Es wird viel von selbsternannten Hilfssheriff's hier gefunden. Und oft Zensiert von den Admin's bzw. der Betreiber Beiträge. Auffälligerweise wird aber dieses "Adjektiv" nicht Zensiert. Die sogenannte "Nettiquette" zählt auch zu den Qualitäten eines Forums:
Was so etwas nach sich zieht?
Hier die Antworten:
Beleidigungen:
Anzeigen können bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden, egal ob mündlich oder schriftlich.
Wenn Sie Anzeige erstatten, haben Sie dadurch keine Nachteile, insbesondere Kosten fallen nicht an.
Achten Sie darauf, dass Sie kurz nach der Anzeigeerstattung auch einen förmlichen Strafantrag stellen. Ansonsten liegt
ein Prozesshindernis vor und das Verfahren müsste eingestellt werden.
Beleidigungstatbestände
Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert im vierten Abschnitt verschiedene Beleidigungstatbestände. Die Beleidigung an sich ist in § 185 StGB geregelt und erfasst alle ehrverletzenden Werturteile und auch herabwürdigenden, missachtenden Tatsachenbehauptungen, wenn sie gegenüber dem Beleidigten erfolgen. Als Strafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Wird die Beleidigung mit einer Tätlichkeit begangen, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Werden ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über eine Person gegenüber einem Dritten oder öffentlich geäußert, kann üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) vorliegen.
Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich strafrechtlich nur verfolgt, wenn eine Anzeige erstattet wurde (§ 194 StGB). Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz für Fälle vor, in denen die Äußerung öffentlich zugänglich gemacht wurde. Ist ja schriftlich im dem Forumsbeitrag festgehalten und damit "öffentlich".
Eine weitere Antwort die ich erhielt. Sinn einer Anzeige:
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Mit einer Anzeige kann man eine Art Genugtuung für eine Persönlichkeitsverletzung innerhalb des Rechtssystems erhalten. Sie kann deeskalierend wirken. Zudem kann sie auch dazu dienen, weiteren Beleidigungen vorzubeugen.
Bei solchen Aussagen handelt es sich zweifelsohne um Beleidigungen gemäß §185 StGB.
Natürlich muss jeder selbst für sich entscheiden, ob er eine Beleidigung auf sich beruhen lassen will.
Was so etwas nach sich zieht?
Hier die Antworten:
Beleidigungen:
Anzeigen können bei der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden, egal ob mündlich oder schriftlich.
Wenn Sie Anzeige erstatten, haben Sie dadurch keine Nachteile, insbesondere Kosten fallen nicht an.
Achten Sie darauf, dass Sie kurz nach der Anzeigeerstattung auch einen förmlichen Strafantrag stellen. Ansonsten liegt
ein Prozesshindernis vor und das Verfahren müsste eingestellt werden.
Beleidigungstatbestände
Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert im vierten Abschnitt verschiedene Beleidigungstatbestände. Die Beleidigung an sich ist in § 185 StGB geregelt und erfasst alle ehrverletzenden Werturteile und auch herabwürdigenden, missachtenden Tatsachenbehauptungen, wenn sie gegenüber dem Beleidigten erfolgen. Als Strafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Wird die Beleidigung mit einer Tätlichkeit begangen, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Werden ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über eine Person gegenüber einem Dritten oder öffentlich geäußert, kann üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) vorliegen.
Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich strafrechtlich nur verfolgt, wenn eine Anzeige erstattet wurde (§ 194 StGB). Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz für Fälle vor, in denen die Äußerung öffentlich zugänglich gemacht wurde. Ist ja schriftlich im dem Forumsbeitrag festgehalten und damit "öffentlich".
Eine weitere Antwort die ich erhielt. Sinn einer Anzeige:
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Mit einer Anzeige kann man eine Art Genugtuung für eine Persönlichkeitsverletzung innerhalb des Rechtssystems erhalten. Sie kann deeskalierend wirken. Zudem kann sie auch dazu dienen, weiteren Beleidigungen vorzubeugen.
Bei solchen Aussagen handelt es sich zweifelsohne um Beleidigungen gemäß §185 StGB.
Natürlich muss jeder selbst für sich entscheiden, ob er eine Beleidigung auf sich beruhen lassen will.