Was die Hobbyfotografiererei mit einem Copter angeht, so scheint diese tatsächlich in RLP abgeschafft worden zu sein.
Ich hatte ein ausführliches, freundliches und aufschlussreiches Gespräch mit der LBM.
Nach Landesrecht kommt man tatsächlich nicht um eine Einzel- oder Allgemeinaufstiegsgenehmigung rum, auch wenn man nur Omas klein Häuschen mit deren Einverständnis aus der Luft aufnehmen will.
Der Grund liegt hauptsächlich in der durch die Motivwahl erhöhte Allgemeingefährdung. Mitten in der Stadt wird man nicht einfach so just for fun rumfliegen.
Aber wenn man sein Dorf, Kuhweide, Haus oder den Kirchturm aufnehmen will, ist das Risiko eines Privatfluges genausogross, wie wenn der professionelle Dachdecker die Dacheindeckung des Kirchturmes oder des privaten Reihenhäuschens aufnehmen will oder der Firmeninhaber einen Werbefilm über sein Unternehmensgebäudes erstellen lässt. Ein durchaus schlüssiges Argument.
Somit ist eine Drohne die filmaufnahmen aufnimmt oder fotografiert kein Modellflugzeug mehr, sonder ein UAV - unabhängig des freizeitgestaltenden Einsatzes. Wird die Kamera hingegen nur ohne Recordfunktion für FPV genutz (was man eher weniger mitten in der Stadt macht) bleibt der Copter ein Modellflugzeug, an die üblichen FPV-Vorgaben wie Spotter, Sicherverbindung etc. gebunden.
Offen ist hingegen, ob eine Modellflugversicherung den Versicherungsschutz gewährt und somit als Bedingung für die Aufstiegsgenehmigung anerkannt wird oder nicht. Hier muss sich jeder mit seiner Versicherung kurzschliessen. Ich habe meine Versicherung mit der Frage bereits angemailt, da RLP nun mal in meiner direkten Nachbarschaft liegt. Hier in Hessen hatte ich bisher bei meinen nichtprofessionellen Aufnahmen seitens verantwortlicher Stellen
die ich diesbezüglich vorab kontaktiert hatte keine Probleme. Ich denke, neben dem Datenschutbeauftragten, der DFS, dem BKA, der Feuerwehr, diverser Glaubensgemeinschaften, dem Ordnungsamt, der US-Airforce etc. dürften mich mittlerweile nicht wenige hier in Wiesbaden auf irgendeine Weise kennen.
Fragen macht nicht weh, aber man ist anschliessend auf der sicheren Seite.
Hier der Link zur LBM
http://www.lbm.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
Ich hatte ein ausführliches, freundliches und aufschlussreiches Gespräch mit der LBM.
Nach Landesrecht kommt man tatsächlich nicht um eine Einzel- oder Allgemeinaufstiegsgenehmigung rum, auch wenn man nur Omas klein Häuschen mit deren Einverständnis aus der Luft aufnehmen will.
Der Grund liegt hauptsächlich in der durch die Motivwahl erhöhte Allgemeingefährdung. Mitten in der Stadt wird man nicht einfach so just for fun rumfliegen.
Aber wenn man sein Dorf, Kuhweide, Haus oder den Kirchturm aufnehmen will, ist das Risiko eines Privatfluges genausogross, wie wenn der professionelle Dachdecker die Dacheindeckung des Kirchturmes oder des privaten Reihenhäuschens aufnehmen will oder der Firmeninhaber einen Werbefilm über sein Unternehmensgebäudes erstellen lässt. Ein durchaus schlüssiges Argument.
Somit ist eine Drohne die filmaufnahmen aufnimmt oder fotografiert kein Modellflugzeug mehr, sonder ein UAV - unabhängig des freizeitgestaltenden Einsatzes. Wird die Kamera hingegen nur ohne Recordfunktion für FPV genutz (was man eher weniger mitten in der Stadt macht) bleibt der Copter ein Modellflugzeug, an die üblichen FPV-Vorgaben wie Spotter, Sicherverbindung etc. gebunden.
Offen ist hingegen, ob eine Modellflugversicherung den Versicherungsschutz gewährt und somit als Bedingung für die Aufstiegsgenehmigung anerkannt wird oder nicht. Hier muss sich jeder mit seiner Versicherung kurzschliessen. Ich habe meine Versicherung mit der Frage bereits angemailt, da RLP nun mal in meiner direkten Nachbarschaft liegt. Hier in Hessen hatte ich bisher bei meinen nichtprofessionellen Aufnahmen seitens verantwortlicher Stellen
die ich diesbezüglich vorab kontaktiert hatte keine Probleme. Ich denke, neben dem Datenschutbeauftragten, der DFS, dem BKA, der Feuerwehr, diverser Glaubensgemeinschaften, dem Ordnungsamt, der US-Airforce etc. dürften mich mittlerweile nicht wenige hier in Wiesbaden auf irgendeine Weise kennen.
Fragen macht nicht weh, aber man ist anschliessend auf der sicheren Seite.
Hier der Link zur LBM
http://www.lbm.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/