ygramul hat gesagt.:
Interessant, dass immer die Frage da ist "ob etwas erlaubt ist". Daneben, ob es erlaubt ist, würde ich beim "etwas überfliegen" noch folgendes bedenken:
a) Was für ein Flugmodell überfliegt da?
b) Was passiert, wenn das Flugmodell absemmelt
Meines Erachtens macht es einen Unterschied, ob ich mit z.B. mit einem AirAceII Miniflugzeug oder einem 4,5 Kg Copter mit viel Alu über etwas flieg. Der AirAce gleitet weiter und kann nicht mal nen Hasen verletzen.
Ein z.B. nur 500g schwerer Alukreuz-Copter geht direkt runter und kann aus 10m Höhe ein Aluausleger 2cm tief in trockenen, festen Boden rammen (selbst erlebt).
.. nicht zu vergessen, dass man notfalls ja gern seinen Flieger noch bergen können möcht.
Na dann möchte ich mal sehen was ein AirAce auf einem Autobahnkreuz anrichtet...
Ich denke hier spielt weniger das Modell als das mögliche Absturzgebiet eine viel größere Rolle.
Viel lustiger sind immer die Vermutungen bzw. das Fachwissen vom Hörensagen...
Da muss es doch klare Gesetze drüber geben, die man mal irgendwo nachlesen kann.
Welches Amt ist denn für sowas zuständig? Luftfahrt Bundesamt?
Also mir ist auch "nur vom Hörensagen" die 5kg Grenze bekannt.
Edit:
hier steht schonmal was informatives:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html