Versicherung für FPV - Welche?

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#41
Hallo MArtin aus Berlin !
Du hast völlig recht. In Berlin mit seinen nahen Flugplätzen ist es besonders heikel. Da wirst Du sicher regelmäßig die Flugverkehrskontrollstelle befragen müssen , bzw. den Flug anmelden müssen.

Ich meine, dass wir einmal definieren sollten, was "Wildfliegen" und "illegal" ist.

Illegal kann heißen, gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßend, oder so gesetzwidrig, dass der Vers Schutz weg ist.

Wildfliegen wieder heißt wohl "von der grünen Wiese" starten, ohne Genehmigung des Grundeigentümers, oder gesetz/Vo-widrig ohne Anmeldung in einer Kontrollzone (zu hoch) fliegen, oder grobfahrlässig-fliegen, ohne Spotter etc. Die Varianten sind zahlreich.
Die"Prospektversprechungen" gaukeln einem "vollen Versicherungsschutz" vor, im Schadenfall könnte ich mir vorstellen, dass die "dahinterstehenden Versicherungen" beginnen das Kleingedruckte zu lesen.
Das möchte ich verhindern----> klare Regelungen/Bedingungen gehören her !

lg
alfred
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#42
Alfred das fällt alles unter Illigal
Wildfliegen bedeutet nur, ausserhalb eines Modellfluggeländes
ob der Flug dann Illigal ist, ist davon unabhängig.

Wichtig ist das Wildfliegen aus Sicht der Versicherung nur, weil der Clubvorstand auf dem Flugplätzen angehalten ist, auf alle Regeln zu achten, also so das Flüge auf solchen Vereinsplätzen in der Regel alle Gesetze beachten, in der "Wildnis" gibt es halt nur den Piloten, der darauf zu achten hat.
 
#43
Hallo !
"Wildfliegen" ist kein versicherungstechnischer Ausdruck, ebenso wie das viel genannte "illegal".

Ich kann "illegal" unterwegs sein (zB mit zu großer Sendestärke) und mein Copter stürzt 50 m von mir entfernt wegen eines
Steuerungsfehlers auf in Auto. Vers muß zahlen !
Ihr schreibt immer "illegal". Deckungsfreiheit besteht nur bei bestimmten, durch Versicherungsbedingungen definierten Szenarien , die unterdie Begriffe ungedecktes Risiko oder Obliegenheitsverletzung zu subsummieren sind.
Ich möchte einmal einen Kollegen finden, dem seine Versicherung seine Deckung abgelehnt hat ! Offenbar zahlen DMO und die anderen ALLES ? Das glaube ichals Praktiker aus der Versicherungsbranche nicht !

wenn "illegal" , wohin führt es bzw. ist das durch die Bedingungen gedeckt ? Durch welche Vertragsstelle ?

gruß
alfred
 

devil-leader

Erfahrener Benutzer
#44
Hallo Alfred
Berlin ist wirklich ein heißes Gebiet. Einmal im Jahr wird auf dem alten Flugplatz Berlin-Gatow bei der Gerneral-Steinhof-Kaserne (ist jetzt ein riesiges Ausstellungsgelände der Bundeswehr alle möglichen Flieger stehen dort vom Anfang der Fliegerei bis Heute) ein Tag der ofenen Tür gemacht wo dort begeisterte RC Modellpiloten ihre Modell dem Puklikum vorfliegen war dort auch schon mit meinen Modellen...... Der Flugleiter muss vor jeden Start eines neuen Modell in Schönefeld bei der Flugsicherung anfunken und den Start durchgeben dabei ist egal welche Klasse fliegt unter 5 Kg über 5 KG bis 25 Kg mit Verbrenner usw. erst nach Erlaubnis aus Schönefeld darf das Modell aufsteigen... begrenzten Flugsektor und Höhe. dabei ist Schönefeld ca 60 km entfernt. So sind die Gesetze....
Beim einer Austellung in der Kongresshalle hatte meine 4 m Transall ausgestellt solten wir mit Modellen und 5 Kg dort bei dem See vorfliegen leider ist es uns nicht Erlaubt worden dort zu Fliegen da wir Ihn der Stadt sind und zusätzlich in der Flugverbotszone vom Bundestag waren.... ex Flughafen Tempelhof liegt auch darin.
Also ich persönlich bin der Meinung das in Ballungszetrum wie Berlin garnicht geflogen werden darf ohne wenn und aber.
Ich finde solche Vidios wie in Youtobe wo die fliegen an Straßen Kreuzungen. Autobahnbrücken Siegesäule abfliegen usw. nur als Sche----"" aber die heutige Welt setzt mehr auf Klicks (hoffe das heist so ) als auf gesunden Menschenverstand.
Ich bin auch dafür das richtige Grundlagen geschaffen werden damit die die dieses Hobby betreiben endlich mit ruhigen Gewissen fliegen können ohne sich gedanken darüber zu machen was wie wer richtig macht wer nicht
Mfg aus Berlin Martin
 
#45
Mal eine ganz bescheidene Frage:

Wenn man das Ganze beruflich macht, also Filmerei und so weiter, dann sollte dies doch mit über die Firmenhaftpflicht, welche vermutlich ohnehin einen höheren Deckungsrahmen hat, mit abgedeckt sein oder?
 
#47
Hallo Nasty!
Üblicherweise findest Du in der Polizze den Versicherungsort, das heißt das Gewerbe ist mitdiesem Standort - und den üblichen Tätigkeiten - versichert. Fahrzeuge sind z.B. nicht mitversichert. Das ist das "Risiko" , das der Versicherer tragen will. Bei "gefährlichen Tätigkeiten" will der Versicher VORHER informiert sein.
Als Versicherer würde ich "Filmen mit Flugmodell" nicht decken, wenn es mir nicht vorher angezeigt wurde, weil es über das "normale Berufsbild" hinausgeht. Mein Tipp: gib es deinem Versicherer bekannt, dann kommst Du Deiner Informationspflicht nach ! Aber bitte "eingeschrieben", damit der Versicherer nicht sagen kann, er hat es nie bekommen !
Bei gelegentlichem Flug wird kaum eine Mehrprämie vorgeschrieben werden !
Grüße
alfred
 
#48
Hallo devil-leader !
Hastvöllig Recht ! Eine Almwiese in Tirol ist mit Berlin nicht zu vergleichen ! Das meine ich ja: dem Bauern in Tirol ist es völlig egal, ob ich dort starte, in Berlin ist eine Aufstiegserlaubnis "lebensnotwendig" - und das oft in den Mund genommene Wort (pfui) "illegal" ist nicht immer gleich "=kein Versicherungsschutz" !!!
Beneide Dich nicht um Deinen Ballungsraum, der das Coptern erschwert !
Youtube u.andere erwecken den Eindruck, dass man alles machen kann-und das ist gefährlich, weil leicht verallgemeinert wird. Das trifft dann auch die korrekt fliegenden Piloten.
Wir brauchen einheitliche Vers-Bedingungen, Offenlegung wie die hinter DMO etc. stehenden Versicherungen diese auslegen,klare gesetzliche Regelungen und vernünftige Piloten (z.B. kein Nachtflug ) !!!!

lg
alfred
 
#49
@Alfred ... merci und genau so werde ich es machen. Die Versicherung weiß ja ohnehin, was unser Tätigkeitsfeld ist und dies ist ja nun auch nicht "risikoarm" - insofern denke ich, dass dieses gelegentliche Risiko in einem vernachlässigbarem Verhältnis zu den anderen versicherten Risiken steht.
 
#50
Nasty !
bei deiner Info an die Versicherung gib bitte möglichst "professionell" die Daten Deines Fluggerätes an, z.B.
ich beabsichtige im Rahmen meines Gewerbes unter Verwendung eines ..... Außenaufnahmen zu machen. Ich ersuche um Einschluß dieser Tätigkeit in meine Haftpflichtpolizze.


Bitte Beachte, dass ( zumindest in Österr.) gewerbliche Flüge anzeigepflichtig sind !

lg
alfred
 
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