Für alles, was sich nicht mehr in der Open-Kategorie machen lässt, gibt es dann die Specific-Kategorie.
Eigenbauten sind da aber leider – wie du auch schon erkannt hast – keines der Standardszenarien. Was man braucht, ist eine Betriebsgenehmigung für die Specific mit individueller Risikobewertung, Erstellung eines Betriebshandbuchs, etc.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Betriebsgenehmigung ist je nach Bundesland entweder die Landesluftfahrtbehörde oder das LBA.
Letzteres ist in NRW, Saarland, Bayern, Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg für die Erteilung dieser Genehmigungen zuständig und offenbar deutlich "strenger"/kleinlicher als die Landesbehörden. Zumindest weiß ich von min. einem Unternehmen, das extra für die Erteilung der Genehmigung noch einen Firmensitz in einem anderen Bundesland gegründet hat, um sich dahingehend nicht direkt mit dem LBA auseinandersetzen zu müssen. Wobei es da auch um BVLOS-Kram mit >100 Drohnen ging; bei "normalen" Anwendungen ist das LBA vielleicht auch etwas entspannter.
Das von silbaer genannte LUC gibt es nicht "einfach so", sondern nur direkt beim LBA und auch erst nachdem man schon ordentlich Erfahrung in der entsprechenden Betriebskategorie hat:
LBA hat gesagt.:
Bei der Beantragung eines LUC muss nachgewiesen werden, dass die Organisation die gewünschten Privilegien auf sehr hohem Niveau und mit der gleichen Qualität und Zuverlässigkeit wie eine Behörde ausführen kann. Dies erfolgt primär über die Qualitätsbegutachtung
vorheriger Anträge an Behörden, welche der Ausübung des gewünschten Privilegs entsprechen.
Aufgrund der signifikanten Änderungen der Anforderungen an den Drohnenbetrieb, welche
die DVO (EU) 2019/947 mit sich bringt, kann Erfahrung bezüglich der Beantragung von Betriebsgenehmigungen vor dem 31.12.2020 nicht berücksichtigt werden.
Zur groben Orientierung: Das LBA erachtet die Erfahrung in der Ausübung der gewünschten
Privilegien als ausreichend, wenn der LUC-Aspirant eine signifikante Anzahl von Anträgen
entsprechend der Privilegien bei einer Behörde gestellt hat, wobei der Großteil der Anträge ohne Rücksprache fehlerfrei akzeptiert wurden. Hierbei überprüft das LBA die Anträge auf deren Korrektheit. Die gewünschten LUC-Privilegien haben einen signifikanten Einfluss auf den Aufwand zum Nachweis ausreichender Erfahrung und Kompetenz bei der Ausübung der Privilegien.
Quelle:
Luftfahrt Bundesamt - Nachrichten - Informationen für LUC Interessenten
In späteren Abschnitten wird dann auch nochmal explizit gesagt, dass man erst eine Betriebsgenehmigung beantragen und den Betrieb erfolgreich durchführen muss, bevor man überhaupt auf die Idee kommen sollte, ein LUC zu beantragen.
Das LBA stellt immerhin einen groben Leitfaden zur Erstellung des Antrags für eine Betriebsgenehmigung zur Verfügung:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downl...etriebsgen_LUC.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Wenn du dich da nicht alleine durchkämpfen kannst/willst, gibt es einige Anbieter, die von Hilfestellungen bis hin zur vollständigen Erstellung des Betriebshandbuchs so ziemlich alles Nötige anbieten. Ist halt nur nicht gerade günstig...
https://droniq.de/produkte/beratung/beantragung-der-betriebsgenehmigung/
Drohnen-Genehmigungen - U-ROB
Betriebsgenehmigung spezielle Kategorie