Ich hatte den Aero Club Juristen am Telefon (Österreich).
Er meinte, dass sich in den nächsten Monaten die juristische Grundlage entwickelt wird, wie mit Drohnen bei Aero umgegangen wird. Sie sind auch in Zusammenarbeit mit der Austro Control.
Ein FPV-Flug in Sichtweite ist heute schon auch kein Problem. Das heißt, dass das Modell immer in Sichtweite bleiben muss, damit die Versicherung mit Sicherheit greift. Diese Lehrer/Schüler bzw. Spotter Geschichte ist auch in Ordnung.
Das kommt daher, dass die Videotechnik als neue Technik unzulässig ist und daher immer auf Sicht umgestiegen werden können muss.
Ein 2km Flug wird also nicht von der Versicherung gedeckt.
Es gelten aber alle normalen RC-Flug Bedingungen.
Ein normaler Kontrollverlust (zB. Senderausfall, gleicher Kanal) ist gedeckt. Wenn dann der Flieger 2km wegfliegt ist das wieder ok. Also alles eine Frage der Geschichte
Generell muss der Grundeigentümer (Privatgrund oder Landeseigentum) mit dem Betreten und dem Starten/Landen einverstanden sein. Der Luftraum ist frei.
Es muss ausreichend (angeblich 300-400m) Abstand zu bebautem Gebiet vorhanden sein.
Abstand zu Flughäfen (eh klar).
Es hat also auf jeden Fall einen Sinn eine Versicherung zu haben, zumal man dann im Ernstfall auch einen Anwalt bekommt.
LG
Thomas
Er meinte, dass sich in den nächsten Monaten die juristische Grundlage entwickelt wird, wie mit Drohnen bei Aero umgegangen wird. Sie sind auch in Zusammenarbeit mit der Austro Control.
Ein FPV-Flug in Sichtweite ist heute schon auch kein Problem. Das heißt, dass das Modell immer in Sichtweite bleiben muss, damit die Versicherung mit Sicherheit greift. Diese Lehrer/Schüler bzw. Spotter Geschichte ist auch in Ordnung.
Das kommt daher, dass die Videotechnik als neue Technik unzulässig ist und daher immer auf Sicht umgestiegen werden können muss.
Ein 2km Flug wird also nicht von der Versicherung gedeckt.
Es gelten aber alle normalen RC-Flug Bedingungen.
Ein normaler Kontrollverlust (zB. Senderausfall, gleicher Kanal) ist gedeckt. Wenn dann der Flieger 2km wegfliegt ist das wieder ok. Also alles eine Frage der Geschichte
Generell muss der Grundeigentümer (Privatgrund oder Landeseigentum) mit dem Betreten und dem Starten/Landen einverstanden sein. Der Luftraum ist frei.
Es muss ausreichend (angeblich 300-400m) Abstand zu bebautem Gebiet vorhanden sein.
Abstand zu Flughäfen (eh klar).
Es hat also auf jeden Fall einen Sinn eine Versicherung zu haben, zumal man dann im Ernstfall auch einen Anwalt bekommt.
LG
Thomas