Versicherung

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electracks

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo!

Ich beobachte seit einigen Wochen das Geschehen hier im Forum und habe für mich schon beschlossen, dass ich bald FPV fliegen werde. Da ich allgemein im Modellflug Wiedereinsteiger bin, habe ich mich erstmal um die Versicherung kümmern müssen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei den gängigen Vereinen nur das Fliegen auf Vereinsgeländen versichert ist. Da ich aber nur "wild" fliege kam das alles nicht für mich in Frage. Wie es der Zufall so will habe ich den Vositzenden des MFSD kennengelernt und der MFSD hat eine Versicherung für jedes Gelände inkludiert. Ich habe mit ihm auch gleich über das Thema FPV gesprochen und er ist höchst interessiert. Ob FPV auch versichert ist versuchen wir zu klären und möglichst in die Police mit aufzunehmen. Wenn ich genug Unterstützer auftreibe wäre er auch bereit eine eigene FPV Abteilung im Verband einzurichten. Smileyflyer wäre doch die Idealbesetzung zur Leitung dieser Abteilung. Wie seid ihr denn so versichert und bestünde denn überhaupt interesse an einer Verbandsteilnahme. Schaut doch mal auf www.mfsd.de da könnt ihr dann Infos über den Verband bekommen. Es ist eine Ausgliederung aus dem DaeC.
 
#3
Ich bin beim DMFV versichert und die bieten eine "Wildflieger"-Versicherung an.
Interessant wäre die Kombination mit FPV schon. Allerdings kann ich mir nur vorstellen, dass die Versicherung FPVler versichert, wenn gleichzeitig ein Pilot über S/L mitfliegt und in diesem Fall zahlt auch meine "normale" Versicherung.
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#4
Ach ich habs grad gesehen. Beim DMFV ist es über eine Zusatzversicherung gelöst. Der kleine Hinweis ist echt einfach zu übersehen. Ich muss aber sagen mit der Zusatzversicherung ist es ein bisschen teuer, dafür dass ich sonst keinen Nutzen aus dem Verband ziehen kann. Naja die verbandsinterne Werbezeitung bekommt man noch, aber da nehm ich lieber die MFSD Mitgliedschaft mit inkludiertem FMT Abo. Da hab ich eine bessere Zeitung.
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#5
du meinst wohl ein hochglanzpropekt voll mit schaumwffeln. die fmt war schon unbrauchbar al ich vor 4 jahren aufgehört habe sie zu lesen weil das layout auf pures pr umgestellt wurde.

an sinnvollen zeitschriften gibts wahrlich noch die Modell oder die neue FMT für modelBAUER, die soll angeblich was taugen.
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#6
schau mal beim DMO da ist die Versicherung günstiger. Und da ist wildfliegen automatisch mit drin. An und für sich dürfe es aber keine probleme mit versicherung und FPV geben. kenne zumindest keinen Paragraphen der vorschreibt das man direkten Sichtkontakt zum Modell haben muss.

Habe mich jetzt nicht groß mit dem MFSD beschäfftigt aber auf den ersten blick sehen die aus wie ein recht kleiner "verein" Ich denke mit DaeC und dem DMFV giebt es zwei große verbände die auch entsprechnt viel "Macht" auch mal was durch zu setzten. Halte da nicht so viel von aufsplittung. Fals ich mich täutsche kannst du michgerne berichtiegen.

Achso welche vorteile hätten wir von eine FPV Abteilung???

und Smileflyer einfach mal als Leiter vorzuschlagen ist auch nicht schlecht also ich würde so einen Job nicht annehmen ist wahrscheinlich ein haufen arbeit ohne das man selbst groß was davon hat.

Gruß


Jack
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#7
Nun ja, bei einem Schaden ist das Modell grundsätzlich erst mal durch Funkstörungen "entflogen" :cool:
Der DMFV vertritt mit seiner Rechtsabteilung auch sehr intensiv seine Mitglieder und Vereine. Das verdient ebenso eine Förderung und ist in einer Nur-Versicherung nicht enthalten.

Micha
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#8
Der MFSD IST eigentlich der DAEC. Der zweite Vorsitzende des Verbands ist Vorsitzender der Modellflugabteilung im DaeC. Die Ausgliederung in einen eigenen Verein wurde nur gemacht, damit man schneller entscheidungen treffen kann ohne das alle Landesverbände des DaeC zustimmen müssen. Der MFSD ist dadurch auch direkt in Entscheidungsfindungen des DaeC eingebunden.

Seit ich das Thema FPV beim MFSD angesprochen habe werde ich regelmäßig über alles informiert was zu dem Thema in DaeC und MFSD abgeht. Habe auch was ganz interessantes heute bekommen, aber das wird ein neuer Fred.

Ich denke nur wenn man gesammelt als FPVler in einen Verband geht, dann kann man einiges in die richtige Richtung verändern.
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#9
Mal wieder ein Update von mir! Der MFSD ist mittlerweile ordentliches Mitglied des DAeC. Das bedeutet dass auch Sportlizenzen vergeben werden können. Ausserdem habe ich heute eine interessante Information des MFSD zum Thema Versicherung erhalten:

...zu ihrer Anfrage zum gewerblichen Einschluss für Foto- bzw. Filmflüge müssen wir auf folgendes hinweisen:

Bei der Haftpflichtversicherung für Drittschäden durch Flugmodelle handelt es sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen immer um eine Halterhaftpflichtversicherung, wie z. B. auch bei einem KFZ.

Das heißt, das immer der Halter (=Eigentümer) des Luftfahrzeuges eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen muss, da auch der Halter grundsätzlich für alle Schäden haftet. Wer das Luftfahrzeug mit Zustimmung des Halters fliegt bzw. die zugehörige Fernsteuerung bedient ist unerheblich.

Halter des dafür vorgesehenen Hexakopters ist die Firma, damit muss die Firma eine entsprechende Versicherung haben. Der gewerbliche Einschluss bei Ihnen als Privatperson hilft da nicht weiter.


Bei Film und Fotoflügen sieht der Versicherer ein erhöhtes Risiko, so dass diese nur im begrenzten Rahmen in der normalen gewerblichen Zusatzversicherung mit eingeschlossen sind. Dabei gilt folgendes:

Bei natürlichen Personen sind gelegentliche entgeltliche Film- und Fotoflüge in der einfachen Zusatzprämie (Deckung 1,5 Mill. EUR = Zusatzprämie 45,00 EUR, Deckung 3,0 Mill. EUR = Zusatzprämie 80,00 EUR) mit eingeschlossen. Das gilt ausschließlich für RC gesteuerten Flug in Sichtweite des Steuerers. Als gelegentlich gelten hierbei ca. 25 Flüge pro Jahr als Privatperson ohne gewerbliche Anmeldung.

Bei regelmäßiger gewerblicher Tätigkeit (natürliche Personen und Firmen) von Foto- und Filmflügen können wir für Mitglieder folgendes Angebot machen: Deckung 1,0 Mill. EUR = Zusatzprämie 350,00 EUR, Deckung 1,5 Mill. EUR = Zusatzprämie 475,00 EUR, Deckung 3,0 Mill. EUR = Zusatzprämie 750,00 EUR. Das gilt ausschließlich für RC gesteuerten Flug in Sichtweite des Steuerers.

gewerbliche Risiken bei autarkem Flug / Drohne / Videobrille bieten wir nicht an, können aber bei Vermittlung helfen.
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#10
Als gelegentlich gelten hierbei ca. 25 Flüge pro Jahr als Privatperson ohne gewerbliche Anmeldung.
dann werde ich wohl gleich eine gewerbliche versicherung abschliessen müssen :D das Pensum habe ich ja schon an einem längeren Flugtag erreicht.


Danke für die Info. Interessant, was die Haftpflichseite dazu sagt.
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#11
Zitat.:gewerbliche Risiken bei autarkem Flug / Drohne / Videobrille bieten wir nicht an, können aber bei Vermittlung helfen.

Da ist immer nur von "gewerblich" die Rede.Was ist denn nun mit den privaten FPV fliegern ? Was ist denn nun aus der ultimativen Versicherung für FPV Flieger geworden ?

Mir war aber von vorneherein klar, das keine Modellflugversicherung unser spezielles Hobby abdeckt. Dafür sind die rechtlichen Grundsatz-Vorraussetzungen nicht vorhanden, da der Gesetzgeber vorschreibt.: In Sichtweite des Steuerers ohne besondere optische Hilfsmittel.

Alleinflug ohne L/S Box ist gesetzlich, bzw grundsätzlich verboten nach derzeitiger Rechtslage. Im Falle eines Schadens und bei nachweislicher Vorsetzlichkeit unter Nichteinhaltung gegebener Gesetze, zahlt keine unserer Versicherungen. Somit muss man nicht nur den Schaden selbst tragen, auch hat man eine vorsetzliche Straftat begangen. Diese wird in Verbindung mit der LuftVO und generellen Luftraumdelikten besonders hart bestraft. Nicht nur sehr hohe Geldstrafen sind dann fällig, sondern auch zu 80% der Fälle eine Gefängnisstrafe.

Dies ist auch ein Grund, warum viele FPV Flieger lieber in der Grauzone bleiben wollen als in breiter Front, Initiative zu ergreifen für eine legalisierung des Hobbys. Im Moment erlebt diese Modellflugsparte aber einen großen Boom. Ich betrachte das zur Zeit aber generell mit gemischten gefühlen. Einerseits kann dadurch eine relativ große öffentliche Lobby entstehen, andererseits der Schuss aber auch nach hinten los gehen und in Zukunft durch den Gesetzgeber im entsprechenden Gesetzestext, das FPV Fliegen grundsätzlich ausschließen. Wir befinden uns im Moment in einer gewissen Art der "duldung"
Je nach dem wie das weiter geht, könnte uns irgendwann das Aus drohen..

In Holland und in UK sind die Behörden ja gerade dran und in U.S.A ( zu lesen in RCGroups ) derzeit ebenfalls.

Bleibt abzuwarten was uns da noch bevorsteht. Fürs erste konnten wir den Passus " ausschließlich gewerblich " gerade noch verhindern. Jedoch zeigt sich schon ein klares Muster, wohin die rechtliche Seite hinsteuert.

Gruß
Mashu
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#12
das problem ist einfach, dass sich der Grossteil nicht von einem Verbot beeindrucken lassen wird. es ist daher höchst fraglich, was die ganze reglementierung eigentlich bewirken soll ausser dem motto, dass da einfach was gemacht werden muss gegen diese jungen bengel die sich sowas einfach erlauben...


Edit:
Bitte nicht falsch verstehen. bei gewerblicher Nutzung bin ich total einverstanden, dass dies klar geregelt sein muss. hat ja genügend beiträge dazu gegeben wie sich irgendwelche fotographen im siebten himmel gefühlt haben nur um nachbars auto zu zerstückeln.
nur hat der gesetzgeber zumindest in der schweiz nicht daran gedacht, dass es eben auch leute gibt, die dasselbe prinzip als hobby betreiben und dadurch eigentlich ein totales flugverbot ausgesprochen wurde (und insgeheim gleich wieder ausser kraft gestellt bzw als blinder fleck definiert wurde, da verwaltungsaufwand und Zweckmässigkeit absolut nicht im Verhältnis stehen würden.)
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#13
@Lunovis

Da stimme ich dir schon grundsätzlich zu. Im Prinzip muss das auch jeder mit sich selbst aus machen. Es sollte sich nur jeder von uns bewusst sein, tritt einmal ein Schaden auf, und damit meine ich nicht nur ein Bagatellschaden wie z.b eine kaputte Glasscheibe oder eine Delle in einem Auto.., wird grundsätzlich die Polizei und das Luftfahrtbundesamt einschreiten.. Der FPV Flieger muss sich ab dem Zeitpunkt bewusst machen, für eine Zeit hinter Eisen zu wandern, und einen Großteil seines restlichen Lebens, Schulden begleichen zu müssen. Insofern diese Person mögliche horrenden Summen nicht auf der linken A-Backe absitzen kann.

Gruß
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#14
Es ging in meinem Post um gewerbliche Versicherungen beim MFSD, da es eben eine aktuelle Anfrage von einer Firma an den MFSD gab. Privates FPV Fliegen unter der Berücksichtigung der Gesetzeslage ist beim MFSD mit in der normalen Versicherung.
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#15
Nochmal was aktuelles zu dem Thema:

...Was mich am MFSD besonders interessiert, ist das Versicherungsangebot für gewerbliches Fliegen. Bei mir sind dies meine Foto- und Meteoflieger für die Wissenschaft sowie die Flugerprobung für meine Flieger im Simprop-Programm.

Vielleicht können Sie mir zwei Fragen hierzu kurz beantworten:
- gilt die gewerbliche Versicherung ebenfalls weltweit (außer USA)?
- kann ich über den MFSD meine FAI-Lizenz beziehen?


ANTWORT:

...FAI Lizenz: Ja, als MFSD Mitglied kannst Du vom DAeC eine FAI Lizenz bekommen. Kopie des MFSD Mitgliedsausweises plus Antrag FAI-Lizenz an den DAeC senden, oder Lizenz Antrag an den MFSD senden, der den Antrag mit Bestätigung der MFSD Mitgliedschaft weiterleitet.

Gewerbliche Versicherung ist möglich, mit normalen Modellen ohne Film und Fotoflüge beträgt die Mehrprämie bei 1 Mill. EUR Deckung 45,00 EUR. Geltungsbereich ist Deutschland.

Bei Film- und Fotoflügen sehen die Versicherer ein erhöhtes Risiko wie auch bei autarkem Flug oder ausserhalb der Sichtweite.
Anliegend ein Fragebogen zur genaueren Beschreibung des gewerblichen Umfangs. Bitte sende mir den ausgefüllt zurück, dann kläre ich das mit dem Versicherer, ebenso den von Dir vermutlich benötigten weltweiten Versicherungsschutz....


Fortsetzung folgt...
 

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#17
Mal ne doofe Frage...
Es sieht so aus, dass Ihr immer die Modellbauversicherungen fragt.
Ich hab mal zum Spass bei meinem Privathaftpflichtversicherer angefragt (natürlich mag das für gewerblich anders aussehen).
Zunächst ist mein Fliegen mit 17€ im Jahr versichert und dann haben ich ihm die alles entscheidende suggestivfrage gestellt:
Hallo Herr XXX,
ich habe ein Frage zu meiner Haftpflichtversicherung.
Wie Ihnen ja bekannt ist, bin ich mit meinen Modellflugzeugen Haftpflichtversichert, bei Ihnen.
Mittlerweile gibt es immer mehr Modellflieger, die mit Kamera auf dem Flugzeug und Videobrille quasi als Pilot im Flugzeug fliegen.
Meine Frage geht dahin, ob es etwas besonderes zu beachten gibt, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Und die alles entscheidende Antwort:

Hallo Herr YYY,

es gibt hinsichtlich der Kamera an dem Modellflieger und Videobrille keine Einschränkungen beim Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung.


...mehr muss es nicht sein.

Ihr solltet nicht immer fragen ob es geht sondern was beachtet werden muss.
Es ist so viel schwerer für den Versicherer nein zu sagen :D
...meine Meinung.
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#18
Ich habe heute wieder eine interessante Anfrage bzgl Versicherung erhalten...

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ich habe eine Frage zu den Versicherungsbedingungen (Halterhaftpflicht):

Verstehe ich es richtig, dass jede berechtigte Person, also zum Beispiel auch mein Sohn, mit meinen Modellen fliegen darf und Versicherungsschutz besteht?

So interpretiere ich zumindest die folgenden Passagen aus den Versicherungsbedingungen:

#Zitat
a) Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flugmodellen bis zu einem Höchstgewicht von 50 kg, optional mit Zusatzprämie bis 150 kg. Mitversichert sind Raketenflugmodelle mit einer Treibmasse bis zu 20 g, optional mit Zusatzprämie auch mit einer Treibmasse über 20 g bis zu 50 g.

b) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Bedienung der zum Flugmodell gehörenden Fernsteuerungsanlage durch alle berechtigten Personen.
#Zitat Ende

Ist es also eine Halterhaftpflicht analog zur KFZ-Versicherung oder ist die Haftpflicht personenbezogen analog zum DMFV?
--------

Die Antwort darauf werde ich noch nachreichen.

Mir kam aber folgende Idee....
Wie wäre es wenn ein Verein eine gewerbl. FPV Versicherung abschliesst und seine Mitglieder (Mitarbeiter) mit dieser Versicherung fliegen lässt.

Das müsste doch gehen weil das dann alles berechtigte Personen wären.

Nur mal so als Gedankenspiel.......
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#19
berechtigte personen sind diesbezüglich all diejenigen, welche in der haftpflicht enthalten sind. bei einer privathaftpflicht ist das üblicherweise der ganze haushalt.

sofern dein sohnemann also kein separates domizil hat, wird er enthalten sein.

bei anderen personen würde die versicherung nur greifen, wenn diese über ein lehrer schüler system auf deine steuerung verbunden sind und du daher die kontrolle innehast.
 

electracks

Erfahrener Benutzer
#20
und hier kommt gerade die Bestätigung:

-------

ja, das interpretieren Sie richtig. Es ist im Prinzip wie bei einer KFZ Versicherung.

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Nicht offen für weitere Antworten.
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