Als gewerblicher Flieger trotzdem Hobbyflüge?

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sawsaw

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,
kann "darf" ich als gewerblicher Flieger trotzdem mein Hobby fortführen?

Also wenn es keiner sicher weiss, rufe ich Montag mal beim Amt an und berichte.

Danke
Grüße
 

sawsaw

Erfahrener Benutzer
#3
Ja ist schon eine ernst gedachte Frage:

Denn ich darf gewerblich nur und auschließlich 100m AGL fliegen (so steht in meiner Erlaubnis) und das ist doch weniger als ich an manchen Orten privat fliegen dürfte...oder? Ich blicke da in der "privaten" Reglung nicht ganz durch, da man tatsächlich immer und überall nur "Diskussionen" ließt und keine "Angaben" <-- die ließt man schon nur werden diese von allen Seiten , sagen wir, "anders interpretiert".

Ich weiss das Thema ist schon so "mega durch" aber eben auch "mega un - durch - sichtig" ;) Zumindest der private Bereich, was in meiner Erlaubnis steht ist (fast) eindeutig, zumindest was die Höhe angeht.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#4
Ja ist schon eine ernst gedachte Frage:

Denn ich darf gewerblich nur und auschließlich 100m AGL fliegen (so steht in meiner Erlaubnis) und das ist doch weniger als ich an manchen Orten privat fliegen dürfte...oder? Ich blicke da in der "privaten" Reglung nicht ganz durch, da man tatsächlich immer und überall nur "Diskussionen" ließt und keine "Angaben" <-- die ließt man schon nur werden diese von allen Seiten , sagen wir, "anders interpretiert".

Ich weiss das Thema ist schon so "mega durch" aber eben auch "mega un - durch - sichtig" ;) Zumindest der private Bereich, was in meiner Erlaubnis steht ist (fast) eindeutig, zumindest was die Höhe angeht.
Hallo nochmal,

du hast natürlich vollkommen Recht. das Thema ist verworren und undurchsichtig, leider. Ich kann daher nur aus meiner Erfahrung sprechen. Als ich noch Mitglied im ortsansässigen Modellflugverein war (http://www.mfv-pirna.de), galt und gilt noch immer eine Höhenbeschränkung auf 100 m. Dies war (ist) allerdings eine Sonderregelung, da sich der Modellflugplatz auf einem Verkehrslandeplatz befindet (Diese Möglichkeit gilt in D schon als kleines "Wunder"). Diese Sonderregelungen wurden mit dem Aeroclub Pirna ausgehandelt und sind sehr fair! Jetzt zur Sache. Warum sollte eine Beschränkung der Höhe in einer gesonderten Regelung stattfinden, wenn 100 m Höhe im Modellflug allgemeingültig wären? Da glaube ich persönlich nicht dran. Wenn ich in unbekanntes Terrain fliegen gehe, schaue ich allerdings vorher in eine gültige ICAO-Karte (kein Witz). Denn auch für uns Modellflieger sind diese Lufträume verbindlich. Fliegt jemand beispielsweise 100 m "wild" im überwachten Luftraum D (D wie Dangerous-gefährlich, der fängt am Boden an), braucht man sich natürlich nicht über Ärger wundern. Kann ich mir aber sicher sein, das ich keinen Luftraum verletze, fliege ich so hoch, bis ich den Vogel fast nicht mehr sehe. Viel mehr als 150-200 m sind da eh nicht drin. Und wie gesagt, das ist alles nur mein Denken und Handeln und gilt unbedingt nur für die Hobbyfliegerei (bei mir noch ohne FPV, mit kann's schon wieder ganz anders aussehen)!

Viele Grüße und ein schönes WE

Micha

Nachtrag ---> www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf
 
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