Wohngebiete überfliegen (erlaubt)?

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Nicht offen für weitere Antworten.
#2
Nööö ist Verboten !!
Viel zu gefährlich was meinst du warum Modellflugplätze immer einen gewissen Abstand zu Wohngebieten haben müssen ??
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#4
grundsätzlich ist es eine dumme idee. allerdings gibt es bei seglern und elektromodellen bis 2 (?) kg derzeit keine limitierung bzgl des flugortes, solange der eigentümer der startparzelle damit einverstanden ist. verbrenner haben immer einen abstand von mind. 1.5 km einzuhalten oder, falls über 2.5 (?) kg auf einem modellflugplatz betrieben zu werden.
 

flugdet

Erfahrener Benutzer
#6
Ich kenne es so: Bis 5kg mit Elektroantrieb kann man überall starten, wenn der Grundstücksbesitzer nichts dagegen hat und man versichert ist. Verbrenner müssen 1,5km von bewohnten Gebäuden weg bleiben.
Alle Folgen vom Modellbetrieb hat der Modellbetreiber zu verantworten.

Falls jemand noch andere Vorschriften diesbezgl kennt, bitte schreiben!

Also prinzipiell kann man über Wohngebiete fliegen. Fühlt sich dabei jemand in seiner Privatsphäre verletzt (zB ein MK steht vorm Schlafzimmerfenster in der Luft - oder so), kann der sich wehren. Und sowas geht heute schnell.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gelten auch hier!
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#7
Wenn man unter 5kg und Elektrisch unterwegs ist giebt es keinerlei einschränkungen wo geflogen werden darf. Theoretisch dürftest du auf dem Marktplatz starten. allerdings sollte man schon mit ein wenig gesundem menschenverstand und Kritischer risikoeinschätzung an die sache herran gehen.

Ich bin schon oft über bewohntem gebiet geflogen. dabei handelte es sich aber immer um vorstädtischen Wohnsiedlungen zum einen gibt es da nicht so viel Funkverkehr der stören könnte und wenn doch was passiert ist die wahrscheinlichkeit schaden an zu richten recht gering weil große teil der Flächen gärten sind und auch nicht so viel menschen rum laufen.

Ich halte mich nur wenns geht von autobahnen Fern. wenn da was passiert hat man gleich die Katastrophe deswegen mache ich da nen bogen drum

Hang Loose!

Alex
 
#9
Ne also laut DMFV ist die Grenze bei 5KG für E-Modelle!
Bei Verbrennern unter 5KG muss er besagte Mindestabstand zum nächsten bebauten Gebiet eingehalten werden! Für alles über 5Kg musst du einen Flugplatz aufsuchen....
Eine weitere Grenze liegt bei 25Kg... da muss sowohl der Flugplatz für ausgelegt sein und dein Modell muss sich einer Prüfung vom Luftfahrbundesamt oder so unterziehen (-;


Gruß Thilo
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#10
Interessant, dass immer die Frage da ist "ob etwas erlaubt ist". Daneben, ob es erlaubt ist, würde ich beim "etwas überfliegen" noch folgendes bedenken:

a) Was für ein Flugmodell überfliegt da?
b) Was passiert, wenn das Flugmodell absemmelt

Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob ich mit z.B. mit einem AirAceII Miniflugzeug oder einem 4,5 Kg Copter mit viel Alu über etwas flieg. Der AirAce gleitet weiter und kann nicht mal nen Hasen verletzen.
Ein z.B. nur 500g schwerer Alukreuz-Copter geht direkt runter und kann aus 10m Höhe ein Aluausleger 2cm tief in trockenen, festen Boden rammen (selbst erlebt).

.. nicht zu vergessen, dass man notfalls ja gern seinen Flieger noch bergen können möcht.
 
#11
Solange nichts passiert, habt ihr recht. Wenn etwas passiert, wird Varlässigkeit, grobe Varlässigkeit oder Vorsatz unterstellt. Da ist die Staatsanwaltschaft sehr schnell dabei.

Einem Kumpel ist sein MK letzt in eine Bäckerei gefallen. Wenn er nicht ausserhalb der Ortschaft gestartet wäre, hätte er richtig Stress gehabt, auch ohne Personenschaden.
 

mauchrobert3003

Erfahrener Benutzer
#12
ich bin gerade genau wegen dieser grenze dabei alle meine modelle auf elektro umzurüsten, bis auf ne 8kg yak wird das auch möglich sein.

die ein oder anderen kennen ja mein fluggebiet oder habens im ein oder andren vid schon gesehen, muss erlich sagen das ich hier sogar schon eine 6kg piper mit verbrenner hochgelassen habe, allerdings noch unbewusst der grenze des gewichts :/: und des 1.5km abstandes.

zum Theme über Wohnhäuser fliegen, nuja, ist halt sehr Risiko reich, Ich bin gerade Gestern, etwas bei uns im ort rumgekurvt, ist schon sehr heikel, und wird sehr warscheindlich in diesem Stiel nicht mehr vorkommen, vorallem da genau über dem Dorf mein "sprit" lipo akku der neige zu schlenderte, und ich noch mit müh und not landen konnte, gotseidank gleitet die schaumwaffel so gut. http://www.youtube.com/watch?v=8n7qees3lP0

Algemein bin ich aber gegen solche flugmanöver, krieg beim überfliegen selber weiche beine wen mal ein wlan das bildwegfällen lässt.


grüsse robi
 

mauchrobert3003

Erfahrener Benutzer
#14
Sowohl als auch schon passiert oder gemacht. ich fliege die Akkus zu 90% meist leer, die verkraften das. mein super toller regler lässt den akku nicht unter spannung laufen, soll heissen der motorflieger wird zum segler wen der akku leer ist, und blockt nicht einfach ab.

zweiteres das ein akku im flug gestorben überlastet war, ist mir erst ein mal passiert da hatte ich aber ca 10 china servos an nem 1m flieger, den ich folgass flog.
 
#16
ygramul hat gesagt.:
Interessant, dass immer die Frage da ist "ob etwas erlaubt ist". Daneben, ob es erlaubt ist, würde ich beim "etwas überfliegen" noch folgendes bedenken:

a) Was für ein Flugmodell überfliegt da?
b) Was passiert, wenn das Flugmodell absemmelt

Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob ich mit z.B. mit einem AirAceII Miniflugzeug oder einem 4,5 Kg Copter mit viel Alu über etwas flieg. Der AirAce gleitet weiter und kann nicht mal nen Hasen verletzen.
Ein z.B. nur 500g schwerer Alukreuz-Copter geht direkt runter und kann aus 10m Höhe ein Aluausleger 2cm tief in trockenen, festen Boden rammen (selbst erlebt).

.. nicht zu vergessen, dass man notfalls ja gern seinen Flieger noch bergen können möcht.
Na dann möchte ich mal sehen was ein AirAce auf einem Autobahnkreuz anrichtet...
Ich denke hier spielt weniger das Modell als das mögliche Absturzgebiet eine viel größere Rolle.
Viel lustiger sind immer die Vermutungen bzw. das Fachwissen vom Hörensagen...

Da muss es doch klare Gesetze drüber geben, die man mal irgendwo nachlesen kann.
Welches Amt ist denn für sowas zuständig? Luftfahrt Bundesamt?

Also mir ist auch "nur vom Hörensagen" die 5kg Grenze bekannt.

Edit:
hier steht schonmal was informatives:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
 

mauchrobert3003

Erfahrener Benutzer
#18
Telefisch hat gesagt.:
ygramul hat gesagt.:
Interessant, dass immer die Frage da ist "ob etwas erlaubt ist". Daneben, ob es erlaubt ist, würde ich beim "etwas überfliegen" noch folgendes bedenken:

a) Was für ein Flugmodell überfliegt da?
b) Was passiert, wenn das Flugmodell absemmelt

Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob ich mit z.B. mit einem AirAceII Miniflugzeug oder einem 4,5 Kg Copter mit viel Alu über etwas flieg. Der AirAce gleitet weiter und kann nicht mal nen Hasen verletzen.
Ein z.B. nur 500g schwerer Alukreuz-Copter geht direkt runter und kann aus 10m Höhe ein Aluausleger 2cm tief in trockenen, festen Boden rammen (selbst erlebt).

.. nicht zu vergessen, dass man notfalls ja gern seinen Flieger noch bergen können möcht.
Na dann möchte ich mal sehen was ein AirAce auf einem Autobahnkreuz anrichtet...
Ich denke hier spielt weniger das Modell als das mögliche Absturzgebiet eine viel größere Rolle.
Viel lustiger sind immer die Vermutungen bzw. das Fachwissen vom Hörensagen...

Da muss es doch klare Gesetze drüber geben, die man mal irgendwo nachlesen kann.
Welches Amt ist denn für sowas zuständig? Luftfahrt Bundesamt?

Also mir ist auch "nur vom Hörensagen" die 5kg Grenze bekannt.

Edit:
hier steht schonmal was informatives:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
in fast allen videos von mir sieht, man die Autobahn die neben unserer bzw durch Unsere Ortschaft geht, vor ca 7 Jahren ist mir mit einem 2m GFK segler styro apachi flächen, bei einem hochstart ein etwas doofes misgeschick passiert, beim hochschiessen lösste sich der akku vom Regler, und er Segler flog hoch und zog ein par kreise(war perfekt eingestellt),

Nun aber landete er nicht irgendwo sonder Genau auf der Autobahn!
Der Schrecken war grössen als der schaden den ich Anrichtete, was zu einer Massenkarambulage hätte werden können verlief sehr glimpflich, der segler landete unsanft auf der fahrban, und wurde direkt von einem pw und nachfolgend lkw überrollt, was ich noch fand war ein servo, rest wurde zerschmettert.

war keine gute erfahrung aber auch das gibts halt.
 

MK-Sven

Erfahrener Benutzer
#19
:dodgy:
 
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