Aktueller (Q1/2014) Stand zum Thema Versicherungen?

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AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,

ich habe heute mal mit einem Bekannten, der neu in die FPV-Fliegerei einsteigen will, zum Thema Versicherungen gesurft.
Sehe ich das richtig (jeweils für einen Erwachsenen Antragssteller):

DMFV [1]: 42€ Mitgliedbeitrag/Jahr+ 14,36€ Zusatzversicherungsbeitrag/Jahr (1,5Mio.€ Deckung) = 56,36€/Jahr
DAeC [2]: (über MFSD?): 44€ Mitgliedbeitrag/Jahr (1Mio.€ Deckung)
DMO [3]: 39,96€ Jahresbeitrag (1,5Mio.€ Deckung)

Quellen:
[1] http://dmfv.aero/mitgliedschaft/mitgliedsbeitrage/
Versicherungsbedingungen: http://dmfv.aero/download/versicherungsbedingungen-und-infos/
[2] http://www.mfsd.de/index.php/mitgliedschaft/mitgliedsbeitraege
Versicherungsbedingungen: http://www.mfsd.de/images/ordnungen/Versicherungsbedingungen-V5.pdf
[3] http://www.deutsche-modellsport-organisation.de/Versicherungen.html
Versicherungsbedingungen: http://deutsche-modellsport-organisation.de/Versicherungsbedingungen_Allianz_2012.pdf

Bis jetzt war ich immer davon ausgegangen, dass man als FPV-Wildflieger beim DMO gut aufgehoben ist. Hat sich da was geändert? Evtl. kann ja jemand, der bei einem der beiden Verbände ist, etwas dazu sagen? (Vielleicht lohnt sich auch ein Umstieg für mich)
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#4
Hallo,

und beide Piloten eine Versicherung haben
das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Ich war bisher der Ansicht, das die Haftpflicht im Modellflug eine Halterhaftpflicht ist. Die Haftpflichtversicherung des tatsächlichen Piloten ist dabei eher belanglos. Der Halter des Fliegers haftet.
Genauso wie beim Auto.

Gruss
Frank
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#6
Abends
Inwieweit das juristisch haltbar ist, kann ich nicht beurteilen. Aber so steht es in den Bedingungen der Versicherung des DMFV:

http://dmfv.aero/files/24938-DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz1.pdf
nun ja, die juristischen Randbedingungen für die Versicherungspflicht macht jetzt allerdings nicht der DMFV sondern der Gesetzgeber. Da kann ein Modellflugverband viel erzählen, wenn der Tag lang ist, besonders wenn er nicht der Versicherer ist.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#7
Die Forderung ist aber nicht unberrechtigt
Der Gesetzgerber verlangt ja das der Pilot versichert ist,nicht das Modell, zumindest habe ich das so verstanden

Und beim DMfV FPV hast du 2 Piloten, der Hauptverantwortliche ist der "Spotter" der eher Verantwortungslose der FPV Flieger
bei einen Unversicherten FPV Piloten wärst du wieder bei klassischer Lehrer/Schüler, was aber nur auf Vereinsgelände versichert wird
 

Jochen

alter neuer Benutzer
#9
Wenn in meiner "normalen" Haftpflichtversicherung motorbetriebene Flugmodelle bis 5 kg enthalten sind, müsste diese Versicherung demnach doch ausreichen, oder?

Gruß,
Jochen
 

VikiN

Flying Wing Freak
#10
Wenn in meiner "normalen" Haftpflichtversicherung motorbetriebene Flugmodelle bis 5 kg enthalten sind, müsste diese Versicherung demnach doch ausreichen, oder?

Gruß,
Jochen
nein, denn:
[h=2]Versicherungspflicht für Modellpiloten
[/h] Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt – um es gleich klarzustellen – für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!
quelle: it-recht-kanzlei.de


in meiner "normalen" hafpflicht steht das auch drin mi modellen bis 5kg die hab ich zwar nach 2007 abgeschlossen...
aber irgendwie haben die versicherungsgesellschaften das nicht mitbekommen oder lassens drin damits so ausschaut als ob ?!
aufjedenfalll seit der gesetzesänderung 2005

WENN Modellflug DANN eigene versicherung
 

Jochen

alter neuer Benutzer
#12
Okay. Vielen Dank für den Hinweis!! Da werde ich mich wohl noch mehr informieren müssen und ggfs. eine weitere Modellflugversicherung bei den o.g. Vereinen abschließen. Der Hammer ist jedoch, dass die Versicherungen sich nicht mit der Gesetzeslage auskennen und einen dann evtl. Im Regen stehen lassen...
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#13
Also bei der DMO wurde mir gesagt, dass der andere Pilot auch mitversichert ist, egal nun ob er mein Spotter ist oder eines meiner Modelle quasi wie ein "Gast" fliegt. Es würde sich um eine "Halterversicherung" Handeln. Zudem sind bei der DMO nicht nur die Flugmodelle sondern auch meine Schiffs und Automodelle mitversichert. Zudem ist bei der "privaten" Versicherung auch noch ein Rechtsschutz dabei.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#14
@ jochen, in einigen steht auch drin "modellflug bis 5kg... ohne antrieb" ;)
die sind extrem trickreich, ich kenn keine normale haftpflicht die ausreichen würde.
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#15
Danke für die zahlreichen Beiträge bis jetzt.
Interessant ist, dass anscheinend nur vom DMO auch Raketenmodelle mitversichert sind (bis 50kg und 50g Treibsatz). Zumindest in den Versicherungsbedingungen hab ich es nur dort gefunden.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#16
Danke für die zahlreichen Beiträge bis jetzt.
Interessant ist, dass anscheinend nur vom DMO auch Raketenmodelle mitversichert sind (bis 50kg und 50g Treibsatz). Zumindest in den Versicherungsbedingungen hab ich es nur dort gefunden.
Auch beim DMFV sind Raketenmodelle mitversichert (http://dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf), allerdings nur bis zu einem Treibsatzgewicht von 20g.

Die bei der DMO angegebene max. Masse von 50kg für Raketen relativiert sich durch das max. Treibsatzgewicht von 50g. ;)

Dass man über 20g eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, sprich den so genannten „T2-Schein“ benötigt, grenzt den Personenkreis weiter ein.

Darüber hinaus sollte man auf den Satz achten "wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden".

:) Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#17
Hallo Jürgen,

mit dem T2 Schein und dem Start der Rakete auf den entsprechenden Flugtagen (z.B. RJD bei Roitzschjora oder Solaris bei Manching) sollte das rechtlich funktionieren. Bis D7-3 darf man ja auch zudem ohne T2 Schein fliegen... Hybridraketen zum Beispiel sind bis 50kg - versichert - startbar, weil sie ja keinen Treibsatz in dem Sinne verwenden; auch ohne T2 (wenn ich das richtig im Kopf habe). :)
 

Jochen

alter neuer Benutzer
#18
@amadeus
In meinen Versicherungsbedingungen ist 'mit Motor' angegeben. Bin beim BGV und dort nennt sich das Exklusivdeckung. Ändert natürlich nichts an der gesetzlichen Grundlage, dass man immer ne Modellflugvers. benötigt. Ich werd' da nochmal anrufen.
 

eisbaer77

Erfahrener Benutzer
#19
Mich würde mal interessieren, wies ist, wenn man mal einen Schaden zu melden hat. Hat schonmal jemand gute/schlechte Erfahrung gemacht?
Denn dann kann man erst beurteilen, ob eine Assekuranz gut ist...
Ich hab mich für DMO entschieden, nur ob die gut ist weis ich bis jetzt auch noch nicht.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#20
Ich habe bei der LVM angefragt...meine private Haftpflicht. Modelle mit Motor bis 5kg sind definitiv mitversichert. Das kostet pro Jahr etwa 15€ mehr. Aber die Deckungssumme ist nur 1Mio. Gesetzlich vorgeschrieben sind etwa 920000€, aber die meisten Vereine verlangen 1,5 Mio. Auf der Wasserkuppe haben sie meine private nicht akzeptiert aus diesem Grund. Gut das ich parallel noch beim DMO bin. Für die Wiese sollte die normale Haftpflicht also reichen, aber aufgrund der versteckten Klauseln in den Verträgen würde ich auch lieber ne Modellflugversicherung abschließen. Von FPV wussten sie bei der privaten nichts. Wenn es nicht ausgeschlossen ist, ist es wohl mitversichert sagte man....tolle Auskunft für den Ernstfall

Gruß Mike
 
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