Halllooooo,
habe gerade etwas gelesen, was evtl. wenig untergegangen ist:
(Quelle: http://fpv-community.de/content.php?90-Resultat-FPV-Beh%F6rdenflugtag-Mitteilung-des-DMFV )
-------------------
Zitat:
Nachfolgend nun die ankündigte Mitteilung des DMFV:
DMFV bewertet Votum des Bundesverkehrsministeriums kritisch und wird sich für verbesserte Bedingungen beim „FPV-Fliegen“ einsetzen
Wir haben Sie ausführlich über unser Treffen vom 07. März 2013 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert. Gemeinsam mit dem BMVBS, den Landesluftfahrtbehörden hat der DMFV auch die rechtliche Situation bzgl. des „FPV-Fliegen“ erörtert. Mit der praktischen FPV-Flugvorführung, die der DMFV im Rahmen dieses Treffens organisiert hat, und die sehr gut von den Teilnehmern aufgenommen wurde, hatten wir die Grundlagen für eine umfassende Willensbildung bei den staatlichen Behörden gelegt.
Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat bzw. übernehmen kann, und
eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
Der DMFV bewertet das Votum des BMVBS sehr kritisch. Sie wird den Bedürfnissen der „FPV-Piloten“ und des technischen Fortschritts nicht gerecht. Unserer Ansicht nach kann es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme bzgl. der aktuellen Rechtslage handeln.
Der DMFV möchte nunmehr die Position für die „FPV-Flieger“ in Deutschland verbessern. Gemeinsam müssen wir nun daran arbeiten, um zu einer optimierten Lösung zu gelangen. Hierzu gehört eine Bewusstseinsschaffung gegenüber Medien, Öffentlichkeit, Politik und Behörden. Der DMFV ist die Kraft, die dies anstrebt. Wir bleiben an dem Thema dran und wünschen uns Eure Unterstützung. Ziel muss es sein, dass der „FPV-Flug“ akzeptiert wird. Dies unter sachgemäßer Berücksichtigung der sicherheits- und datenschutzrechtlichen Aspekte. Aber natürlich auch der berechtigten Interessen der „FPV-Szene“.
Wer den „FPV-Flug“ möchte, sollte den DMFV unterstützen!
Frank Weigand, Geschäftsführer DMFV e.V.
-----------------
MMMhhhh ??? Frage:
Hier steht ....
eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.....
---------
Bei RTF Systemen wie dem DJI Phantom oder dem bald erhältlichen DHI Phantom Vision geht das technisch gar nicht.
Die geforderte Schüler-Lehrer Verbindung lässt sich gar nicht herstellen, da der Sender von DJI gar kein Lehrer Schüler System zulässt, bzw. nicht kennt.
Scheint so als haben die Behörden wieder einmal ohne technisches Verständnis "zugeschlagen".
Sowas dürfte einer Firma wie DJI o der der Parrot mit ihrer AR Drohne, sowie allen Firmen die zukünftig so etwas auf den deutschen Markt bringen wollen, den Garaus machen. Und dem Modellbauhandel ziehmlich in die Quere kommen. Es sei denn die Hersteller bauen neue Sender und legen jedem Set min.zwei Stück bei.
Andererseits denke ich, das diese Regelung dann auch für alle gewerblich genutzen FPV-Systeme gelten muss, denn gerade von diesen grossen und schweren Kameracoptern geht erheblich Gefahr aus. Also muss zukünftig bei Filmdrehs mit Coptern ein zweiter Pilot mittels Schüler-Lehrer Verbindung verbunden sein, um ggf. einzugreifen.
Demnach waren alle bisherigen Aktivitäten in dem Bereich, die ohne Schüler-Lehrer geflogen wurden, illegal.
jürgen
habe gerade etwas gelesen, was evtl. wenig untergegangen ist:
(Quelle: http://fpv-community.de/content.php?90-Resultat-FPV-Beh%F6rdenflugtag-Mitteilung-des-DMFV )
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Zitat:
Nachfolgend nun die ankündigte Mitteilung des DMFV:
DMFV bewertet Votum des Bundesverkehrsministeriums kritisch und wird sich für verbesserte Bedingungen beim „FPV-Fliegen“ einsetzen
Wir haben Sie ausführlich über unser Treffen vom 07. März 2013 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert. Gemeinsam mit dem BMVBS, den Landesluftfahrtbehörden hat der DMFV auch die rechtliche Situation bzgl. des „FPV-Fliegen“ erörtert. Mit der praktischen FPV-Flugvorführung, die der DMFV im Rahmen dieses Treffens organisiert hat, und die sehr gut von den Teilnehmern aufgenommen wurde, hatten wir die Grundlagen für eine umfassende Willensbildung bei den staatlichen Behörden gelegt.
Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat bzw. übernehmen kann, und
eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
Der DMFV bewertet das Votum des BMVBS sehr kritisch. Sie wird den Bedürfnissen der „FPV-Piloten“ und des technischen Fortschritts nicht gerecht. Unserer Ansicht nach kann es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme bzgl. der aktuellen Rechtslage handeln.
Der DMFV möchte nunmehr die Position für die „FPV-Flieger“ in Deutschland verbessern. Gemeinsam müssen wir nun daran arbeiten, um zu einer optimierten Lösung zu gelangen. Hierzu gehört eine Bewusstseinsschaffung gegenüber Medien, Öffentlichkeit, Politik und Behörden. Der DMFV ist die Kraft, die dies anstrebt. Wir bleiben an dem Thema dran und wünschen uns Eure Unterstützung. Ziel muss es sein, dass der „FPV-Flug“ akzeptiert wird. Dies unter sachgemäßer Berücksichtigung der sicherheits- und datenschutzrechtlichen Aspekte. Aber natürlich auch der berechtigten Interessen der „FPV-Szene“.
Wer den „FPV-Flug“ möchte, sollte den DMFV unterstützen!
Frank Weigand, Geschäftsführer DMFV e.V.
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MMMhhhh ??? Frage:
Hier steht ....
eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.....
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Bei RTF Systemen wie dem DJI Phantom oder dem bald erhältlichen DHI Phantom Vision geht das technisch gar nicht.
Die geforderte Schüler-Lehrer Verbindung lässt sich gar nicht herstellen, da der Sender von DJI gar kein Lehrer Schüler System zulässt, bzw. nicht kennt.
Scheint so als haben die Behörden wieder einmal ohne technisches Verständnis "zugeschlagen".
Sowas dürfte einer Firma wie DJI o der der Parrot mit ihrer AR Drohne, sowie allen Firmen die zukünftig so etwas auf den deutschen Markt bringen wollen, den Garaus machen. Und dem Modellbauhandel ziehmlich in die Quere kommen. Es sei denn die Hersteller bauen neue Sender und legen jedem Set min.zwei Stück bei.
Andererseits denke ich, das diese Regelung dann auch für alle gewerblich genutzen FPV-Systeme gelten muss, denn gerade von diesen grossen und schweren Kameracoptern geht erheblich Gefahr aus. Also muss zukünftig bei Filmdrehs mit Coptern ein zweiter Pilot mittels Schüler-Lehrer Verbindung verbunden sein, um ggf. einzugreifen.
Demnach waren alle bisherigen Aktivitäten in dem Bereich, die ohne Schüler-Lehrer geflogen wurden, illegal.
jürgen
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