Rechtliche Situation Straße und Ortschaft

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marvin1243

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#1
Hallo FPV-Community,

Ich habe mit durch diverse Internetseiten mit dem Thema Rechte beim FPV-Flug bzw mit Drohnen gelesen.

Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt über der Straße mit FPV-Brille zu Fliegen und aufzuzeichnen? (Klar ein Spotter an der Seite, immer Sichtkontakt).

Es ist kein militärischer Bereich. Das Gerät wiegt weniger als 5 KG also auch keine Genehmigungspflicht.
Kein Flugplatz in der Nähe.
Nichts der Aufnahmen soll veröffentlicht werden.

Es geht mir um das reine Fliegen und Filmen über einer öffentlichen Straße einer Ortschaft.

Wie sieht es aus wenn ich nun auf "Häuserdach"-Höhe fliege und zb den Copter mal drehe, dann filmt er ja quasi auch Fenster usw. Ist dies dann Privatsphärenverletzung?

Mfg
Marvin
 

Dr Evil

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#2
Verboten ist es nicht, aber lass es bleiben, wenn der Copter oder Flieger da runter geht, ist es Geschrei groß. Es gibt soviele schönes Landschaften hier in D wo man sehr schön filmen kann.


Gruß
 

Chriss_:)

Erfahrener Benutzer
#3
Hi Marvin,

sag mal, hast du eine Modellbauversicherung? Dort sind teilweise ja auch Bedingungen definiert, die zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen im Schadensfall eingehalten werden sollten! ;)

Grundsätzlich solltest du aber, wie Daniel Jacobs schon sagte, eine andere Location auswählen. Man weiß auch nie, was die Nachbarn/Bewohner denken, wenn da ein Multicopter vor nem Fenster schwebt! Sicherlich kann dies bei den Anwohnern zu einer negativen Stimmung führen und das wollen wir ja nicht, oder? ;)

Zum Thema Datenschutz und Privatsphäre gibt es auch schon Themen hier im Forum (finde die grad auf die Schnelle nicht). Ich glaube man darf nichts ohne Genehmigung filmen, was nicht von öffentlicher Stelle ohne Hilfsmittel ersichtlich ist (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, habe grad keine Quellen..).

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss
 

marvin1243

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#4
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Meine Fragestellung zielte dahin, wenn ich unter der Woche nach Feierabend nach Hause komme und noch 1-2 runden fliegen möchte. Dafür würde sich nicht lohnen die Location zu wechseln. Am Wochenende ist das selbstverständlich eine andere Sache.

Mfg
Marvin
 

DerFlash

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#5
D.h. du willst nicht "über der Straße" fliegen (dazu eben die Hinweise auf den gesunden Menschenverstand oben), sondern "über die Straße" fliegen. Also sie überqueren, um eben nicht nur im heimischen Garten bleiben zu müssen, wenn ich das richtig interpretiere.
Das wiederum würde ich (vorausgesetzt du bist versichert, für eben den Fall der Fälle) für vertretbar halten. Verboten ist es jedenfalls nicht (außer deine Versicherung schliesst das aus, was ich nicht glaube).
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#6
In diesem Fall würde ich aber trotzdem mal den persönlichen Kontakt mit den Nachbarn suchen. Ein Gespräch über Deine Absichten, auch dass Du NICHT ins Schlafzimmer schauen willst und evtl. das Angebot mal durch die Brille schauen zu dürfen, auch Hinweise was Du alles für Gesetze beachten musst (und natürlich auch tust!) kann bezüglich der Akzeptanz Wunder bewirken, auch der Hinweis, dass Du vorschriftsmässig versichert bist - schliesslich fürchtet mancher nichts so sehr wie einen Kratzer im heiligen Blechle.
Nimm im Sinne gutnachbarschaftlicher Beziehungen durchaus anfangs in Kauf, Dich mit Unwissenden länger zu unterhalten als Du letztendlich fliegen wirst. Das legt sich mit der Zeit und man wird den kindgebliebenen Alten von nebenan "spielen" lassen. Beim Bäcker um die Ecke wird Dich aber sicherlich jeder zumindest vom Hörensagen kennen ;)
Auch der Start von der anderen, wie ich es verstehe, nichtbebauten Strassenseite würde ich erwägen.
 
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marvin1243

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#8
Ja ihr habt mich schon überzeugt. Ich werde die meiste Zeit auf Wiesen in der Nähe fliegen.
Frage ist nur wie ich das Ganze mit Kamera (FPV-Set Brille) transportieren kann. Diese Koffer aus dem Netz kommen nicht in Frage, da ich das Ganze schon gerne auf meinen Rücken schnallen würde.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#9
Brille, RC und Flugakkus im Rucksack und den Kopter mit vorhandenen oder nachträglich angenähten Riemen aussen auf dem Rucksack befestigen (anschnallen oder mit Klett anbringen).
Derartige Konstrukte habe ich bisher für die AR, Phantom und einen Klappcopter gesehen - Sogar Bike-tauglich.
Teilweise war sogar noch ein Stativ für die Groundstation seitlich am Rucksack angebracht. Und ein Klappstuhl mit einem Schulterriemen mitgeführt worden, dann jedoch mit dem ÖPV oder PKW.
Einfach mal einen Trecking-Katalog als Ideengeber ansehen. Anstelle Klappspaten, Einmann-Zelt und Kochgeschirr kann dann ja der Kopter aussen am Rucksack angebracht werden.
Und keine Panik, die Leute gewöhnen sich an den Anblick, vor allem, wenn Du regelmässig die selbe Tour zu deinem Airfield gehst.
Selbst nutze ich einen Koffer und eine Tasche, bei Bedarf noch den in einem Umhängecase untergebrachten Klappstuhl. Den Rollstuhl meiner Tochter schiebe ich dann auch noch.
 
Zuletzt bearbeitet:

MatzeSt

Erfahrener Benutzer
#11
Seine Ruhe beim fliegen hat man ja leider nie.
Heute war ich im Obstgarten meiner Eltern, 1,5 km außerhalb einer Ortschafft und flux
waren die Drohnenexperten vor Ort. Die Leute denken sofort an Spionage und Terorrismus anstelle von schönen Landschaftsaufnahmen. Erklären kann man das manchen Leuten leider immer noch nicht dank ZDF, ARD, Die Welt usw. mit ihren tollen Beiträgen und Panik macherei.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#12
Also hier ist das mit den Nachbarn kein Problem. Im Gegenteil, da wird man öfter mal gebeten schnell die Regenrinnen/Schornsteine zu inspizieren, das neue Eigenheim zu abzulichten oder mal Laub vom Schuppendach zu pusten. Ist ja schnell erledigt und man hat keinen Streß. Also bei Gesprächen mit den Nachbarn auch ruhig mal solche kleinen Gefälligkeiten anbieten, das sorgt bei Denen für eine positive Einstellung.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#14
Heute knapp eine Stunde mit Brille im angrenzenden Park geflogen und anschliessend habe ich mich noch über eine Stunde mit interessierten Passanten unterhalten. Dabei sogar noch gelernt, dass die NSA mit den Kondensstreifen der Flugzeuge am Himmel irgendwas in die Atmosphäre streut - schmunzel.
Man muss auf die Leute eingehen, ihnen das Schöne am Hobby zeigen - Blick aufs Display oder Panoramaschwenk über die Dächer. Zeige ich dann im Rahmen des Gesprächs die Liste von Gesetzen die man beim Copterfliegen einhalten muss und den Versicherungsschein sehen sie plötzlich nicht mehr das Böse der "Drohnen", sondern schimpfen über die Regulierungswut des Staates die nicht mal vor solch harmlose Modelfliegern halt macht.
Selbst denen, die anfangs befürchteten beim Spaziergang von meinem "Ding" überwacht zu werden, konnte ich so zumindest die schlimmsten Befürchtungen nehmen, einige fanden die Möglichkeiten anschliessend sogar richtig toll, wenn den die Technik nicht so kompliziert wäre.
Ich kann nur Empfehlen, nehmt die Ängste der Leute ernst, redet mit ihnen und zeigt ihnen, dass ihr ihre Befürchtungen ernst nehmt indem ihr darauf eingeht und das Gegenteil beweist. In diesem Falle ist Reden Gold und Schweigen Silber.
 
Erhaltene "Gefällt mir": jreise
#15
Das kommt wirklich besonders auf die Umgebung und die Anwohner an. Bei uns surrt fast jeden Tag irgendwas durch die Lüfte. In unserer Strasse wohnen drei Modellpiloten und ein paar weitere sonstwo im Dorf. Es ist im Sommer fast ungewöhnlich, wenn mal nichts rumfliegt. Praktisch......so ein Acker neben dem Haus......
In der Regel ist unsere Ecke/Quartier eine kleine Attraktion für Kids, die mit ihren Müttern spazieren gehen. Manch ein Nachbar würde auch gern mal rumknüppeln, wenn nicht die Regierung anderer Meinung wäre.....lol
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#17
... ist oft lästig, immer die gleichen Fragen zu beantworten.
Den Satz höre ich so oft, auch in anderen Hobby-Bereichen. Aber stimmt er wirklich? Egal ob es der AmStaff-Halter ist, der gegen das Kampfhundklischee argumentiert, der Motorradfahrer der gegen das Rockervorurteil spricht, der Mountainbiker im Wald oder hubraumverliebte Geländefahrer, jeder bringt sein Hobby zum Thema, verfolgt es in der Öffentlichkeit und ist, beim Erklären an die "Dummen" irgendwie auch ein bisschen stolz darauf, mehr zu wissen als die anderen.
Wenn der Erklärbär zu lästig wird, muss man vielleicht wirklich eine andere Lokation oder Uhrzeit zum Fliegen aussuchen oder mal nicht sein Hobby im Kreise Unbedarfter erwähnen, also "Reden" ist silber, "Schweigen" ist gold, bzw. "Fliegen" ist silber, ...
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#18
...der Motorradfahrer der gegen das Rockervorurteil spricht...
Muß man gegen "Rocker" Vorurteile pflegen?
Ich habe eher ein Problem mit der Fraktion "potentieller Organspender", für die Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Verkehrsregeln keine Gültigkeit haben!
Aus dem Grund wurden schon mehrere schöne Strecken für Motorräder gesperrt...
Man kann die Anwohner ja auch verstehen...
Wenn irgendwelche (such Dir die Bezeichnung aus) den ganzen Tag mit kreischenden Motoren, jede Beschränkung misachtend hin und her fahren und gelegendlich auch noch Donuts drehen müssen, platzt jedem irgendwann der Kragen!
Dieses Verhalten lässt sich bei "Rockern" aber so gut wie nie beobachten...

Gruß
mueckchen
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#19
Ach mückchen, ich glaube ich muss nicht näher darauf eingehen. Ich wollte nur damit aufzeigen, dass es noch viele andere Personenkreise gibt, die mit ihrem Hobby gegen eine ganze Reihe von Vorurteilen zu kämpfen haben.

---

Ich habe einfach mal nur die (noch nicht komplette) Übersicht der in Deutschland beim Modell-Fliegen und Filmografieren tangierten Gesetze und Vorschriften mit C&P von meiner Webseite kopiert:

LuftVG (Luftverkehrsgesetz)


LuftVG §1 (Definiton Luftfahrzeuge, Benutzung des Flugraums)

LuftVG §24 (Öffentliche Veranstaltungen)

LuftVG §25 (Aufstieg/Landung Grundstückrecht)

LuftVG §29 (Luftaufsicht/Abwehr)

LuftVG §33 (Haftung)

LuftVG §37 (Ersatzpflichten bei Unfall)

LuftVG §43 (Haftpflicht/Versicherung)

LuftVG §58 (Ordnungswidrigkeiten)

LuftVG §59 (Strafen)

LuftVG §62 (Strafen)

LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

LuftVZO §1 (Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung)

LuftVZO §14 (2) (Eintragungen in Luftfahrzeugregister)

LuftVZO §19 (2) (Kennzeichen)

LuftVZO §102 (Vertragsinhalt)

LuftVZO §105 (Versicherer)

LuftVZO §106 (Versicherungsbestätigung)

LuftVZO §108 (Ordnungswiedrigkeiten)

LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)

LuftVO §1 (Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr)

LuftVO §3 (Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers)

LuftVO §4 (Anwendung der Flugregeln)

LuftVO §7 (Abwerfen von Gegenständen)

LuftVO §12 (Vermeidung von Zusammenstössen)

LuftVO §13 (Ausweichregeln)

LuftVO §15a (Verbotene Nutzung des Luftraums)

LuftVO §16 (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)

LuftVO §16a (Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums)

LuftVO §43 (Ordnungswiedrigkeiten)

LuftSiG (LuftSicherheitsGesetz)

FlUUG (FlugUnfallUntersuchungsGesetz)

LuftGerPV (Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät)

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)


BGB §873 (Erwerb durch Einigung und Eintragung)

BGB §903 (Befugnisse des Eigentümers)

BGB §905 (Begrenzung des Eigentums)

BGB §1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)

StGB (Strafgesetzbuch)

StGB §93 (Begriff des Staatsgeheimnissen)

StGB §94 (Weitergabe von Staatsgeheimnissen)

StGB §96 (Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen)

StGB §97 (Preisgabe von Staatsgeheimnissen)

StGB §98 (Landesverräterische Agententätigkeit)

StGB §99 (Geheimdienstliche Agententätigkeit)

StGB §109g (Sicherheitsgefährdendes Abbilden)

StGB §201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)

BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

BDSG §1 (Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes)

BDSG §2 (Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen)

BDSG §3 (Weitere Begriffsbestimmungen)

BDSG §4 (Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung)

BDSG §6 (Rechte des Betroffenen)

BDSG §6b (Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen)

BDSG §7 (Schadenersatz)

UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)

UrhG §2 (Geschützte Werke)

UrhG §15 (Allgemeines)

UrhG §16 (Vervielfältigungsrecht)

UrhG §59 (Werke an öffentlichen Plätzen)

KuG (Kunsturheberrechtsgesetz)

KuG §22 (Recht am eigenen Bild)

KuG §23 (Beiwerk, Zeitgeschicht, Versammlung, höheres Interesse)

KuG §33 (Strafe)

GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

GG Artikel 1 (Menschenwürde)

BImSchG (Bundes-Immisionsschutzgesetz)

LSV (Lärmschutzverordnung)

TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)


Zum Ausdrucken und neben dem Versicherungsnachweis mitzuführen reicht es, Unkundige
lassen sich mit der einzuhaltenden Gesetzesübersicht beeindrucken, Gesetzeshüter erkennen
in der Regel, dass man sich mit der Rechtlichen Situation auseinandergesetzt hat und u.U.
mehr über dieses Fachgebiet weiss, als sie selbst.
Aber bitte nicht damit jemandem vor der Nase rumwedeln und behaupten man dürfe ja dies
oder jenes, obwohl es in Wirklichkeit verboten ist.
Im Zweifel lieber einmal den strategischen Rückzug antreten. Das Verhalten jedes Einzelnen
von uns fällt auf die ganze Fliegercomunity zurück, schlimm genug, dass viele leider
keine Ahnung haben. Erst gestern erzählten mir beim Fliegen wieder zwei stolze Papas,
dass sie seit Weihnachten auch "solch eine Drohne" vom Fliegenden Weihnachtsmarkthändler
haben, aber noch nicht dazu gekommen sind sie im Garten auszuprobieren. Versicherung nein,
der andere wollte sie demnächst im Schrebergarten direkt neben dem Grundstück der JJVA testen...

Bei mir
http://wp1088285.server-he.de/ar-drone-recht.htm
wird noch auf die entsprechenden Gesetzestexte verlinkt, wenn jemand nachlesen will.
Auch Österreich und Schweiz sind bereits in Arbeit.
 
#20
Wow, das könnte in der Tat nützlich sein. Aber generell meide ich mit meinem X7 alle bewohnten Ansiedlungen. Bei 2kg Fluggewicht komm ich bei einem Unfall nicht gut raus. Mir ist mal ein Merlin entflogen, in einer Gartensiedlung runtergekommen. Nach 30 min Suche hörte ich glücklicherweise das Piepen des Empfängers. Und da kam auch schon ein netter Rentner mit dem Merlin in der Hand und erzählte alte Kriegsgeschichten, denn er war ME 109 -Pilot in Polen. :D
 
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FPV1

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