Fliegen am Militärgelände

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DF9CY

Tiefstflieger
#1
Vor ein paar Tagen war ich zu Fuß und ohne Quad im Gepäck unterwegs. Der Weg führt an der hiesigen WTD (Wehrtechnische Dienststelle) vorbei. Das ist durchaus ein sehr sensibler Bereich. Eine Beschilderung, dass Fotografieren verboten ist, ist wegen der Menge an Hinweistafeln unübersehbar. In unmittelbarer Nachbarschft zum Zaun um das Gelaende traf ich auf zwei Typen, die gerade ihre Quadrokopter fertig machten, um damit zu fliegen. GoPros mit dran montiert.. Ich habe die beiden darauf hingewiesen, dass das eher ziemlich ungünstig ist, wenn sie da fliegen; eigentlich ziemlich bescheuert. Auf die Frage warum, habe ich ihnen erklärt, dass ich so ein Fliegen auch oft mache und das gerne noch öfter in der Gemeinde machen möchte und das das Verhalten den gesamten Modellflug in ein schräges Licht stellt.
Letztendlich haben sie meine Hinweise aber ignoriert. Ihre Flugkünste waren allerdings nicht so weit her, denn eine GoPro liegt jetzt auf dem Grund eines Teiches am Zaun und die andere GoPro ist samt Quad auf das WTD Gelände gerauscht.

Muss man so einen Mist machen? Anscheinend ja ...
 

zerosight

Erfahrener Benutzer
#2
Gibt leider viel zu viele Vollpfosten. Dass die Einstiegshürde in den Multicopterbereich so niedrig ist erzeugt bei mir immer mehr ein ungutes Gefühl. Allerdings finde ich es in diesem speziellen Bereich sehr beruhigend, dass sich Herr Karma so schnell bei Ihnen gemeldet hat. Ich hoffe, der entfleuchte Copter wird beschlagnahmt. Das hat für mich etwas von "6! Setzen!"
 

Cosmic Gate

Erfahrener Benutzer
#3
Oh man... Absolute Vollidioten! Aber haben es nicht besser verdient. Wie schafft man es, NUR die Cam zu versenken? Sogar zu dumm / blöde, die Cam zu befestigen? o_O
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#4
Etwas OT, da ich die Frage explizit aufs nichtfliegende Fotografieren beziehe. Dass solche Areale nicht zum freien Luftraum gehören ist klar. Dass innerhalb nicht fotografiert werden darf auch, ähnlich dem Hausrecht.Angesichts der "Fotografieren verboten"-Schilder AUSSEN an den Zäunen entsprechender Gelände würde mich eher mal interessieren, ob ein Uniformierter (BWler, Ami, Brite oder Franzose) mir als Zivilisten der sich ausserhalb des umzäunten Geländes, somit auf nichhoheitlichem Gelände, überhaupt etwas vorscheiben oder verbieten darf - wir sind ja nicht (?) in einem totalitären System. Wenn ich mein Foto-Händi in Richtung Militärgelände richte, befinde ich mich immer noch ausserhalb. Sind ja selber schuld, wenn sie keinen blickdichten Zaun um ihre Anlage aufstellen.
 

DF9CY

Tiefstflieger
#5
Sogar zu dumm / blöde, die Cam zu befestigen?
... war mit einer Saugnapfhalterung oben drauf befestigt. Dass das wegfliegt, ist ja klar... keine weiteren Fragen ...

... ob ein Uniformierter (BWler, Ami, Brite oder Franzose) mir als Zivilisten der sich ausserhalb des umzäunten Geländes, somit auf nichhoheitlichem Gelände, überhaupt etwas vorscheiben oder verbieten darf?
Er wird wohl immer am längeren Hebel sein.

Was mich am Meisten ärgert, ist die Ignoranz. Die "Offiziellen" dort könnten Ihnen durchaus unlautere Absichten unterstellen. Einer der Beiden (sie waren aus Berlin zu Besuch) meinte, wenn es Schwierigkeiten gibt, sei er ja versichert im DMFV. Ja, wogegen denn?

Bis jetzt bin ich etwa 1km von der o.g. Stelle auf einer tollen Wiese mit Genehmigung oft geflogen. Ich hoffe nicht, dass das bald vorbei ist durch so einen Blödsinn. Ich habe hier weit und breit keinen Modellflugverein mit Platz vor der Tür.
 

kallex

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#6
Ich kenne das WTD 72 Gelände das du meinst. Wer so doof ist, dort übern Zaun zu fliegen, dem ist nicht mehr zu helfen. Die machen da ziemlich geheime Erprobung von "Dingen" und ich glaube kaum das die sehr tolerant sind, wenn da ein Multikopter mit einer GoPro einschwebt....

Aber ich bin sowieso ziemlich sicher das es aufgrund der Masse dieser Idioten bald vorbei sein wird mit den "wilden" herumfliegen mit Multikoptern, Helikoptern und anderen Modellen die heute noch ausserhalb von Modellflugplätzen erlaubt sind. Das dauert nicht mehr lange.

Der nette Mensch von der Luftfahrtbehörde in Kiel meinte, dass es derzeit aber einen drastischen Anstieg von Aufstiegserlaubnissen gibt. Aber das ist ein anderes Thema....
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#7
Verschärfte Regeln, keine Ausnahmen mehr für e-Antrieb und <5kg, Maximalhöhe, Kameraverbot, evtl. auch Nutzungsverbot (ähnlich Radarwarnern).
Dan kann zwar bei Aldi der 35€-Heli erworben werden, darf im Freien aber nicht genutzt werden. Da wären viele Möglichkeiten denkbar. Wahscheinlich wirds auf die in RLP praktizierten Variante hinauslaufen, Filmen nur mit kostenpflichtiger Erlaubnis und Anmeldung. Dies muss dann nicht die DFS sein, sondern kann ein Amt der Stadt oder Gemeinde ausstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#8
Der nette Mensch von der Luftfahrtbehörde in Kiel meinte, dass es derzeit aber einen drastischen Anstieg von Aufstiegserlaubnissen gibt. Aber das ist ein anderes Thema....
Das ist grundsätzlich erst mal gut - denn das zeigt, dass für diese Art der Luftraumnutzung offentsichtlich Bedarf besteht.

Ansonsten bin ich der festen Überzeugung, dass irgendwelche Verbote gegen solche Trottel genausoviel helfen wie das berühmt-berüchtigte Halteverbot vor der Bank gegen Banküberfälle...
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#9
Also soviel ich mich erinnern kann, habe ich mal was gelesen, dass militärisches Gelände genauso zu handhaben ist wie Flugplatz... also ein bestimmter MIndestabstand beim fliegen.

Als ich in Schweinurt bei den US-Kasernen im Sicherheitsdienst tätig war mussten wir immer das nähere Umfeld der Kasernen im Auge behalten und wenn wir jemand innerhalb der Sichtweite entdeckt/gesichtet haben der irgendwelche Foto oder Videoaufnahmen machte, dann sofort die MP und deutsche Polizei anrufen.
Kurz drauf war dann meist die MP vor Ort (unter 3 Minuten) und ein paar Minuten später auch die deutsche.
Gemeldete Personen wurden dann meist mit auf die deutsche Polizei Wache genommen und dann von dort auch noch zur MP Station, für Vernehmung von beiden Seiten.
 

kallex

Neuer Benutzer
#10
In meiner AE steht nur "nicht über militärischen Einrichtungen", aber kein Abstand dazu, wie es z.B. bei Flugplätzen (nicht Flughäfen) der Fall ist. Gleiches gilt für Naturschutzgebiete und Justizvollzugsanstalten.
 

DF9CY

Tiefstflieger
#11
Irgendwie meine ich, auch mal etwas von 1500m Abstand zu militärischen Einrichtungen generell für Modellflug gelesen zu haben.
 

Helium

Erfahrener Benutzer
#12
... das einfachste ist in diesem fall dem OvWa ( Offizier vom Wachdienst) oder der Wache einen kurzen Hinweis zu geben.

Da die Wache erst mal nicht eingreifen kann (ausserhalb des Zauns ) wird sie die Polizei anrufen, welche sich dann um den Rest kuemmert. Theoretisch koennte die Wache nach 127 StPO handeln .... aber das fuehrt zu weit jetzt denke ich, und vor allem zu weit weg vom Thema :)

Falls Ihr sowas beobachtet bitte bitte der Wache bescheid geben. Gerade bei der WTD, waeren manche fuer solche Hinweise dankbar ;)

Dummerweise wuerde es dann wieder heissen : Die 'Drohenflieger' waren es :(

Gruss
Andi
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#13
Danke, Wolfes und Helium. Wenn die Polizei dazukommt, dann ist die Situation ausserhalb des Geländes rechtlich, eindeutig. Gibt ja auch noch die Spionageparagraphen 93-99 im StGB.
@Kalex, bezüglich "über" oder drumherum in welchem Abstand auch immer sagte man mir in Wbn seitens JJVA, BKA und Army. Flugverbot Über dem Gelände entsprechend ICAO und Aufnahmeverbot des Geländes analog den Bodenbehaftete Fotografen. Wobei man die Fotoverbotsschilder an Zäunen aus der Luft meist nicht erkennen kann...
Aber Information ist bekanntlich eine Holschuld.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kaldi

...es funktioniert!
#14
Es gibt so etwas, das nennt man "gesunden Menschenverstand". Leider ist nicht jedem in die Wiege gelegt, das auch bei Bedarf abzurufen... darüber zu diskutieren bringt nichts, denn diejenigen, die dafür verantwortlich sind, scheren sich einen Dreck darum, was sie ja auch bewiesen haben.
 

kallex

Neuer Benutzer
#15
Speziell im Fall des WTD 72 gibt es keine Flugverbotszone in den ICAO Karten. Aber ich würde da einfach nicht fliegen. Es ist genug Platz dort, der ganze Eckernförder Strand. Vor allem am südlichen Ende. Es ist generell schlau sich von militärischen Einrichtungen fern zu halten. Aber das mit dem gesunden Menschenverstand haben viele nicht gelernt....
 

Mayday

Expert somehow
#16
Flugverbotszone gibt es wegen so einem Kram eh nicht. Wenn über überhaupt, dann eine ED-R.
Ansonsten gilt schlicht und einfach Par. 109g StGB. Alleine deswegen kann man die Jungs schon drankriegen.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#18
Das ist mir (leider nicht jedem) schon klar. Mir gings nur um die Kompetenz die die nichtzivilen Personenkreise ausserhalb des Geländes gegenüber Zivilisiten haben. Und das wurde ja mit der Amtshi fe durch die Polizei ausreichend beaentwortet. Danke für den Hinweis auf 109g, der ist mir in meiner Aufstellung entgangen, obwohl er, mit dem zitierten gesundem Menschenverstand eigentlich naheliegend ist.
Aber wer fahren unter Alk, Händi am Steuer, mit 80 über den Zebrastreifen an einer Schule oder Altersheim, kleine Rennen auf den nächtlich freien Hauptstrasse in der Stadt als Peanuts betrachtet, der wird auch beim Fliegen mit einem wie auch immer gearteten Kopter gut auf den gesunden Menschenverstand verzichten können ohne dadurch an schlaflosen Nächten zu leiden.
 

Helium

Erfahrener Benutzer
#19
Das ist mir (leider nicht jedem) schon klar. Mir gings nur um die Kompetenz die die nichtzivilen Personenkreise ausserhalb des Geländes gegenüber Zivilisiten haben. Und das wurde ja mit der Amtshi fe durch die Polizei ausreichend beaentwortet.
Alsoooo :)
Generell kann die Wache erst mal nichts tun ausser dich anschreien und boese anschauen. Der Wachbereich liegt innerhalb des Zauns und die befugnis (hausrecht) endet (generell) dort. Das Unmittelbare Zwang Gesetz der Bundeswehr sieht solche Situationen nicht unbedingt vor. Dringst du koeperlich in die Liegenschaft ein, darf von der Schusswaffe unter bestimmten umstaenden gebrauch gemacht werden .
Ausserhalb des Zauns und damit ausserhalb UMAnl ( umschlossener Militaerischen Anlagen) ist der Soldat dem Bundesbuerger rechtemaessig gleichgestellt. Ausnahme ist hier wenn Gefahr direkt von Aussen droht ( z.B. beschuss) oder die Person erst innerhalb war und nach aussen gefluechtet ist. Deshalb holt die Wache auch die Polizei oder handelt nach den §127 StPO, bzw 32/33/34 StgB ( Notwehrrecht). Alles andere ist rechtwidrig, meinem Kenntnis stand nach - ohne Unterlagen zu bemuehen ....

... ich finde es gut dass du die Fliegerkameraden darauf hingewiesen hast.

Gruss
Andi
 
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