Hallo,
Ich hoffe das ich diesen Beitrag im richtigen Forum gestellt habe.
Meine Frage ist;
Darf ich im Naturschutzgebieten oder vogelschutzgebieten fliegen ?
Ersteinmal stelle ich fest die Start und Landeerlaubnis wird nicht erteilt und die Verordnung verbietet im Wortlaut das Betreiben von modellflug modellbooten und Autos, dieses schließt also einen Flug mit Seglern oder anderen Modellen die eine landefläche benötigen aus.
Jetzt kommt aber der Punkt an dem eine Drohne ins Spiel kommt, ich stelle mein Auto auf dem Seitenstreifen der Straße ab und starte eine Copter vom autodach und Fliege in einer Höhe von 50m über das besagte Gebiet, ist dieses erlaubt ?
Ich habe nach Tagen der Recherche keine eindeutige Antwort dazu gefunden, den gem Paragraph 1 der LUftfahrtverordnung ist der Luftraum frei, in Paragraph 6 wird von einer Mindesthöhe gesprochen.
Selbst das Umweltamt der Stadt in dem das Gebiet liegt (Hamm westf.) kann dazu keine aussage machen, erst sagten sie das starten und landen nicht erlaubt und überflug nachdem ich ihm Gesetze zitiert habe erlaubt, dann aber ein sofortiges Dementi mit der Bitte die Frage schriftlich einzureichen.
Naja und nun frage ich mich wie es denntatsöchlich aussieht mit dem reinen überflug auf sichtflug in einem solchen Gebiet.
Ich hoffe das ich diesen Beitrag im richtigen Forum gestellt habe.
Meine Frage ist;
Darf ich im Naturschutzgebieten oder vogelschutzgebieten fliegen ?
Ersteinmal stelle ich fest die Start und Landeerlaubnis wird nicht erteilt und die Verordnung verbietet im Wortlaut das Betreiben von modellflug modellbooten und Autos, dieses schließt also einen Flug mit Seglern oder anderen Modellen die eine landefläche benötigen aus.
Jetzt kommt aber der Punkt an dem eine Drohne ins Spiel kommt, ich stelle mein Auto auf dem Seitenstreifen der Straße ab und starte eine Copter vom autodach und Fliege in einer Höhe von 50m über das besagte Gebiet, ist dieses erlaubt ?
Ich habe nach Tagen der Recherche keine eindeutige Antwort dazu gefunden, den gem Paragraph 1 der LUftfahrtverordnung ist der Luftraum frei, in Paragraph 6 wird von einer Mindesthöhe gesprochen.
Selbst das Umweltamt der Stadt in dem das Gebiet liegt (Hamm westf.) kann dazu keine aussage machen, erst sagten sie das starten und landen nicht erlaubt und überflug nachdem ich ihm Gesetze zitiert habe erlaubt, dann aber ein sofortiges Dementi mit der Bitte die Frage schriftlich einzureichen.
Naja und nun frage ich mich wie es denntatsöchlich aussieht mit dem reinen überflug auf sichtflug in einem solchen Gebiet.