FPV-Fliegen - im legalem Rahmen

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Fliegergruss

... sieht alles
#1
Tut sich da endlich mal wieder was ... ? :)

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"Zitat: Solange also das Flugmodell noch in Sichtweite des „Lehrers“ geflogen wird, wird es „in Sichtweite“ im Sinne der Definition eines Flugmodells betrieben."
 

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#2
Ahh, sehr schön. Vor allem, dass jetzt die DMFV-Versicherung wohl auch greift.

Bleibt noch eine abschließende Klärung, wie es mit Videosendern aussieht, die mit zugelassener Sendeleistung im zugelassenen Frequenzbereich arbeiten, aber selbst zusammengelötet wurden.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#3
Da du (dank Lehrer/Schülerbetrieb) als Sichtflieger agierst, ist es von der Seite her egal....ist so, als wenn dir einer in's Auto fährt und du hast im Kofferraum Kokain.

Natürlich gibt es andere Institutionen, die sich dafür sehr wohl interessieren (BnetzA) :)
 

Fliegergruss

... sieht alles
#4
Da du (dank Lehrer/Schülerbetrieb) als Sichtflieger agierst, ist es von der Seite her egal....ist so, als wenn dir einer in's Auto fährt und du hast im Kofferraum Kokain.
Wahrscheinlich stehe ich gerade auch dem Schlauch, aber ich habe gerade etwas Probleme dein Beispiel in die Praxis umzudeuten ... :p

Ich finde, das genannte Zitat ist mal eine klare Aussage welche bedeutet, dass der im Gesetz genannte Begriff "in Sichtweite des Steuerers" nicht mit der geläufigen Meinung gleichzusetzen ist - das ein "ständiger direkter Augenkontakt des Steuerers zum Flugmodell bestehen muß", um Modellflug (... besonders FPV-Fliegen) im legalen Bereich zu betreiben!

Alles andere wäre meines Erachtens, um FPV in der Praxis auszuüben, widersinnig!
 
#5
naja... da im Lehrer/Schüler Betrieb normalerweise der Lehrer die Verantwortung hat und dieser derjenige ohne Brille ist, hat der im Normalfall ständigen Blickkontakt mit dem Flugmodell. Von daher wäre das egal...

Aber genau diese Formulierung finde ich auch immer sehr schwammig... ist "Sichtweite" der Bereich in dem man das Flugmodell sehen könnte und definiert nur den Bereich in dem legaler Modellflug prinzipiell möglich ist (andre Regelungen zweckse Flughöhe und echter Flugverkehr etc. aussen vor gelassen), oder ist für Sichtweite ein ständiger Augenkontakt nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#6
@Morpheus: Klar, dass das erstmal nix mit dem DMFV zu tun hat.
Mir gehts nur darum, auch für den Funkkram noch ne belastbare Aussage zu bekommen. Da gibts ja deutliche Wiedersprüche zb. bezüglich: "Man darf mittlerweile die Senderantenne modifizieren, solange die EIRP-Sendeleistung eingehalten wird" und "Nenene, Sendeantennen darf man per se nicht modifizieren"...
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#7
naja... da im Lehrer/Schüler Betrieb normalerweise der Lehrer die Verantwortung hat und dieser derjenige ohne Brille ist, hat der im Normalfall ständigen Blickkontakt mit dem Flugmodell. Von daher wäre das egal...

Aber genau diese Formulierung finde ich auch immer sehr schwammig... ist "Sichtweite" der Bereich in dem man das Flugmodell sehen könnte und definiert nur den Bereich in dem legaler Modellflug prinzipiell möglich ist (andre Regelungen zweckse Flughöhe und echter Flugverkehr etc. aussen vor gelassen), oder ist für Sichtweite ein ständiger Augenkontakt nötig.
Für einen Sichtflug ist ständiger Augenkontakt nötig, das sollte selbstverständlich sein. Sobald der Lehrer/Spotter also sagt, ich kann gleich die Fluglage nicht mehr richtig erkennen (könnte ihn also auf Sicht nicht sicher weiter fliegen) ist Umkehren angesagt. Klar schränkt das die meisten Copter-Flüge dann auf ca. 150m ein, aber im Prinzip ist das so, als würde der Lehrer per Sicht fliegen und du darfst per FPV zugucken, nur eben, dass der Lehrer dir solange die Kontrolle überlässt, damit du auch was davon hast :)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#8
Wie Morpheus schon geschrieben hat

Der Lehrer ist der Verantwortliche
Der Lehrer MUSS zu jedem Zeitpunkt fliegen können, bzw das Modell DEUTLICH sehen können, und die Steuerung übernehmen können
Der Lehrer DARF die Steuerung an einem Schüler abgeben
Der Schüler DARF dabei ein FPV System nutzen (Legalität mal Vorausgesetzt, dabei aber wohl Uninteressant)

Das Bringt uns aber in Probleme
Demnach dürfte keiner SEIN Modell als FPV fliegen, da der "Lehrer" ansonsten nicht auf SEINEM Befehl hin, das Modell übernehmen könnte, glaube nicht, das ein LS Betrieb, wo der FPV Pilot das Umschalten bestimmt (Schülerbetrieb) gemeint ist
Die Funke abnehmen ist ja auch nicht so enfach, entweder bei Pultflug, oder rein schon, wenn die Funke am Nackengurt hängt
Auch der Verwirrungsmoment, wenn dem "Schüler" die Funke entrissen wird

Solche Aussagen eines Verbandes sind zwar gut, sind aber eher zu ihrer eigenen Absicherung, und kaum Technisch auf die Wirklichkeit anzuwenden
Oder kennt einer eine Funke, wo die LS Umschaltung von der angekoppelten Funke umgestellt werden kann, bei der Th9s/Erex könnte mann das mit rein nehmen, müsste man mal mit Thus sprechen, bei den Graupner, Futaba, Spectrum wird es schwieriger
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#9
Ach und natürlich gilt hier im Bezug auf die "Sichtreichweite" wie immer: ohne technische Hilfsmittel (also nix Fernglas). :)
 

db24

Kreisflieger
#11
Geben wir uns doch mit der offiziellen Aussage zufrieden. Wichtig ist doch, dass ein 2. Mann/Frau daneben steht und ggf. eingreifen kann. Ob der/die nun selbst die Funke auf sich umschaltet oder den Sender übernimmt, ist doch egal. Das bedeutet, dass man eben in Sichtweite bleibt - sonst wäre es illegal und der Versicherungsschutz würde im Fall des Falles nicht eintreten. Das bedeutet aber auch, dass man nicht alleine auf'm Feld die Brille aufsetzen darf. Aber vielleicht kann man ja drunter herschielen und so das Modell nicht aus den Augen verlieren. Dann ist es kein FPV und wenn noch in Sichtweite etwas passiert, auch legal.
 

Felias

Erfahrener Benutzer
#12
In meinen Augen ist das nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Letztendlich muss so rauskommen, dass man per FPV wie auch beim Sichtflug fliegen darf: Ohne erzwungenes L/S-System (also auch alleine), aber innerhalb eines gewissen Radius (Sichtweite). Ich hoffe, dass ich das noch erleben darf.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#13
In meinen Augen ist das nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Letztendlich muss so rauskommen, dass man per FPV wie auch beim Sichtflug fliegen darf: Ohne erzwungenes L/S-System (also auch alleine), aber innerhalb eines gewissen Radius (Sichtweite). Ich hoffe, dass ich das noch erleben darf.
Dem kann ich in allen Punkten zustimmten!
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#14
Schön wäre es, aber wird wohl eher nichts werden.
Ich gehe davon aus, das somit auch das Umfeld vom Modell abgesichert sein soll, was nicht von Vorne kommt, bekommt man ja nicht mit, und das soll der Lehrer wohl mit abdecken.

Die Diskusion LS bei FPV ist ja schon älter, hat einer beim DMFV mal angefragt, was die sich da drunter Vorstellen, bisher schreiben wir ja nur, wie wir das Auslegen, die werden aber sicher eine Feste Vorstellung davon haben.
 

mista

Erfahrener Benutzer
#15
In meinen Augen ist das nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Letztendlich muss so rauskommen, dass man per FPV wie auch beim Sichtflug fliegen darf: Ohne erzwungenes L/S-System (also auch alleine), aber innerhalb eines gewissen Radius (Sichtweite). Ich hoffe, dass ich das noch erleben darf.
Im Ernstfall muss ja erst mal jemand beweisen, dass man nicht auf Sicht geflogen ist. Eine Kamera an Bord wird da nicht als Beweis reichen. Ich hab in einigen Fliegern immer FPV-Equipment an Board und fliege dennoch oft auf Sicht.

Die Spezialisten, die während des Fluges auf ihre tollen Telemetrie-Displays im Sender schauen, fliegen übrigens genauso wenig auf Sicht, wie jemand, der einen FPV-Monitor bei sich stehen hat.

Entscheidend ist, wie Du schon sagst, dass man einfach nicht zu weit weg fliegt. 500 Meter müssen einfach reichen. Dann sollte es grundsätzlich kein Problem mit dem Versicherungsschutz geben - hoffe ich zumindest.
 

Fliegergruss

... sieht alles
#16
Dem kann ich in allen Punkten zustimmten!
Ich wär auch mit dabei! ;)

Der "Steuerer", in dessen "Sichtweite (... als relative Entfernung gedeutet)" die Bewegungen des Modells letztendlich stattfinden müssen, ist nicht zwangsläufig auch immer der "Verantwortliche Flugzeugführer". Das wird jedoch noch häufig als solches dahingestellt und das der STEUERER somit das Modell NUR unter direktem Sichtkontakt fliegen darf. Wie gesagt, Beispiele in solcher Hinsicht gibt noch mehr als genug und ich hoffe, dass diese Info auch die Vereine früher oder später mal erreichen wird.
 

mulder.fbi

Erfahrener Benutzer
#17
Allerdings finde ich die Argumentation etwas sinnfrei:
Die Einschränkung, dass Flugmodelle nur Flugmodelle seien, wenn sie in Sichtweite der Steuerer geflogen werden, hat den Hintergrund, dass man aufgrund der Möglichkeit des Versagens der technischen Hilfsmittel (Videobrille) davon ausgeht, dass von dem Betrieb eines potentiell nicht mehr zu sehenden und dann nicht mehr steuerbaren Modell eine nicht hinnehmbare Gefahr ausgeht.
Gleiches lässt sich auch auf das technische Hilfsmittel Fernsteuerung anwenden was das Modellfliegen allgemein zur nicht hinnehmbaren Gefahr macht. Einzig und allein wegen der Überwachung des Luftraums macht ein Verbot vom fliegen außerhalb des Sichtbereichs in meinen Augen sinn.
 

EvoLution

Erfahrener Benutzer
#18
und jetzt mal ernsthaft :
wen interresiert das? 99% fliegen erstmal ohne lehrer schüler davon fliegen weitere 80% mit '' illegalen '' sachen
selbst wenn sie alles verbieten usw usw was wollen die machen? patroullien aufs land schicken, die die felder nach fpv pilote absuchen????

ich mache mir da mal absolut keine gedanken
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#19
Evo wie du schon schreibst, bei den Feldfliegern ist das "erstmal" egal, wenn auch besser wenn sich alle dran halten würden.

Anders schaut es bei dem Treffen im Juni aus, da müssen die Admns/Moderatoren drauf achten, das diese Regeln eingehalten werden.
 
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