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EU-Verordnung: Das müssen Modellflieger wissen - DMFV
FAQs – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Sie wird im EU-Amtsblatt ist am 1. Juni veröffentlicht, und ein Jahr später ist sie wirksam. Dann schließen sich weitere zwei Jahre Übergangsfrist an.
Betrifft die EU-Verordnung auch das Fliegen im Verein?
Indirekt ja. Der übergeordnete Verband (in unserem Fall der DMFV) ist aufgefordert, mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur über eine Betriebsgenehmigung zu verhandeln. Deren Bedingungen gelten dann für alle Verbandsmitglieder.
Was ist mit den Einzelmitgliedern?
Sie fliegen „im Rahmen“ ihres Verbandes und genießen so die Freiheiten, die dieser genehmigt bekommt. Das gilt dann auch auf den Wiesengeländen, die sie benutzen, und sie dürfen dann zum Beispiel höher als 120 Meter fliegen.
Was darf ein Modellflieger, der sich keinem Verband anschließen will?
Für den gelten – abgesehen von der bei uns obligaten Haftpflichtversicherung und anderen Auflagen – strenge europäisch einheitliche Bedingungen. Darunter:
– Mindestalter 16 Jahre
– Höhenbegrenzung von 120 Meter über Grund
– Registrierungspflicht des Piloten bei Modellen über 250 Gramm, die Nummer muss auf dem Modell stehen
– Online-Wissenstraining und Online-Prüfung müssen abgelegt sein („Kenntnisnachweis“)
Wenn ich im Ausland irgendwo am Hang fliegen will, darf ich das in Zukunft?
DMFV-Mitglieder werden eine internationale Registrierungsnummer erhalten, und der derzeit noch nationale Kenntnisnachweis wird hoffentlich international anerkannt. Damit – und mit ihrer international gültigen Versicherung – dürfen DMFV-Mitglieder dann an europäischen Hängen fliegen, so diese nicht für den Modellflug gesperrt sind. Wiegt ihr Segelflugmodell unter 10 Kilogramm, darf es beliebig hoch über Grund fliegen, wenn auch in Sichtweite und nicht höher als 120 Meter über dem Piloten.
Wird die europäische Registrierung nicht zu einem bürokratischen Albtraum?
Ein DMFV-Mitglied wird nichts davon merken, außer dass es sein Modell mit seiner Nummer markieren muss. Diese Pflicht gibt es bei uns in Deutschland ja schon im Prinzip mit dem hitzebeständigen Adressschild. Im Übrigen macht der internationale Luftsportverband FAI schon lange vor, wie das geht: Jede jemals auf der Welt ausgestellte FAI-Lizenz ist dort registriert. Wer internationale Wettbewerbe besucht, muss diese Lizenz-Nummer auf sein Modell schreiben.
Was ist mit Multikopter-Piloten? Wonach müssen die sich richten?
Fliegen sie im Vereinsrahmen, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für Piloten anderer Flugmodelle – ob die deutsche 100-Meter-Höhenbeschränkung für Multikopter bleibt, wird sich zeigen. Außerhalb des Vereinsrahmen gelten die gleichen Bedingungen wie für Modellflieger ohne Verband. Die Voraussetzungen für professionelle Aufgaben werden durch ein eigenes Regelwerk europäisch einheitlich erheblich verbessert.