Muss man flüge echt genemigen lassen? Wenn ja was muss man dort alles einholen?
Weißte, das ist wie Gras rauchen - konsumieren darf man es angeblich, aber nicht besitzen
Ich habe mich schon bei vielen Stellen informiert - also über die Genehmigungen - und es ist in der Tat so:
Für das Überfliegen bräuchte ich keine Genehmigung; aber für das Betreten sowie Starten und Landen (und evtl. Notlandungen/Abstürze).
Mal wieder sind wir hier in einer Grauzone, denn hier kann man rumdefinieren ohne Ende.
Bsp. Start und Landebahn - für Fläche ja. Aber was ist mit meinem Quad den ich aus der Hand starten kann? Darf man mich nun in meiner Freiheit einschränken einen Quad aus meiner Hand starten zu lassen? Wenn es die Hand nicht ist, dann nehme ich halt mein Autodach. Ach Leute ... merkt ihr, wie es enger wird?
Meine persönliche Meinung ist, dass wenn ich rein privat dort hin gehe und von außen Bilder mache, ohne über das Grundstück zu fliegen (und hoffentliche freie Landschaft drum herum ist), dann darf ich da fliegen. Warum - Wegen der freien Landschaft und ich mich dort erhole und privat fliege (Sport, Erholung). Wer will mich daran hindern?
Ich denke, das ist ein Fall, wo ein Mensch sich an alle Regeln halten wollte und nicht verkehrt machen wollte, ist jedoch dann in der Versuchung der Nachsicht seiner Mitmenschen gefallen und hat sich erhöht - Ich habe und er nicht, das Gesetz soll richten! Na danke ...