Habe heute noch eine E-Mail von der Zuständigen Sachbearbeiterin für Rheinland- Pfalz bekommen, in der zusätzlich noch Links eingefügt waren, die ich noch nicht kannte.
http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
Im zweitletzten Absatz steht, dass das Fliegen mit Videobrille nicht erlaubt sei.
Ist das jetzt neu? Da ich immer der Meinung gewesen bin, mit Spotter oder Lehrer-Schüler Verbindung an der Funke wäre das erlaubt?
Es geht in den Artikel zwar um den Betrieb eines UAS nicht zu Freizeit und Sportzwecken, aber im Link zu Modellflug steht nichts von FPV drinn...
http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Modellflug/
http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
Im zweitletzten Absatz steht, dass das Fliegen mit Videobrille nicht erlaubt sei.
Ist das jetzt neu? Da ich immer der Meinung gewesen bin, mit Spotter oder Lehrer-Schüler Verbindung an der Funke wäre das erlaubt?
Es geht in den Artikel zwar um den Betrieb eines UAS nicht zu Freizeit und Sportzwecken, aber im Link zu Modellflug steht nichts von FPV drinn...
http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Modellflug/