Versicherung - hattest Du Probleme mit der Schadenserledigung?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
#1
In den Foren wird wie wild diskutiert:"illegal", Wildfliegen, vor und Nachteile von DMO etc, gedeckt/nicht gedeckt usw.
Wer hat aber schon Erfahrung mit seiner Haftpflichtversicherung gehabt ? Hat sie gezahlt oder den Schaden abgelehnt ?
Und warum ?
Schildere Deine Erfahrungen !

Grüße
alfred
 
#2
Hallo !
Jetzt habe ich Ende Juni den Beitrag veröffentlicht - und bislang keine Antwort erhalten. Bedeutet das, daß ALLE Kollegen bisher mit den Versicherungen nur gute Erfahrungen gemacht haben, weil diese alles gedeckt/bezahlt haben ?

Das würde mich freuen - und ich würde es allen nur wünschen !!

Andererseits wäre dann die ganze Aufregung in den Foren zu "illegal" nicht notwenig, btw. nur ein Sturm im Wasserglas !
Wenn die Versicherer so kulant sind, alles zu zahlen, wäre jede weitereDiskussion entbehrlich - was fein wäre !!!

Ist es wirklich so ?

Gruß
alfred
 

schuetze

Erfahrener Benutzer
#3
Hi Alfred,
hmm.. ich vermute eher, dass noch nicht wirklich was passiert ist hier im Forum. Ansonsten stimme ich Dir zu.

Viele Grüße
 

remora

Erfahrener Benutzer
#4
Versicherungsrelevante Schäden scheinen offenbar wirklich selten vorzukommen. Ich hatte eine ähnliche Frage vor einiger Zeit mal im Easystar-Forum (ca. 6000 Mitglieder) gestellt und keinen einzigen direkten(!) Erfahrungsbericht bekommen.
Ein paar Member kannten nur die Story vom Cousin 2. Grades des Kollegen, dessen Sohn mal nen kleinen Uhu auf Nachbars Solardach geworfen hatte.
 
#5
Hallo !
Danke für das Feetback ! Versicherung - also zu vernachlässigen ?
Oder: Ist das Desinteresse/die Ahnungslosigkeit nicht erschreckend, weil im Fall der Fälle der fehlende Versicherungsschutz - wenn es wirklich um was geht - wirklich existenzbedrohend sein kann !!! Ich weiß leider wovon ich rede, weil ich selbst aus der Versicherungsbranche komme.
Wenn kein Interesse besteht, muß jeder selbst mit (seinem) dem Problem fertig werden.

Was meint Ihr ?

Gruß
Alfred
 
#6
Ich denke auch, dass Versicherungsfälle bei uns glücklicherweise eher sehr selten vorkommen und daher keiner antwortet. Interesse daran, wie dieser oder jener fiktive Fall von den Versicherungen konkret gehandhabt wird, besteht sicherlich, das sieht man sehr deutlich, wenn man danach googelt. Nur gibt es dann immer nur Mutmassungen, da sich Vertreter der Versicherungen leider nie zu konkreten Äusserungen hinreissen lassen. Da heisst es dann immer, das würde im Einzelfall entschieden. Und so verläuft dann jede dieser Anfragen oder Threads irgendwann im Sande. Eigentlich schade, gerade die Versicherungen hätten es in der Hand, hier mit mehr konkreten Aussagen Werbung für sich zu machen. Aber "Versicherung" und "konkret" sind wohl zwei Begriffe, die man besser nicht zusammen verwenden sollte...
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#7
nur leider Schade das auch keine Versicherung Wirklich bekannt ist, die Modelle Versichert

DMFV, DAEC, DMO, oder DMC sind alles nur Verbände/Gruppen, die zwar "Versicherungen" anbieten, aber selber nur Versicherungskunden bei Versicherungen sind, wenn ich das Richtig Überblicke

Also wird wohl auch kein Versicherungsvertreter Aussagen treffen
 

tigertreiber

Neuer Benutzer
#8
Tach Loide

....nur so am Rande.....

Wir hatten letztes Jahr bei uns im Verein einen V.-Schaden, am Boden ist einem Kollegen ein Verbrennermodell ausgekommen und in ein parkendes Auto gefahren...!?!?! (eigentlich kein Flugunfall, oder???? )
Die Versicherung hat anstandlos bezahlt, wir sind über den Dachverband (DAEC) versichert.
Wie gesagt hat mit FPV eigentlich nix zu tun.

Grüsssle Thorsten
 
#9
Ein sehr interessantes Thema zu dem man leider oft nur Spekulationen hört/findet.
Ich hatte zum Glück noch keine Fall in dem ich meine Versicherung gebraucht hätte.

Von einem lokalen Händler hörte ich letzt wieder ne Story über einen Vorfall mit ner Twinstar bei der die Versicherung dann nicht zahlen wollte weil wohl eine Turnigy oder sonstige China Funke ohne CE verwendet wurde etc...trotz einiger Recherche im Netz findet sich GARNIX zu diesem Fall oder ähnlichen. Es wird immer nur gemutmaßt was wann wie sein könnte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#10
Klare ansage von mir:

im garten von einem bekannten geflogen, kopter leider kopfüber auf dem auto vom nachbar gelandet.
DMO hat gezahlt ohne probleme.
 
#11
Klingt gut, was wollten die Wissen? Schadenshergang? Verwendetes Material?

Ich denke bei solchen "Bagatellschäden" wird das alles nicht so wild sein, sobald ein Personenschaden besteht wird sicher genauer nachgefragt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#12
die wollten nur den Schadenshergang beschrieben haben, und vom Gunstückseigentümer ne Erlaubnis.

jep das glaube ich auch.
 
#13
Hallo !

Ich verstehe das überhaupt nicht: was soll die Frage nach der Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Start? Es spielt für die Herbeiführung des Schadens(=Kausalität) überhaupt keine Rolle, ob und wo man gestartet ist bzw. ob der Grundeigentümer es erlaubt hat. Haften tut man auf Grund der Gefährdungshaftung bzw. u.Umständen wegen Verschulden - und das unabhängig, ob erlaubt oder unerlaubt irgendwo gestartet wurde. Nur bei einem Flurschaden wäre das von Bedeutung.
Woher kommt diese Frage - oder ist das eine Routinefrage des Versicherungsachbearbeiters?

Sicher zahlt eine Versicherung bei einem Kleinsachschaden rasch und oft ungeprüft -- bei einem Personenschaden ist das anders: da gibt es ein Behördenprotokoll bzw. einen Bericht der Flugunfallkommission. Da ist es sicher heikler, auch mit der Vers.Deckung !
Gruß
alfred
 

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#14
Naja, das ist nicht ganz richtig. Fliegst Du von einem Grundstück, wo Du nicht die Erlaubnis des Eigentümer hast und beschädigst dann Eigentum des Grundstückeigentümers, dann könnte mann ja behaupten, das der Flug deshalb nicht erlaubt wurde, um eben solchen Schaden abzuwenden...gleiches Argument wie Flurschaden
 
#15
Hallo Lonestar78 !
Das stimmt natürlich, aber damit habe ich den "Flurschaden" gemeint, der zwangsläufig mit dem (unerlaubten) Betreten des Grundstückes verbunden ist. Gleiches gilt natürlich für den verursachen Sach- oder Personenschaden, der dem Eigentümer zugefügt wurde, weil da eine unmittelbare Kausalität in der Verursachung gegeben ist.
Wo steht, dass Versicherungsschutz für einen Drittschaden nur dann gewährt wird, wenn der Grundeigentümer seine Zustimmung zum Start gegeben hat ? Welche Versicherungsbedingungen sind das ? Wer hat sie ?
beste Grüße
alfred
 

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#16
FÜr Drittschaden macht die Frage nach Starterlaubnis defakto keinen Sinn. Grundsätzlich darf die Versicherung natürlich fragen, was sie will....ob das nun rechtens ist oder nicht ;-)
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#17
In >30 Jahren versichertem vereinsfreiem Fliegen keine Erfahrungen mit Schadensregulierung <klopf-klopf-klopf> (zuerst DMFV, seit 15J. DMO)

Hallo Lonestar78 !
Das stimmt natürlich, aber damit habe ich den "Flurschaden" gemeint, der zwangsläufig mit dem (unerlaubten) Betreten des Grundstückes verbunden ist. Gleiches gilt natürlich für den verursachen Sach- oder Personenschaden, der dem Eigentümer zugefügt wurde, weil da eine unmittelbare Kausalität in der Verursachung gegeben ist.
Wo steht, dass Versicherungsschutz für einen Drittschaden nur dann gewährt wird, wenn der Grundeigentümer seine Zustimmung zum Start gegeben hat ? Welche Versicherungsbedingungen sind das ? Wer hat sie ?
beste Grüße
alfred
Meist steht ungefähr sowas:
"Versicherungsschutz besteht bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen"
in den VB.

Da Du in D lt. LuftVG/LuftVO nur mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers von seinem Grundstück starten darfst, steht es also doch schön verpackt in den VB.

Anders sieht es bei der (Not-)Landung aus: Bergen darf man immer! Egal wo und wie!
Man muss nur dem Grundstückseigentümer seine Daten geben (Name, Anschrift, VersicherungsNr).
Dann DARF der Grundstückseigentümer die Bergung und den Abtransport NICHT verhindern!
Vorher Bescheid sagen und höflich sein gehört zum guten Ton! Man kann aber trotzdem auf Widerstand stossen und da ist es nützlich, seine Rechte zu kennen.

Meine Meinung dazu:
Damit ist auch die Frage der Versicherung nach einer Erlaubnis durchaus berechtigt. Die Versicherung würde zwar erst zahlen (HaftPFLICHT), bei fehlender Erlaubnis aber wohl versuchen, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen, weil eben die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Das wiederum würde wahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren enden, in welchem dann wohl auch die Kausalitätsfrage geklärt wird.

CU Eddy
 

chaos523

Erfahrener Benutzer
#18

fly-kai

Erfahrener Benutzer
#19
Hey,

...Ich verstehe das überhaupt nicht: was soll die Frage nach der Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Start? Es spielt für die Herbeiführung des Schadens(=Kausalität) überhaupt keine Rolle...
Wenn der Tuning-Paul am Auto blaue Unterbodenbeleuchtung (womöglich noch mit Neonröhren aus Glas) verbaut hat, und der einem drauf fährt, zahlt die Versicherung auch nicht, obwohl die Unterbodebeleuchtung aus war und nicht zum Unfall geführt hat :)

MfG
Kai AusCoburg
 

Acid

Erfahrener Benutzer
#20
Nicht ganz richtig @ fly-kai.
In deinem Fall gehört die Unterbodenbeleuchtung zur Ladung und die ist sofern sie richtig gesichert ist mit versichert. Das ist dann das gleiche als wenn du einen fernseher im Kofferraum transportierst der dann durch einen Auffahrunfall zerstört wurde. Das muss die gegnerische versicherung auch zahlen.

MFG Dennis
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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