Autonomes Fliegen, also das Fliegen durch künstliche Steueranlagen, ohne Eingriffsmöglichkeit durch den Piloten ist nicht explizit verboten.Das dennoch bestehende implizite Verbot ergibt sich aus den §§12 und 13 der LuftVO.
Sofern also der Pilot weiterhin unmittelbar eingreifen kann (dazu gehört auch, dass sich das Fluggerät nicht aus dem unmittelbaren Sichtbereich bewegt -> Sichtflugregeln), handelt es sich nicht um autonomes Fliegen, sondern lediglich um den Einsatz von kurs- lage- und positionshaltenden Hilfsmitteln.
Lediglich dann, wenn der Pilot die sofortige Kontrollmöglichkeit aufgibt (etwa: den Sender ausschaltet und komplett an die GPS-Steuerung übergibt), kann von autonomem Fliegen gesprochen werden.
Dabei ist die Art des Luftfahrzeuges - ob Airbus A380, Eurofighter, kleiner UHU oder MK - völlig unerheblich. VORSICHT! Dieses Thema ist nicht hinreichend in den Gesetzen und Vorschriften geregelt! Ein Freiflugmodell ist ja auch gänzlich ungesteuert, aber nicht verboten. Also so ganz trivial ist das Thema nicht.