Hallo
Dieser Bericht hat offenbart, ausserhalb der Sichtweite zu fliegen kann in der Schweiz legal sein. Aber wie? Das habe ich das BAZL (Luft-Aufsichtsbehörde, genauer Bundesamt für Zivilluftfahrt) gefragt, und hier die Antwort:
Das ist doch mal toll. Also so schwer wohl auch wieder nicht. Kommt auf die Projektliste
Dieser Bericht hat offenbart, ausserhalb der Sichtweite zu fliegen kann in der Schweiz legal sein. Aber wie? Das habe ich das BAZL (Luft-Aufsichtsbehörde, genauer Bundesamt für Zivilluftfahrt) gefragt, und hier die Antwort:
Wie Sie richtig aus unserem Bericht "Modellflug sicher betreiben" entnehmen, besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, Modellluftfahrzeuge ausserhalb der Sichtweite zu
betreiben. Für diese Operationen ist nach Artikel 18 der Verordnung über
Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK: SR 748.941)
eine Bewilligung durch das BAZL einzuholen. Gemäss dem erwähnten Verordnungsartikel
besteht unsere Pflicht primär darin, eine Drittgefährdung (am Boden sowie in der
Luft) zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Zuverlässigkeit des
Gerätes sowie das Risiko einer Mid-Air Collision von zentraler Bedeutung.
Für die Evaluation dieser Aspekte, zwecks Prüfung eines Gesuchs nach Operationen
ohne direkten Augenkontakt benötigen wir ein "Total Hazard and Risk Assessment".
Dies sollte untenstehendes enthalten:
Für die Prüfung einer Bewilligung fordern wir eventuell auch einen
Versicherungsnachweis ein.
Ich hoffe, hiermit Ihr Anliegen beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
grundsätzlich die Möglichkeit, Modellluftfahrzeuge ausserhalb der Sichtweite zu
betreiben. Für diese Operationen ist nach Artikel 18 der Verordnung über
Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK: SR 748.941)
eine Bewilligung durch das BAZL einzuholen. Gemäss dem erwähnten Verordnungsartikel
besteht unsere Pflicht primär darin, eine Drittgefährdung (am Boden sowie in der
Luft) zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Zuverlässigkeit des
Gerätes sowie das Risiko einer Mid-Air Collision von zentraler Bedeutung.
Für die Evaluation dieser Aspekte, zwecks Prüfung eines Gesuchs nach Operationen
ohne direkten Augenkontakt benötigen wir ein "Total Hazard and Risk Assessment".
Dies sollte untenstehendes enthalten:
- Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Operation. Was gedenken Sie genau zu tun.
- Eine detaillierte Beschreibung, wo die Operation durchgeführt wird.
- Eine detaillierte Beschreibung des technischen Systems (Flugzeug, Ctrl-Station, Datalink etc.)
- Eine Analyse über das Risiko Ihrer Operation für Personen und Eigentum am Boden. Eine mögliche Umweltgefährdung sollte darin eingeschlossen sein.
- Eine Analyse über das Risiko Ihrer Operation für andere Flugzeuge, die Möglicherweise in der Nähe sein können.
- Eine detaillierte Beschreibung, wie Sie die Gefährdungen verhindern wollen.
- Wenn Sie technische Lösungen wählen, eine Analyse was passiert, wenn diese technische Lösung versagt und eine Analyse der Zuverlässigkeit dieser technischen Lösung.
- Notfall Prozeduren falls etwas schief geht.
Für die Prüfung einer Bewilligung fordern wir eventuell auch einen
Versicherungsnachweis ein.
Ich hoffe, hiermit Ihr Anliegen beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.