Flug über Publikum mit Aufstiegsgenehmigung?

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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Man kann es drehen wie man will. Es gibt Vorschriften für Veranstaltungen. Diese sind nunmal alleine schon aus Versicherungsgünden zu beachten. Die lassen einen Flug über Publikum nicht zu. Sollte das anders werden dann würden diese Vorschriften grundsätzlich auch in anderen Vorgaben lockerer werden
 

borg1

Erfahrener Benutzer
So, ich hatte eben ein Gespräch mit der Landesbehörde Mobilität in Rheinlandpfalz/Deutschland

Lt. Aussage der dortigen Mitarbeiterin wurden seitens der Luftfahrtbehörden die von Modellflugverbänden veröffentlichten Vorschriftsmodifikationen nicht bestätigt.
Somit bleibt in RLP bis auf weiteres alles beim Alten:
Private Flüge zum Zwecke von Bildaufnahmen gelten nicht als Freizeit-/Modellflug sondern als Unbemanntes Luftfahrtsystem und bedürfen einer Aufstiegsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, so dass z.B. auch die Modellhaftpflicht nicht greift).
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Gut dass ich in NRW wohne,- aber für solch einen Fall wär dann schon in den nächsten Tagen ein Termin bei meinem Anwalt. Da brauch man nicht lange nachdenken um zu sehen dass die Landesregierung dann ein Problem bekommt. Ich würde einfach filmen,- basta.
 
Na ja, Kameraplattformen sind auch schon ins Publikum gestürzt, genauso Scheinwerfer die überm Publikum angebracht wurden, irgendwo hatte auch mal ein Prallluftschiffcseine Notlandung und Hubschrauber kamen auch schon runtet.
Genauso wie Zuschauer so geil darauf sind,mmöglichst nahe am Geschehen zu sein (und vielleicht im TV oder dem Stadionbildschirm gesehen werden wollen), dabei oft Absperrungen durchbrechen und auch zu Schaden kommen. Da wäre ein Kamerakopter oft sogar dad Medium mit denn kleinsten Kollateralschäden. Der Veranstalter benötigt nur eine Versicherung die im Falle eines Falles für die Folgen aufkommt. Wenn die dann die potentiellen Folgen eines Heliabsturzes mit denen einer "Drohne" abwägt, könnte die Versicherungsprämie für einen Kopter sogar niedriger sein.
Ja, eben, passieren kann immer was...
idr hast Du aber bei der Ausrüstung mindestens doppelte Sicherheit, Fangseile o.ä. das weist Du ja selbst am besten...
Beim Kopter ist das leider unmöglich...

mal was anderes Gedankenspielerei... Wenn Du die Wahl hast, also einen Kopter fliegen könntest, der deutlich unter ein Kilo liegt (maybe 500g), ohne scharfe Kanten, weich, Styro möglicherweise...und trotzdem mit HD Downlink ausgestattet wäre...
Und der, wenn er mit Totalausfall in die Menge Kracht keine größeren Verletzungen macht und diese Maschine auch so zertifiziert und zugelassen ist...
Würdest Du den dann lieber fliegen oder Stur Dein CFK Bettgestell mit der 5 Kilo Schmerzgrenze nehmen!?
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Bei uns in der CH kann man ja sein Modell prüfen lassen und kriegt dann Offiziell eine Genehmigung für solche Flüge. Dazu braucht es aber einiges, ein Phantom oder sonstiger RTF Copter kann man natürlich komplett vergessen.
Dennoch würde ich wohl auch in so einem Fall lieber mit einem <500g Copter über die Leute fliegen, das ist sogar Legal bei uns.
Denke mit 500g schaffst du es zwar auch Leute zu verletzen, wenn dir das ding aus 50m auf den Kopf fliegt, aber im Vergleich zu einem 5-10kg Monster wird es wohl bei Schmerzen bleiben...

Generell ist das Leben halt einfach Gefährlich, oft mals wird man aber einfach deutlich zu viel Gefährdet und genau deswegen gibt es ja auch Gesetze!
 
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