Steuerpflicht bei Privatverkäufen auf eBay und Co

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FPV‘ler

…just E-Sports
#3
Hehe, da werden sich einige Amazonretourenpalettenverkäufer ärgern/multiplizieren… Aber ist ja auch richtig so… Da gehen schon mächtige Deals und Glück gehört auch dazu.
 

FPV‘ler

…just E-Sports
#5
Also bei uns im Dunstkreis gibt es jemand der verkauft die Dinger weiter an Hinz und Kunz oder auch auf Kleinanzeigen selbst gibts die.
zb.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...tm_content=app_ios&utm_campaign=socialbuttons

Da ist ma viel „Schrott“ dabei, dann aber wohl auch mal Perlen die 2x Schrott wieder wegmachen etc… Das Ganze Retourenbusiness ist eins für sich. Auf Instagram gibt es auch regelmässig Livestreamverkäufe bei Händlern, mal Kleinkram, mal auf Palette. Günstig schnappen/danebengreifen, dann weitervertickern auf Kleinanzeigen und co.

Geschäftstüchtig sind dahingehend einige, daher wundern mich solche Regelements dann auch nicht. Wenn man Zeit hat, auch für die Logistick nach so einer Palette, warum nicht. Aufwand hat man natürlich.
 
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Fpvomat

upside down...
#6
Ich habe das so verstanden:
  • 600€ ist die Grenze des steuerfreien Gewinns, den man maximal machen darf, wenn man Artikel innerhalb von 12 Monaten an- und wieder verkauft. Darüber muss dann der gesamte Gewinn versteuert werden.
  • 2000€ Umsatz ist die Meldepflicht der einzelnen Plattformen.
Wenn man also mindestens 1x gemeldet wurde und dann die Steuererklärung abgibt, geht beim Finanzbeamten zukünftig eine Warnlampe an ;)
 

Jo_Nopp

knowitnothing
#8
Frage ist ob, wenn man etwas für 50 Euro kauft, ein paar Monate benutzt und für 30 Euro bei Kleinanzeigen gebraucht verkauft man von Gewinn sprechen kann......:cool:

Anders sieht es natürlich aus wenn ich bei einer Rabattaktion 5 x Vista kaufe und 4 davon direkt wieder mit Aufschlag auf Kleinanzeigen verkaufe.
 

heikop

Erfahrener Benutzer
#10
Das freut mich für die ganzen Scammer die es Normalverdienern unmöglich machen eine bezahlbare
Mittelklassegrafikkarte zu bekommen. Das sind diese Arschgeigen die die eh' begrenzten Bestände
aufkaufen und bei Ebay oder Kleinanzeigen überteuert "privat" verkaufen. Mögen sie in interessanten
Zeiten leben. :(
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#11
aber der effektive Gewinn ist ja doch recht schmal, für den Aufwand.
Sehe ich nicht grundsätzlich so. Im Moment sieht man bei Handyverkäufen ja schön wieder eine ganze Welle an "differenzbesteuerten" Geräten, dessen Preis selbst ohne mWSt immer noch höher ist als noch vor 1-2 Monaten inkl. mWSt.
 

Jo_Nopp

knowitnothing
#12
Mag sein aber da sieht man wieder die 2 Klassengesellschaft. Der "kleine" Mann/Frau muss möglichst alles schön brav versteuern. Die "großen" brauchen das nicht - dafür. hat der Gesetzgeber ja Steuerlücken gelassen.

Ein kleines Beispiel:
Politiker usw. futtern sich von Sitzung zu Sitzung (Staatsbesuch etc.) durch - jeder Arbeiter/Angestellte muss dies als "geldwerten Vorteil" versteuern.
 
#13
Wenn man z.b. auf Kleinanzeigen nicht angibt, dass der Artikel verkauft wurde und ihn dann direkt löscht, sollte es doch problematisch sein, nachzuvollziehen ob ein Verkauf erfolgreich war oder nicht. Die Zahlung über Paypal/bar/Überweisung läuft ohne den Anbieter, der alles kontrollieren muss. Dem Portal sagt man, der Käufer ist abgesprungen, stellt nicht neu ein und fertig, theoretisch.
 

Merak

Well-known member
#14
Was passiert denn jetzt wenn ich mein Auto für 10Kilo über Kleinanzeigen verkaufe?
Verstehe ich das richtig, dass ich künftig den Verkaufspreis versteuern muss?
 

Merak

Well-known member
#16
Ah, OK. Ich hab's nicht so mit BWL-Themen. Die Bedeutung von Handelsgüter war mir in diesem Kontext nicht klar.
Danke für die Info!
 

der wildflieger

drohnenkonsument
#18
Man darf mWn ein Auto aus Privatvermögen innerhalb von 12 Monaten gewinnbringend verkaufen. Allerdings muss es sich bei hoher Rendite mindestens diese 12 Monate im Besitz befunden haben. Weitere Autoverkäufe oder welche aus Geschäftsvermögen sind steuerpflichtig.

Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wird hier recht verständlich erklärt.
 
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deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#19
@orcymmot
Früher gab es bei Kleinanzeigen bei der Übersicht der eigenen Anzeigen neben der Reserviert-Schaltfläche primär einen Verkauft-Button und "nur" Löschen war eine eigene Schaltfläche, die zumindest in der App auch nur über das zusätzliche Dropdown-Menü erreichbar war.
Haben sie mittlerweile geändert. Im FAQ-Artikel sieht man aktuell noch das alte Interface wie oben beschrieben: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/deine-anzeigen/anzeigeloeschen/?device=ios

Die alte Löschen-Funktion gibt's aber offenbar in der Form nicht mehr. Wenn man jetzt eine Anzeige "löscht", ist die für alle, die über den Link der Anzeige verfügen, erstmal weiterhin erreichbar (min. 2 Monate, evtl. länger). Also quasi genauso wie wenn man früher auf Verkauft geklickt hat. Die Verkauft-Funktion wurde einfach umbenannt und richtig Löschen kann man selbst gar nicht mehr.

Damit haben sie jetzt aber natürlich keine wirklich realistische Möglichkeit mehr, der Meldepflicht nachzukommen (außer bei Verwendung der eigenen "Sicher bezahlen"-Funktion), da ja nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob der Artikel aus einer gelöschten Anzeige nun verkauft wurde oder nicht und darauf wollte @sIRoTTER sicherlich hinaus. Denn mit dem alten System hätten sie ja relativ gut nachvollziehen können, welcher Nutzer wie viele Artikel mit welchem (ungefähren) Wert verkauft hat.
 
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