (Z.B.: kein FPV Flug versichert) vorliegt.
Dies ergibt sich aus den individuellen Versbedingungen, die aber unterschiedlich sind. Grobe Fahrlässigkeit ist im Rahmen der Haftpflicht gedeckt, nicht aber Vorsatz. Bewußtes Zuwiderhandeln gegen Gesetze ebenfalls lt VersVG auch nicht.

Es kommt auf die Kausalität des Verstoßes an: ob ich nach Rückfrage beim Grundeigentümer gestartet bin oder nicht, ist bei einem Schaden durch (fahrlässigem) Funkabriß völlig "wurscht", weil das (nicht)- FRagen um Erlaubnis nicht unmittelbar den Schaden auslöst.

WEnn ich FPV fliege, und das Modell im Auge habe (Spotter), an die Grenzen meiner Sicht- und Funkreichweite gehe, dann wird es heikel.

Meine Erfahrung ist, dass die Referenten der Versicherungen noch nicht sich der Problematik bewußt sind, bzw. bei kleineren Schäden nicht nachfragen, oder die Schadenmeldungen so verfaßt werden, dass keine Deckungsfragen sich ergeben (!!).
Bei einem Personenschaden, der behördliche Ermittlungen nach sich zieht, ist das anders: da wird hinterfragt werden, bzw. wäre dies ein Fall den die Flugunfallkommission zu untersuchen hätte, die gründlich arbeitet.
Ich bezweifle, dass eine Österr. Versicherung "bereitwilligst" einen FPV-Personenschadenunfall zahlen wird wollen, bzw. zwar wegen Pflichtversicheung eintritt, aber sich beim Modellbtreiber versuchen wird zu regressieren.
Mit der Anwaltsbeauftragung ist das so eine Sache: die Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtet einen Anwalt beizustellen, sowohl im Zivil-wie Strafverfahren. Sie macht es nur, wenn IHR Interesse es ist, die Schadenzahlung gänzlich abzuwehren oder klein zu halten !!!
Leider ist so die Sach- und Rechtslage !

Gruß
alfred
 
#11
Morgen,

also das österr. Luftfahrtgesetz ist wie gesagt nicht sehr ergiebig was Modellflug angeht, über FPV brauchen wir da gar nicht reden. Und was die ACG (Anm.: Österr. Luftfahrtbehörde) sagt ist nichts wert, ich kenn auch einige Leute dort und jeder sagt was anderes bzw keiner sagt etwas offizielles!

Das verlinkte Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr und Innovation ist da schon klarer, wenn auch lächerlich und fast schon mittelalterlich (wie so viele Gesetze in Ö). Wie wäre es wenn sich die FPVler aus Österreich hier mal zusammen tun und mit dem AeroClub mal was anwerfen? Vielleicht gibt es auch Rechtsanwälte die Modellfliegen und hier dann kostenlos Support anbieten. Vielleicht kann man so beim BMVIT was erreichen!

Das Risiko besteht natürlich, dass damit das Thema als zu heikel eingestuft wird und es komplett verboten wird (und das dann auch jeder weiß). Bis jetzt kennt sich bei der Exekutive eh keiner aus und so lange kein Schadensfall eintritt wird man höchstens mehr oder weniger freundlich gebeten zu gehen..

Grüße,
Phil
 
#12
Hallo Phil !
Du hast völlig Recht.Das Gesetz ist nicht ergiebig. Die Anfragebeantwortung der Ministerin bezieht sich in Wahrheit auf Datenschutz und nicht auf hobbymäßiges FPV-Fliegen: ein Modellflugzeug ist und bleibt ein Luftfahrgerät und wird nicht zum Flugzeug, wenn es eine Fpv-Ausrüstung trägt. Alle diese Deutungen sind Kaffeesudlesen, weil das Gesetz einfach "Drohnen" nicht kennt und alle Angst vor Belauschung und Aufdecken der Privatspähre haben (siehe Google), was ja durchaus Berechtigung hat.
Auch ich habe mit Austro Control gesprochen. Novellierung des Gesetzes ist in Arbeit.
Wie Du aus meinen Beiträgen in den letzten Monaten verfolgen kannst, wollte ich eine Gesprächsrunde mit Versicherungsleuten bzw. auch ACG initieren, um Bewegung in die Sache zu bringen und unsere Interesen an den richtigen Stellen zu vertreten, da ich Jurist bin und aus der Versicherungsbranche (u.A.Flugbereich) komme. Das Echo bzw. Interesse war schwach und darüberhinaus könnte es gefährlich sein, "schlafende Hunde" zu wecken, weil gerade der Versicherungsbereich äußerst heikel ist und offenbar die Versicherer das Risiko noch nicht richtig erkannt haben. WEnn man hier etwas tut, dann muß es koordiniert und auch auf die deutsche Gesetzes und Versicherungslage abgestimmt sein.
Dort gibt es ja Aussagen "FPV ist mitversichert", und keiner weiß wirklich unter welchen Umständen, immer? oder nur auf dem Modellflugplatz etc., bei Lehrer/SChülerbetrieb ?
WEnn wir mehr besprechen wollen, schreib mir direkt. Ich meine, wir sollten als fpv-community den AeroClub unterstützen und unsere Interessen massiv vertreten !!!
beste Grüße
Alfred
 
#14
Hallo Prometeus !

Im Grunde läßt sich Deine Frage - wie Juristen gerne es ausdrücken - leicht beantworten: Es kommt darauf an !

Auf was ? welche vertragliche Vereinbarung Du mit Deinem Versicherer eingegangen bist, was Du versichert hast ( das Modell MIT Fpv-Ausrüstung dem Versicherer angezeigt?), keine Gefahrenerhöhung durchgeführt ? Auf Sicht geflogen? etc.
Obliegenheiten eingehalten ?

Hast Du eine Polizze mit Versicherungsbedingungen bekommen ?
Sind sie ausführlich, wird auf Deine Rechte als Versnehmer hingewiesen ß

Persilschein, kann ich Dir auch nicht ausstellen, Versicherer sind bei der Begründung von Ablehnungen erfinderisch.Niemand zahlt - entgegen der Werbung - GERNE !
klare, ausführliche Bedingungen sind besser ! Nicht "Prospektversprechungen" glauben !!!
Den angebotenen Vers Schutz auf die persönlichen Bedürfnisse hinterfragen und bestätigen lassen !
war das Dir hilfreich ?
p.s.: eine bloße Haushaltversicherung deckt in der Regel nicht motorbetriebene Flugmodelle !
lg
alfred
 
Status
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