Flug über Publikum mit Aufstiegsgenehmigung?

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weisseruebe

Erfahrener Benutzer
#61
Gibt gleich sicher wieder negative Bewertungen, aber da kann ich mich nicht zurückhalten ...

Zuerst war es "eine Veranstaltung" jetzt war man selber Teil der Organisation. Ja Hi*** Herr** wenn der Veranstalter nicht weiß was auf der Veranstaltung alles passiert, dann kann man auch nicht mehr weiterhelfen. Wenn der Veranstalter selber noch den "Überkopfflug" genehmigt hatte, ja was soll den noch die ganze Geschichte? Deswegen gibt es ja auch Veranstalter (und diese sind haftbar und niemand ist selbst gern Veranstalter) weil diese sich überlegen sollte was auf ihrer Veranstaltung passieren und nicht passieren darf. Jetzt sich über ein Kamerateam mokieren das nur nach den Regeln des Veranstalters (Nichtahnung schützt vor Strafe nicht) agiert hat ist aus meiner Sicht peinlich. Peinliche Geschichten rieche ich meilenweit weil ich selber genug Erfahrung damit gesammelt habe, und das ist eine.

Das über Menschen fliegen nicht ok ist, hat mit dieser Geschichte nichts zu tun, hier geht es einzig und allein um die Pflichten und Haftungen eines Veranstalters auf seiner eigenen Veranstaltung.

lg Ferdl
Hallo Ferdl,

ich hatte eigentlich keine Lust, das alles ins Detail zu erklären, aber irgendwie geht es nicht anders.
Also, besagte Veranstaltung war diese: http://meissner-2013.de/
Da gibt es einen e.V., in dem nur sehr wenige Mitglieder sind und der sozusagen die rechtliche Seite abdeckt.
Dann gibt es einen großen Haufen sehr engagierter Menschen, die zwar nicht Mitglied im Verein sind, aber die ganzen Aufgaben in der Organisation wahrnehmen. Da gab es z.B. Menschen, die haben die Pressekontakte gepflegt, dann gab es ein internes Filmteam, Fotografen etc. pp.

Ich war Teil des Filmteams (ohne Copter) und einiges mehr, aber kannte keine Details in Sachen externe Kamerateams. Wie soll man auf so einer Veranstaltung bitte alle Details aller Verantwortlichen kennen?

Ich weiss aber, dass ich der einzige in diesem Umfeld war, der sich bewusst war, dass ein Überflug von Menschen keine gute Idee ist und habe dann (und würde es sofort wieder tun) entschieden, dass ich das, wegen meiner besseren Sachkenntnis im Namen des Veranstalters unterbinden werde. Im Nachhinein hat sich dann auch gezeigt, dass man sich über das Thema tatsächlich keine Gedanken gemacht hatte.

Peinlich finde ich daran nichts.

Das mit dem Haftungsübergang könnte vor Gericht vermutlich auch nur funktionieren, wenn die Teilnehmer vorab darüber informiert gewesen wären - was sie aber nicht waren.

So, meiner Meinung nach ist alles geschrieben zum Thema. Sobald der betreffende Beitrag gesendet wurde, werde ich mal beim Sender nachfragen und um Auskunft bitten.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#62
Ist ja ineressant das Thema,- besonders für mich. Ich habe mit Veranstaltungstechnik zu tun und baue seit meinem 6. Lebensjahr Modelle,- bin nun 47 Jahre. Lang habe ich Funktionsmodelle gebaut, Sonderfunktionen für RC-Modelle, Figuren für Geisterbahnen usw, usw. RC war bei mir immer Boot und Auto. Ich habe viel mit TÜV und wegen Pyrotechnik mit der BAM zu tun. Zu diesem Thema würde ich mal sagen dass kein vernünftiger Veranstalter die Verantwortung für den Überflug mit einem Kopter übernehmen würde,- da wär er ja schön blöd denn er weiß ja nicht was für ein Trottel der Pilot evt. ist. Außerdem ist das nicht so einfach denn ich als Gast muss es auch nicht dulden wenn ich in Gefahr gebracht werde. Wenn mir son Teil auf die Birne fällt dann nutzt es mir nix wenn irgendwer die Verantwortung übernimmt,- ich aber den Rest meines Lebens evt. aus der Schnabeltasse trinken muss. Daher sind bei Veranstaltungen die Sicherheitsbestimmungen auch so extrem,- Pyro, Licht, Rigging usw. Ich denke mal dass ein Überflug mit einem Kopter über die Zuschauer NICHT erlaubt sein kann. Laut Vorschrift müssen ja auch alle Einrichtungen wie Lampen, Moving Heads, Licht, Geräte welche aufgehängt werden gegen Absturz gesichert werden ( mit geprüften und zugelassenen Stahlseilen z.B. )das kann man bei nem Fluggerät wohl kaum machen und eine Genehmigung würde dieser Vorschrift widersprechen.Der Vergleich mit einem Gimbalarm o.Ä. zieht nicht denn das ist laut Ansicht der Behörden ein geprüftes Gerät welches in regelmäßigen Abständen durch Fachleute geprüft werden muss. Hier kommt das Thema TÜV mit Augenzwinkern zum Phantom. Man kann davon ausgehen dass man für nen Phantom eher TÜV bekommen würde als für teure aber selbstgebaute Systeme,- eh klar weil man als Bastler nie so gut darsteht und nicht als Hersteller im Sinne einer greifbaren Haftung steht. Wobei ich dann auch mal sagen will das man mit einem Phantom, Gimbal, richtiger Cam ( keine GoPro oder son Mist ) astreine Videos machen kann, wer das nicht schafft hat sich blöd angestellt denn einfacher gehts kaum noch. Und meckert nicht immer über Anfänger die sich nen Phantom kaufen. Ich selber habe auch mit Phantom begonnen um grundsätzlich mal ein Gefühl fürs Kopterfliegen zu bekommen. Klar, das Teil macht es einem einfach, aber zum erlernen ist das Ding nicht falsch und ist auch in seinen Fähigkeiten nicht zu unterschätzen. Habe aber ein paar neue Frames und Boards bestellt um schnell mal in das "pure" fliegen einzusteigen und etwas mehr zu erlernen. Aber ich gebe zu dass es etwas seltsam anmutet wenn man so vile Kohle in nen Phantom steckt,- aber ist Hobby oder ?? Auch ich baue eher lieber selber die Teile die ich brauche,- nur ist es inzwischen umgekehrt. Man wird ja ausgelacht wenn man etwas selber baut. Gibts doch schon fertig zu kaufen, warum die Arbeit machen usw. bekommt man dann zu hören. Egal ich baue immer noch selber weils mir Spaß macht und ich es für meine Bedürfnisse anpassen kann. Grundsätzlich ist es immer ein Risiko mit nem Flieger über Menschen zu fliegen. Aber letztlich kommen mehr Menschen durch Raser mit Autos, Motorrädern, Rollern,- oder beim Sport zu Schaden als durch ein Modell das alle Jubeljahre mal runterfällt. Ich denke man wird in Zukunft öfters erleben dass Kopter über uns fliegen. Sicher kann man bei Konzerten reizvolle Aufnahmen aus der Luft machen, aber die Verantwortung trägt immer der Pilot/Betreiber des Kopters.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#64
Nun, sagen wir mal grenzwertig. Die NÄHE zu einer Flugzone ist ja nicht das Problem,- nur IN der Zone darf er nicht. Dafür gibt es je Grenzen die man auch durchaus ausloten darf. OK,- er ist in einem bewohnten Gebiet geflogen, tja, hier ist das so ne Sache.....
Großveranstaltung,- Ja, aber er ist nicht über Menschenmengen oder das Stadion geflogen. Im Falle einer Genehmigung wird das auch Bedingung gewesen sein. Eine Genehmigung um bei Veranstaltungen über Menschen zu fliegen wird es eher nicht geben.
Gut,- ich sage mal dass es nicht ganz astrein ist, aber evt. gerade vertretbar wenn man nicht päpstlicher als der Papst sein will.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#65
Sehe ich erlich gesagt nicht so das Problem

1. Steht wohl ausser Frage
2. Innenveranstaltung, mit Auflage nicht innerhalb vom Stadion zu fliegen, von oben schützt das Dach (Theorie der Behörde)
3. Sonderregelung/Anfrage, in Absprache mit dem Tower, gibt z.B. in Bremen Video von neue C-Klasse, das Werk ist tief in der Kontrollzone
4. Regelt sich das nicht mit 1.?
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#66
Genau, im Zweifelsfall sehe ich nur ein kleines Plroblem mit dem Wohngebiet und dem Straßenverkehr. Letztlicht müßte man auf den Parkülätzen und Straßen auch mit Menschen rechnen....aber naja.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#67
ma im ernst das is doch n klassischer fall von phantom mit 2 achs zenmuse und yaw pendeln.
denkt ihr wirklich der hatte ne AE.. *lach*
 

Micar4

Erfahrener Benutzer
#69
Hy,

ein Kumpel von mir war erst in einem Eishockeyspiel.
Er meinte da seine 2 Drohnen im Stadion über den Zuschauern
geflogen.

Armin
 
#71
ma im ernst das is doch n klassischer fall von phantom mit 2 achs zenmuse und yaw pendeln.
denkt ihr wirklich der hatte ne AE.. *lach*
Das wollte ich so nicht unterstellen - auch wenn es wahrscheinlich ist.
Kann teuer werden wenn die Konkurrent mit AE das sieht ;-)

Denke die Genehmigung um da zu fliegen wirst in Rheinland Pfalz nicht so ohne weiteres bekommen.
Ob das Stadion noch in der Kontrollzone liegt war auf der ICAO Karte nicht so genau zu sehen.
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#72
In Darmstadt ist am Samstag wieder einer mitm Phantom überm Schlossgrabenfest Rumgeflogen. Habe dann mal die netten Herren und Damen in Blau darauf hingewiesen ob sie mal seine AE und Versicherung checken können. Erste Reaktion war "Das ist doch nur ein Spielzeug". Nach etwas überzeugungsarbeit habe sie ihn dann aber doch zur Landung gezwungen. Was weiter passiert ist weiß ich nicht hatte dann auch besseres zu tun.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#73
In Darmstadt ist am Samstag wieder einer mitm Phantom überm Schlossgrabenfest Rumgeflogen. Habe dann mal die netten Herren und Damen in Blau darauf hingewiesen ob sie mal seine AE und Versicherung checken können. Erste Reaktion war "Das ist doch nur ein Spielzeug". Nach etwas überzeugungsarbeit habe sie ihn dann aber doch zur Landung gezwungen. Was weiter passiert ist weiß ich nicht hatte dann auch besseres zu tun.
Bevor ich Fliegerkollegen anscheiße und auch noch die Behörden darauf bringe, dass es ja sooo böse FPV Flieger gibt, die verbotene Sachen machen, wäre ich erst mal selber zum Piloten gegangen und hätte bei ihm Überzeugungsarbeit geleistet! Das bringt nämlich viel mehr. Und wenn er dann keine Einsicht zeigt, dann reicht in der Regel die Drohung, die Behörden zu informieren und die Gefahr ist gebannt. FPV ist mehr oder weniger eine Grauzone und da muss man nicht die Behörden noch mehr mit der Nase rein stupsen, dass wir schärfere Regeln brauchen! Ich behaupte nämlich mal, dass es mal von sehr sehr wenigen Ausnahmen abgesehen niemanden gibt, der sich zu 100% an sämtliche geltenden Regelungen hält! Fängt schon beim Frequenzband an, denn nicht alle 5,8GHz Sender liegen im erlaubten Band, auch wenn die Leistung vielleicht nicht überschritten wird, geht über die Sendeleistung, die gültige Versicherung, das fliegen ausschließlich mit Spotter in Sichtweite, das studieren der verschiedenen Flugzonen und Höhen incl. der Einhaltung selbiger, bis hin zur Genehmigung des Grundstückseigentümers. Und wer sich immer und überall zu 100% an sämtliche Regelungen gehalten hat und weiter hält, der werfe den ersten Stein!
Sowas finde ich genauso hinterhältig wie die Blitzer der Polizei. Sollen sie doch die Blitzer vorher ganz genau ankündigen, dann erreichen sie auch ihren Zweck....die Leute fahren an diesen Stellen nämlich dann vorschriftsmäßig. In Wirklichkeit ist es denen nämlich sogar lieb, wenn Du schneller fährst...bringt ja reichlich Geld in die Kasse. So ist es hier auch, Du musst dem Piloten ins Gewissen reden und nicht die Polizei auf ihn ansetzen. Wenn er das dann absolut nicht einsehen will, dann kann man immernoch schärfer reagieren.
Nur meine bescheidene Meinung, ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen!

Gruß Mike
 
Erhaltene "Gefällt mir": borg1

GerdS

Erfahrener Benutzer
#74
Mike, dem stimme ich uneingeschränkt zu. Mit Petzen macht man sich keine Freunde. Und da man selbst ja auch nicht schon allwissend mit der Fliegerei begonnen hat, sollte man diese Unkenntnis erst mal auch anderen zugestehen. Richtig wäre also gewesen, den Piloten aufzusuchen und freundlich über die geltenden Regeln aufzuklären. Wenn der dann mit Ignoranz und absolutem Unverständnis reagieren sollte, kann man immer noch die behördliche Keule schwingen.

Gruß Gerd
 

Mellow

Erfahrener Benutzer
#75
Hier mal etwas zum nachlesen.
Dort steht alles...
Dazu kommen noch die Bestimmungen aus der Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung!

Halter-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb des versicherten Flugmodells/UAVs bis 25 kg MTOM im gewerblichen-/Forschungs-Bereich inkl. Film- und Fotoflüge.

BITTE BEACHTEN SIE:
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 16 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Für diese Modelle ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen!

Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich das versicherte Flugmodell/UAV jederzeit im Sichtbereich des Steuerers befindet und die behördliche Aufstiegserlaubnis/-genehmigung dies vorsieht.

Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt auch für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor: Das Flugmodell/UAV ist so zu betreiben, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden. Personen oder Tiere dürfen weder über- noch angeflogen werden.
Zwischen dem Flugmodell/UAV und Drittpersonen oder Tieren muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Die Beurteilung eines gesicherten Abstandes ist vom Steurer so vorzunehmen, dass jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist.
NICHT versichert sind somit bei Indoorflügen und im nicht öffentlichen Luftraum das An-/Überfliegen von Personen oder Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen.

Geltungsbereich:

EUROPA Jahresprämie *)
Flugmodell/UAV
bis 25 kg MTOM
zzgl. Vers.-Steuer (zzt. 19%)
Geltungsbereich:
WELTWEIT ohne Territorien von USA und Kanada
1.500.000,00 EUR pauschal
für Personen- und/oder Sachschäden 360,00 EUR 585,00 EUR
3.000.000,00 EUR pauschal
für Personen- und/oder Sachschäden 435,00 EUR 700,00 EUR
4.000.000,00 EUR pauschal
für Personen- und/oder Sachschäden 470,00 EUR 760,00 EUR


*) Die Prämie richtet sich nach der Anzahl der Flugmodelle/UAVs, die maximal gleichzeitig im Einsatz sind.

Nicht versichert sind Schäden an den Flugmodellen. Eine Kaskoversicherung für Flugmodelle bieten wir nicht an.

Geltungsbereich: je nach gewünschter Deckungssummen-/Prämien-Kombination Europa oder weltweit (ohne Territorien von USA und Kanada) (s.o.)

Es gelten die in Deutschland üblichen, unten aufgeführten Klauseln und Bedingungen.
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#76
Diese Versicherung ist viel zu teuer -und vorallem : Was hat die Anzahl der Flicha mit der Prämiengestaltung zu tun .....( wer fliegt schon gleichzeitig .)
 

Tobias 99

Erfahrener Benutzer
#78
Oh man du hast ja wohl echt Probleme Nabazul...
Wir sitzen doch alle im gleichen Boot meine Güte musst du deine eigenen Fliegerkollegen bei der Polizei anschwärzen????????
Das muss doch nicht sein... du hälst dich mit Sicherheit auch nicht an alle Regeln fang doch erst mal bei dir selbst an bevor du zu anderen gehst!
Solche Leute liebe ich... :mad::mad::mad:
Ist nur meine Meinung ohne jemand anderem zu nahe treten zu wollen,
Lg,
Tobias
 

weisseruebe

Erfahrener Benutzer
#80
Sehe ich wie Jörg. Natürlich wäre der erste bessere Schritt, den Piloten zuerst selbst anzusprechen, wenn man ihn findet, aber das muss jeder selbst entscheiden.
Dass jeder, der sich ein Phantom kaufen kann automatisch einen besonderen Status geniesst, sehe ich nicht ein, und ich möchte auch selbst nicht so behandelt werden.
 
Status
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FPV1

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