Trappy gegen die FAA

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Aaaahaaa, du machst mit deinem X8 also FPV-Flüge unter 150 Metern und nicht weiter als 500 Metern.
 

remora

Erfahrener Benutzer

Völlig weltfremde Beschränkungen kommen da ja ab Januar auf unsere südlichen Nachbarn zu. Max 150m Höhe, 500m Entfernung, nur direkte Sicht / alles darüber braucht eine Zulassung wie ein Manntragender: das mag der offiziellen Selbstbeschränkung dieses Forums entsprechen, aber doch in keiner Weise der Realität.

Auf dem Flughafengelände in Berlin-Tempelhof gibt es seit diesem Jahr eine Limitierung auf 80m Höhe und ca. 400m Distanz. Damit kommen sogar Minimodelle mit 100cm Spannweite nicht aus, sobald mehrere davon unterwegs sind.
Der eben erwähnte X8 legt bei 100km/h Cruise Speed die österreichischen 500m in 18 Sekunden zurück, mein Funjet wäre in weniger als 3 Sekunden am Höhenlimit, das hat doch nix mehr mit Genußfliegen zu tun. Und als FPVer möchte ich auch nicht immer nur im Topnull meiner Quirlantenne rumdödeln.

Arme Ösis. Lasst uns hoffen, dass diese Vorlage nicht für D übernommen wird.
 
Naja, also 18 Sekunden mit Vollgas in eine Richtung fliegen finde ich jetzt nicht sooo wenig - wenn auch 500m zu wenig sind. Deshalb hat der Aeroclub unter anderem kommentiert dass man das durch "bis an die Sichtgrenze" ersetzen soll. Und das weg gehört, dass Modellflug nur bei "Sichtflugbedingungen" zulässig ist - kein Modellpilot weiß was Sichtflugbedingungen sind und kann die einschätzen, auch da haben wir kommentiert dass das weg gehört.

Mal sehen was am 1.1. wirklich drin steht.

Und 150m Höhe sind schon OK, wer mehr will geht auf einen Modellflugplatz - die können mehr beantragen und dann gehen auch 500m. Und einen Funjet siehst in 500m Höhe eh nicht mehr ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
Remora: Seit wann gibt es denn eine Aufstiegsgenehmigung in EDDI?? Wo steht was dazu?

Für Deutschland kommt das mit sen Sichtflugbedingungen hoffentlich schon! Erstens sind die Grundlagen dazu recht einfach einzusehen und zu lernen, zweitens gilt ja nach wie vor die Sichtentfernung zum Modell als Maximum, weshalb sich nicht allzu viel ändert, aber eine Definition vorliegen würde, die "greifbar" ist.
Dazu haben wir eine ganz produktive Diskussionsgruppe mit diversen Vetretern, um sich abseits der direkten Einflußnahme ein Bild auf jeder Seite zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

remora

Erfahrener Benutzer
Remora: Seit wann gibt es denn eine Aufstiegsgenehmigung in EDDI?? Wo steht was dazu?

(...)

Wild geflogen wird in THF seit einem denkwürdigen Tag im Mai 2010, wenige Tage nach Öffnung des Feldes für die Öffentlichkeit. Hier das offizielle Erstflugvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=hbbHo4rm-uo

Es gibt keine Aufstiegsgenehmigung, aber eine von allen relevanten Institutionen akzeptierte Wildfliegerfläche. Da das Polizeipräsidium Berlin direkt im Gebäude sitzt, die Fluglotsen weiterhin das Radar auf dem Gelände betreiben, das in Berlin allgegenwärtige Ordnungsamt sich niemals gezeigt hat und eine Funjetgenervte Anwohnerinitiative in stetem Austausch mit dem Platzbetreiber steht, kann nach inzwischen vier Jahren davon ausgegangen werden, dass dieser Modellflugort allgemein bekannt ist. Die bis zu 20 Piloten gleichzeitig sind auch nicht zu übersehen.
Das ist keine Aufstiegsgenehmigung, die würde dort auch niemals erteilt werden können, aber es gibt eine breit gestützte Duldung. Den Piloten reicht das, um sich mehr oder weniger entspannt auszuleben.
Ein bißchen mehr dazu findet sich hier: http://www.tempelflieger.de/p/platzregeln.html

Nochwas persönliches: ich hab den Platz für mich selber abgehakt. Es sind bisher glücklicherweise keine folgenreichen Unfälle geschehen, aber die sich weiter verdichtenden Mischung aus ahnungslosem Erholungsbürgerverkehr und optimistischen Fluganfängern, die sich die gleiche Fläche teilen, ist mir nicht mehr sympathisch. FPV-Fluggenuß ist dort auch nicht zu holen, dafür gibt es im Berliner Umland viel zu viele schöne Alternativen. Und weniger Drohnen-Paranoiker und störende Funknetze.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
Na jaaaa... Also: Alle MF dort fliegen schon mal nicht legal. Das hat auch nichts mit Akzeptanz seitens der Behörden zu tun. Die DFS beäugt die Sache mehr als kritisch. Die Polizeit hat allerdings keinen Grund, aktiv einzugreifen, wenn sie nicht drauf hingewiesen werden. Es bleibt trotzdem eine Ordnungswiedeigkeit, die dann auch wieder versicherungstechnisch Probleme bereitet, im Falle eines Unfalles mit Geschädigten oder Beschädigtem.
Jedenfalls ist die ED-R und Luftraum D aktiv und gestatten nur einen Aufstieg von Fesselballonen. Drachen usw. bis (ca.) 30m über Grund.
Im gesamten Berliner Luftraum ist nach wie vor kein Modellflug gestattet. Nur kommerzieller und genehmigter Aufstieg, der aber nur (mit sehr wenigen Ausnahmen) per Einzelaufstiegsgenehmiging zu bekommen ist.

öhhmmm... wenn mal einer irgendwo da fliegt... na ja. Aber im Rudel ist das schon fast als dämlich zu bezeichnen.
Mir soll es egal sein, weil es weit genug von TXL und SXF weg ist und ich meine Aufstiegsgenemigungen immer bekomme. Nur: Intelligent ist anders. Dauert nicht mehr lange, und die Modelle werden kurzzeitig einkassiert und jeder darf in die Kasse von Vadder Staat werfen, dort am Platz.
 

Mikro

Erfahrener Benutzer
Um mal wieder zurück auf das eigentliche Thema zu kommen.... Trappy hat soeben den Streit gegen die FAA gewonnen, somit sind alle kommerziellen Flüge mit einer "Drohne" legal... Wie lange das so bleiben wird, ist natürlich eine andere Frage, ich kann mir denken, dass in den nächsten Tagen bis Wochen ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet wird
 

quansel

Erfahrener Benutzer
Naja, zunächst mal gilt der Schiedsspruch für Amerika. Was da noch nachkommt, werden
wir sehen.

Aber vielleicht ist das Urteil auch der allgemeinen Entwicklung in dem Bereich der Copter
geschuldet ... Pakete sollen mal damit transportiert werden, Internet soll mit "Drohnen"
in unwegbare Gegenden gebracht werden ... da kann Geld verdient werden, also darf
man nicht alles, was mit "Drohnen" oder Ähnlichem zu tun hat, abstrafen!
 
Es würde mich wirklich interessieren, ob sich Trappy im Vorfeld über die rechtliche Lage bei den BigMacs informiert hat.
Die Entscheidung des Gerichts wirft neue Fragen auf. Da die Flüge offensichtlich legal waren, werden somit auch Andere dazu motiviert es gleichzutun. Immerhin stellen die betreffenden Videos keine "Rebellenaktion" mehr dar. Mittlerweile dürfte das TBS-Geschäft nur so sprudeln und in diesem Sinne haben die Jungs was zu verlieren. Deswegen werden sie wohl kaum den Fehler begehen, sich jenseits der Grenzen des Rechts zu bewegen. Schliesslich möchten sie ja nicht die ganze Zeit nur Strafverfahren und/oder Bussgelder am Hals haben.
 
Es ging ja in dem Prozess nur um die Rechtmäßigkeit des einen gewerblichen Fluges von Trappy. Die FAA war der Meinung, sowie er das gegen Geld macht, unterliegt er einer internen Regelung der FAA, nach der er dafür eine Genehmigung braucht. Peinlicherweise hat die FAA geglaubt, ihre interne "Regelung" entbindet sie davon, dafür ein Gesetz auf den (für sie beschwerlichen) Weg zu bringen. Der Richter hat die große FAA in die Schranken gewiesen, vielleicht ist das Rechtssystem in den USA doch nicht so schlecht wie wir immer glauben ;).

Jetzt wird die FAA so schnell wie möglich ein Gesetz dazu auf den Weg bringen. Kann ja nicht sein, dass gewerbliche UAS unreglementiert fliegen können ;).

Gruß Jörg
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten