Hi Andreas,
argumentieren heißt diskutieren.
Wenn ich im Ansatz raushören sollte, daß sich jemand querstellen wird, schöpfe ich die rechtlichen Möglichkeiten aus und diskutiere nicht. Es ist dann besser, einen Richter als neutrale Person (ggfls bis BGH) anzurufen, als sich mit Leuten, die mir ein X für ein U vormachen wollen, rumzuärgern.
Alles was eine Behörde zu Deinem Vor- oder Nachteil tut, ist ein Verwaltungakt, zu dem ein Bescheid mit Widerspruchsbelehrung gehört.
Ich würde mir zunächst mal schriftlich geben lassen, aus welchem (möglichst zutreffenden) Rechtsgrund die Überlassung eines Artikels verweigert wird. Das Web ist voller Infos über die dann angeführten Vorschriften. Also schön lesen (mache ich fast regelmäßig!!!) und dann den Widerspruch formulieren. Dem Widerspruch muß eine schriftliche Stellungnahme durch das Amt folgen, entweder wird abgeholfen oder nicht. Aber man hat jetzt eine Handhabe für eine Klage vor dem VG.
Wenn das dann einige wirklich mal machen, haben die noch mehr zu tun. Wer mag das schon?
Es gibt bei der ganze Sache 3 Möglichkeiten:
Entweder wird alles durch unwiderlegte Behauptungen und unangefochtene Handlungsweisen immer weiter eingeengt,
oder der Modellbau-Bürger erkämpft sich seine Rechte zurück
oder diese Vorgehensweise wird endlich durch ein Gericht (schlussendlich BGH) gedeckelt.
Komisch ist auch, daß hier zB mit der RC-Anlage die Einfuhr in die EU verweigert werden soll, obwohl diese Anlage längst in der EU (zB Giantcod, Ibäh) verfügbar ist...
Es geht ja angeblich immer um den "Binnenmarkt" und das ist nicht nur D, sondern die EU!
Das das "Einführen als Inverkehrbringen gewertet wird"
Frage: Von wem? Gericht?
Jaja, im GPSG steht im §2 Abs(8) auch was darüber. Dummerweise schließt der "§1 Anwendungsbereich" den privaten Import eben NICHT ein, sondern macht klar, daß das GPSG ausschliesslich auf GEWERBLICHEN Import anwendbar ist! Ansonsten wäre der §1 wohl Müll....
[ergänzung]
Link zum GPSG
Auch Ämter können viel behaupten, was am Ende nicht so sein muß.
Zu "Inverkehrbringen" lies mal bei der komnet nach (hängt am NRW-Ministerium). Im Zweifel stell dort eine Frage...
Auch die viel herangezogene
765/2008 macht eigentlich im Artikel 2 unter 1+2 ganz gut klar, wie "Inverkehrbringen" und "Bereitstellen auf dem Markt" zusammenhängen.
CU [size=medium]
Eddy[/size]