Nicht genehmigte Flugdrohne am Schloss Neuschwanstein

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#2
Da gehen sie dahin, die Steuergelder...

So bescheuert kann ja nur ein gewerblicher Pilot sein. Mit deren blöden Konkurrenz Wahn und solchen Aktionen ziehen sie uns wieder ins Rampenlicht.
 
Erhaltene "Gefällt mir": donandi

donandi

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#3
exakt 4.2, das mit dem konkurrenz wahn wird immer schlimmer, nimmt manchmal geradezu lächerliche formen an. da wird sich zum teil schon in verbänden organisiert, und dann hexenjagd auf hobbyflieger gemacht...
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#4
Muss man flüge echt genemigen lassen? Wenn ja was muss man dort alles einholen?
Gewerbliche Flüge müssen genehmigt werden. Private und welche für das Urlaubsalbum nicht. Ich nehme aber an, dass viele Leute die gewerbliche Flüge mit ihren Phantoms usw. machen, andere Phantoms als ebenfalls gewerblich ansehen, denn das ist ja denen ihrer Meinung nach das einzige was für Gewerbe taugt ;)
 
#5
Wird ja ganz klar ein privater gewesen sein... Aber allein die Verhaltensweise, gleich Polizei, ohne Grund und egtl ohne Recht. Ist doch nicht sein Schloss. Ich Krieg echt Schaum vorm Mund...
 

Joachim84

Erfahrener Benutzer
#6
Muss man flüge echt genemigen lassen? Wenn ja was muss man dort alles einholen?
Weißte, das ist wie Gras rauchen - konsumieren darf man es angeblich, aber nicht besitzen ;) :D

Ich habe mich schon bei vielen Stellen informiert - also über die Genehmigungen - und es ist in der Tat so:
Für das Überfliegen bräuchte ich keine Genehmigung; aber für das Betreten sowie Starten und Landen (und evtl. Notlandungen/Abstürze).

Mal wieder sind wir hier in einer Grauzone, denn hier kann man rumdefinieren ohne Ende.

Bsp. Start und Landebahn - für Fläche ja. Aber was ist mit meinem Quad den ich aus der Hand starten kann? Darf man mich nun in meiner Freiheit einschränken einen Quad aus meiner Hand starten zu lassen? Wenn es die Hand nicht ist, dann nehme ich halt mein Autodach. Ach Leute ... merkt ihr, wie es enger wird?

Meine persönliche Meinung ist, dass wenn ich rein privat dort hin gehe und von außen Bilder mache, ohne über das Grundstück zu fliegen (und hoffentliche freie Landschaft drum herum ist), dann darf ich da fliegen. Warum - Wegen der freien Landschaft und ich mich dort erhole und privat fliege (Sport, Erholung). Wer will mich daran hindern?

Ich denke, das ist ein Fall, wo ein Mensch sich an alle Regeln halten wollte und nicht verkehrt machen wollte, ist jedoch dann in der Versuchung der Nachsicht seiner Mitmenschen gefallen und hat sich erhöht - Ich habe und er nicht, das Gesetz soll richten! Na danke ... :wow:
 

redbull-e30

Erfahrener Benutzer
#7
Ich muss sagen das es echt daneben ist. Denn wie ihr schreibt ist es ja Sport, Erholung und Freizeitgestaltung.

Ich kann mich noch an ein Video von Arthur Konze erinnern, dort hat er die signifikanten Gesetze rausgesucht und erläutert.

Gruß Andi
 

donandi

Well-known member
#8
Gesetze hin oder her, man muss doch nicht gleich die Polizei holen wegen so was...zumal er ja garnicht wusste, ob der ne Genehmigung hatte, oder Hobbypilot war oder was auch immer. So ein §$$+#
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#9
Er hatte nämlich die Zusage, dass zu dem Zeitpunkt der geplanten Filmaufnahmen keine weitere Fluggenehmigung erteilt wird. Die Drohne der "Konkurrenz" konnte allerdings nicht mehr festgestellt werden.
Da hat warscheinlich die Person, die die Genehmigung ausgestellt hat was gesagt, was anders gemeint war. Die Genehmigung bezieht sich ja auf gewerbliche Flüge und derjenige mit den Genehmigungen hat es wohl so aufgefasst, dass es ALLE Flüge betrifft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#10
also als ich am neuschwanenstein war, waren da auch mindestens 3 andere unterwegs... :D
da ist hochbetrieb.
[video=youtube;G_rwrsp7nxk]https://www.youtube.com/watch?v=G_rwrsp7nxk[/video]

im grunde gibts ja nur die möglichkeit das das ganze gesperrter luftraum ist dann brauch man noch ne extra ausnahmegenehmigung der flugsicherung.
da da aber pausenlos gleitschirmflieger und motorselger unterwegs sind denke ich das eher nicht ;) :cool:
 
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donandi

Well-known member
#11
Haja, was soll des auch, sowas ist für alle da
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#15
haha :D wie der phantom kann was anderes als grünes blingen?! das heißt doch alles OK (zum fly away) :DD
 

gil1

Erfahrener Benutzer
#16
nicht zu fassen, polizeilich gesuchter "Flugdrohnenbesitzer",
mit Aufruf zu Hinweisen aus der Bevölkerung, bald in AktenzeichenXY oder was...?

demnächst ruft jeder Bürger die Polizei wenn er ne "Drohne" am Himmel sieht...*brech*
 

lustigewg

Erfahrener Benutzer
#17
Ist kein beschränkter Luftraum- das ist als ob ein Filmteam sich ne Genehmigung für einen Autobahndreh holt und sich dann aufregt, dass da noch lauter andere PKW unterwegs sind.
Habe die Polizei mal angeschrieben und ganz naiv nachgefragt- ich als Hobbypilot will mich ja nicht strafbar machen und anscheinend ist es ja laut denen nicht ok in freigegebenen Luftraum zu fliegen, trotz nicht kommerziellen Hintergrund, Abfluggewicht von unter 5kg und einer Versicherung... Mal kukken was da kommt
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#19
wo hast du die polizei kontaktiert, da bin auch direckt dabei !
 
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FPV1

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