@PeBo Mir ist schon klar worauf du hinaus willst aber ich finde es auch nicht richtig jetzt den Frickler an den Pranger zu stellen.
Wie gesagt war ich es der die Flugplatzaffäre angezettelt hat und deshalb bitte auf mich einprüggeln
Zurück zum Thema, heute beim Frühstück wieder die Zeitung (Darmstädter Echo) aufgeschlagen und es gibt neues von der Drohnenfront.
Überschrift:
Drohne bald wieder frei
Laut Polizeispreche soll die Drohne heute wieder freigegeben werden.
Es wird noch geprüft ob verbotene Aufnahmen gemacht wurden.
"Laut §43 des Luftverkehrsgesetzes dürften Drohnen nur zum Spiel- und Sportzwecken benutzt werden. Das war am Samstag nicht der Fall gewesen. Keinesfalls dürften Drohnen militärisches Gelände überfliegen und Aufnahmen machen."
Jetzt noch eine Frage von mir. Wenn ich nach §43 google finde ich folgendes ->
LuftVG §43
In §43 steht doch überhaupt nichts drin "nur zu Sport- und Spielzwecken". Hier geht es doch um Versicherungen/Haftpflicht.
Verstehe ich da jetzt etwas falsch? Geht es um Sport und Spiel oder um fehlende Versicherung?
Grüße
Jonas