VERKAUFT Hobbyauflösung, Cinnemizer, Quad, Sender ,

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Nicht offen für weitere Antworten.
#41
@Lowbird dankeschön. so sehe ich das auch.

@Gaumada willst du das wirklich? das du hier absolute LÜGEN verbreitest ?

Die Brille ist NEUWERTIG gewesen, keine Spur von angelaufenen Linsen oder "Raucherhaushalt".
Die Brille war unbenutzt und wurde in einem Karton sonnengeschütz gelagert.
Wie beschrieben waren die Brillenbügel abgenommen und die brille war für den einbau in die Skibrille vorbereitet.
Jeder der schon einmal eine cinemizer auseinandergenommen hat weis das das kabel zur bateriebox nur an dem flachbandkabel hängt, deshalb war NUR DAS KABEL mit heißkleber zugentlastet. der heißkleber lässt sich ganz einfahc entfernen. IN der brille sind überhaupt keine umbauten vorgenommen worden! das ist eine glatte Lüge.Von "kabelbrüchen" in dem kabel die du erspührt haben willst (wie will man denn einen kabelbruch ertasten?!) weis ich nichts, das is ein hochflexibles kabel, is dir klar das das in der cinnemizer in der zugentlastung eingeklemmt ist und deshalb eventuell quetschungen haben kann? (die die kabel im inneren aber nich beschädigen oä)... und ich trottel leg dir noch kostenlos die kabel bei...

hier die bilder von meiner "schrottbrille" ...
http://img526.imageshack.us/img526/7308/aaaa6i.jpg
http://img268.imageshack.us/img268/9088/aaaa5c.jpg
http://img209.imageshack.us/img209/7537/aaaa4.jpg
http://img43.imageshack.us/img43/7964/aaaa3ze.jpg
http://img827.imageshack.us/img827/4955/aaaa2l.jpg
http://img10.imageshack.us/img10/2566/aaaa1nc.jpg

Das die Brille so umgebaut war stand im angebotstext und war auf dem bild ersichtlich. bitte vorher lesen/augen öffnen.


Ich erhalte Drohungen und Beleidugungen auf meine Private Email Adresse, gut das ich hier keine Anschrift gepostet habe sonst steht morgen noch ein mob mit totschlägern vor der tür.

Ich mache hier einen Cut und habe auch schon Heiko angeschrieben.
Das wars von meiner Seite, sowas hab ich in meinem ganzen leben noch nicht erlebt.

@ kaldi dein päckchen ging gestern raus.

Grüße Wolfgang.
 
#43
Bevor ich loslege möchte ich darum bitten das Ganze im Anschluss in den Bereich Offtopic o.ä. zu verschieben, denn da gehört es mittlerweile hin.

@Gaumada willst du das wirklich? das du hier absolute LÜGEN verbreitest ?
verstehe ich nicht; sollte das eine Frage sein ob ich Lügen verbreiten wolle, so muss ich dies leider mit "nein" beantworten.
mag sein dass die mal vor ein paar Jahren NEUWERTIG war. Ich glaube mal von dir gelesen zu haben dass du sie selbst nie testen konntest/wolltest. Ist ja enorm schwer ne Stromquelle anzuschliessen und einen Knopf zu drücken. Gut hab ich ja Verständnis dafür. Schau dir mal deine Fotos an sieht das Neuwertig aus?
keine Spur von angelaufenen Linsen
siehe Bild aaa1nc.jpg, linke Linse oben rechts als Bsp.(so ein gutes Foto der Linse ist mir mit meiner Kamera leider nicht gelungen; wen musstest du denn für die bescheißen?)
Die Brille war unbenutzt und wurde in einem Karton sonnengeschütz gelagert.
von DIR vielleicht unbenutzt, aber von Gott und der Welt verschlissen. Die Lagerung war von mir eine Mutmaßung; mag ja auch noch andere Möglichkeiten geben die Linsen so einzusauen.
Wie beschrieben waren die Brillenbügel abgenommen und die brille war für den einbau in die Skibrille vorbereitet.
soweit ich mich erinnern kann, war lt. Beschreibung die Skibrille für den Einbau der Cinemizer vorbereitet(hab mir leider vom Text/Foto keine Kopie gemacht und das Angebot war ja direkt nach der Bezahlung und vor dem Erhalt der Ware wegeditiert. Zufall ?!
Jeder der schon einmal eine cinemizer auseinandergenommen hat weis das das kabel zur bateriebox nur an dem flachbandkabel hängt, deshalb war NUR DAS KABEL mit heißkleber zugentlastet. der heißkleber lässt sich ganz einfahc entfernen. IN der brille sind überhaupt keine umbauten vorgenommen worden! das ist eine glatte Lüge.Von "kabelbrüchen" in dem kabel die du erspührt haben willst (wie will man denn einen kabelbruch ertasten?!) weis ich nichts, das is ein hochflexibles kabel, is dir klar das das in der cinnemizer in der zugentlastung eingeklemmt ist und deshalb eventuell quetschungen haben kann? (die die kabel im inneren aber nich beschädigen oä)...
Natürlich hat jeder schon mal ne 400€ Videobrille zerlegt umgebaut... weil es so einfach ist, will ich auch gleich noch eine.
Teile, welche eigentlich im Bügel der Brille verbaut sind, sind jetzt in der Brille. Aber nein in der Brille sind keine Umbauten.
Zum Thema Kabelbruch gebe ich dir jetzt einfach mal insofern recht, dass man dies nicht zweifelsfrei erfühlen kann. Trotzdem habe ich die Vermutung. Warum ist eigentlich das geschirmte Kabel abisoliert zerschnitten und wieder zusammengelötet worden? Wäre es nicht störungsfreier und sinnvoller das kabel wieder direkt auf die Platine zu löten?(wirst du mir ja aber sicher nicht beantworten können, da du die Brille ja nicht auseinander genommen hast sondern so gekauft hast)
Thema Heißkleber: das ist ein Kleber den ich nicht nutze, weil ich es für Sauerei halte. Für solche Kabelausgänge sind Flüssig/Knetgummiprodukte sinnvoller.
und ich trottel leg dir noch kostenlos die kabel bei...
*
Du Trottel, hast mir die Brille + einen losen Cinchstecker geschickt!!! nicht mehr nicht weniger
Wo ist eigentlich die Cinemizer Transportbox? Sah die noch zu gut aus um sie zu versenden?

hier die bilder von meiner "schrottbrille" ...
*
Ich habe deine Brille nie als Schrott bezeichnen, sondern als Bastlerware, was sie aufgrund des Zustandes auch ist und als solches hättest du sie auch verkaufen sollen.
Das die Brille so umgebaut war stand im angebotstext und war auf dem bild ersichtlich. bitte vorher lesen/augen öffnen.
*Soweit ich mich erinnern kann war dort nur der Umbau auf 1S-Betrieb beschrieben, den ich nie angemahnt hatte.
War das Angebotsbild keine Frontansicht?
Hat vielleicht ein Admin die Möglichkeit mal sein Ursprungsangebot(18.05.2012, 17:25) wiederherzustellen?
Das würde mich ernsthaft interessieren; ich hatte ja nicht erwartet, dass er das Angebot rauseditiert bevor ich die Ware erhalten hab.
Ich erhalte Drohungen und Beleidugungen auf meine Private Email Adresse, gut das ich hier keine Anschrift gepostet habe sonst steht morgen noch ein mob mit totschlägern vor der tür.
*
Das mit den Drohungen und Beleidigungen ist traurig und meines Erachtens unnötig, sry

an alle Wissenden:
Kann mir vielleicht jmd sagen, was das für eine kleine Platine auf aaaa4.jpg ist und was sie genau macht. Irgendwie verstehe ich dann das weiße Kabel nämlich auch nicht.
 

Kaldi

...es funktioniert!
#44
So - dann will ich auch mal. Mein Päckchen ist heute angekommen und es ist alles bestens in Ordnung. Absolut neuwertig. Nicht die geringsten Gebrauchsspuren.

Ich hatte ja regen Mailkontakt, weil ich die Brille zuerst auch kaufen wollte. Ich hatte um ein Rückgaberecht gebeten und das wollte Wolfgang nicht - einerseits verständlich, da manch User das auch ausnutzt, wenn er was falsch anschließt. Für mich kommt dann eben kein Kauf zustande, oder der Preis muss so attraktiv sein, dass man das im schlimmsten Fall verschmerzen kann.

Da der Text nun nicht mehr einsehbar ist, kann ich zu den anderen Fällen nicht viel sagen. Mit einigen verärgerten Usern habe ich gesprochen.

Bevor ich etwas verkaufe, teste ich es und erst dann geht es zum Käufer, ansonsten muss man es eben als defekt anbieten, wenn man den Status selber nicht kennt. Hier haben wohl beide Seiten Fehler gemacht. Somit wären solche Missverständnisse erst gar nicht aufgekommen.

Wäre schön, wenn sich beide Parteien noch irgendwie einigen können. Immerhin verfolgen wir das gleiche Hobby.
 

Snible

Erfahrener Benutzer
#45
>Widerruf-/Rückgaberecht bei Privatverkauf
"Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB."

Ich kenne die Angebotstexte nun nicht im Detail aber wenn man hier einmal von dem defekten Sender ausgeht, wurde dieser als funktionsfähig Angeboten und verkauft, dieser jedoch eben nicht funktioniert, kann der Verkäufer sich nicht auf einen Haftungsasschluss berufen. Die Beweislast das der Sender zum Zeitpunkt der Warenübergabe funktionsfähig war liegt beim Verkäufer.
 

Snible

Erfahrener Benutzer
#47
Nun wird es zwar ziemlich OffTopic aber unabhängig von dem Fall hier finde ich das dauernde abändern/rausnehmen der Angebotstexte sobald ein Artikel verkauft wurde eh ein Unding.
 

Flori444

AllwetterFlieger
#49
zum teil verstehe ich euch, zum Teil aber auch wieder nicht. Es ist doch jedem frei überlassen, ob er das Angebot wahrnimmt oder nicht. Wenn mir etwas komisch / unklar erscheint, dann fragt man nach, wenn dann keine ordentliche Rückmeldung kommt lässt man es bleiben oder jammert danach nicht.
Bei relativ unseriösen Angeboten (oder auch namen die neu sind) würde ich mir halt ein PDF-Print der Seite zu dem Zeitpunkt zu dem gekauft wurde speichern. Habe ich auch schon oft gemacht, Gottseidank bisher nur 1 mal gebraucht.

Grundsätzlich ist es aber (aus meiner Sicht) völlig unnötig ein Ändern des Angebotes zu verhindern (wie es leider auch schon in vielen Anderen Foren der Fall ist) Das macht das in den meisten Fällen nur unübersichtlicher, wenn man immer den ganzen Thread durchwühlen muss um zu erfahren ob etwas noch da ist. Auch wollen ja viele nicht dass nach Verkauf der Preis noch zu sehen ist.
my 2 cents
 

baka

Erfahrener Benutzer
#50
Na ja, Dein erster Satz sagt mir da nicht so zu. Wenn jemand etwas verkauft und auf einen Mangel nicht hinweist, habe ich das gesetzlich zugesicherte Recht, die Ware zurückzugeben - auch bei Privatverkauf. Abwägen, ob das Angebot in Ordnung ist oder nicht, muss ich eigentlich nicht, da der Verkäufer hier in der Pflicht ist und ich mir erwarte, dass eine Ware auch wie beschrieben ist.
 

Flori444

AllwetterFlieger
#51
ja, das schon. Aber man hat halt wie immer das Grundlegende Problem, dass das was für den einen Neuwertig ist für den Anderen Absoluter müll ist. Das hängt immer von den Erwartungen ab. (daraus habe ich zB. gelernt dass man besser keine gebrauchten Motoren kauft, da dort fast immer die Wellen verbogen sind ohne dass das dabeisteht). Ich kann das in dem Fall zwar nur aus dem Hinterkopf beurteilen, aber die Cinemicer für 165 sah (auf dem Foto im Angebot) schon gut genutzt und auch einigermaßen verbastelt aus. (die 4 Fotos ben kann ich leider nicht mit einbeziehen, habe ich nie sehen dürfen :confused:)
 

Snible

Erfahrener Benutzer
#53
ja, das schon. Aber man hat halt wie immer das Grundlegende Problem, dass das was für den einen Neuwertig ist für den Anderen Absoluter müll ist. Das hängt immer von den Erwartungen ab. (daraus habe ich zB. gelernt dass man besser keine gebrauchten Motoren kauft, da dort fast immer die Wellen verbogen sind ohne dass das dabeisteht). Ich kann das in dem Fall zwar nur aus dem Hinterkopf beurteilen, aber die Cinemicer für 165 sah (auf dem Foto im Angebot) schon gut genutzt und auch einigermaßen verbastelt aus. (die 4 Fotos ben kann ich leider nicht mit einbeziehen, habe ich nie sehen dürfen :confused:)
Neuwertig kann man eben nicht beurteilen wie man möchte, da sieht der Gesetzgeber zwar einen gewissen Spielraum, aber starke Gebrauchsspuren sind nicht neuwertig, von einem defekt ganz zu schweigen, egal wie man es dreht und wendet. Bei geringen Beträgen werden sich allerdings die wenigstens auf einen Rechtstreit einlassen. Meine Anmerkungen sind unabhängig von diesem Fall hier zu verstehen, da ich den Angebotstext nicht kenne.
 
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FPV1

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