Hallo zusammen,
nach einer laaaaangen Flieger-Pause war ich am Wochenende mal wieder auf dem Modell-Flugplatz. Beim Fachsimpeln erwänte ich, dass ich eine andere Software (er9x) auf meiner Fernbedienung (TH9X) habe. Daraufhin durfte ich erst mal meinen Flugbetrieb einstellen, bis die Seite des Versicherungsschutzes geklärt ist (... und schon wieder eine Zwangspause von der Fliegerei...)
DMO konnte mir auf die Frage "Ist der Versicherungsschutz bei einer andere Software auf der Fernbedienung noch vorhanden?" nicht beantworten. Der Versicherer will von der BNetzA eine Bestätigung, dass die Fernbedienung durch diese Änderung weiterhin zugelassen ist.
Die BNetz-Agentur antwortet auf meine Frage wie folgt:
"Bei jeglichen Änderungen an einer Funkanlage, das kann auch den Austausch der Software betreffen, ist zu beachten, dass die betrieblichen und technischen Parameter der Allgemeinzuteilung von Frequenzen sowie alle durch die Erklärung der Konformität bestätigten Eigenschaften der Gesamtanlage nicht in unzulässiger Weise verändert werden."
Hat jemand von Euch eine Bestätigung, damit man den Versicherungsschutz behält?
Danke
nach einer laaaaangen Flieger-Pause war ich am Wochenende mal wieder auf dem Modell-Flugplatz. Beim Fachsimpeln erwänte ich, dass ich eine andere Software (er9x) auf meiner Fernbedienung (TH9X) habe. Daraufhin durfte ich erst mal meinen Flugbetrieb einstellen, bis die Seite des Versicherungsschutzes geklärt ist (... und schon wieder eine Zwangspause von der Fliegerei...)
DMO konnte mir auf die Frage "Ist der Versicherungsschutz bei einer andere Software auf der Fernbedienung noch vorhanden?" nicht beantworten. Der Versicherer will von der BNetzA eine Bestätigung, dass die Fernbedienung durch diese Änderung weiterhin zugelassen ist.
Die BNetz-Agentur antwortet auf meine Frage wie folgt:
"Bei jeglichen Änderungen an einer Funkanlage, das kann auch den Austausch der Software betreffen, ist zu beachten, dass die betrieblichen und technischen Parameter der Allgemeinzuteilung von Frequenzen sowie alle durch die Erklärung der Konformität bestätigten Eigenschaften der Gesamtanlage nicht in unzulässiger Weise verändert werden."
Hat jemand von Euch eine Bestätigung, damit man den Versicherungsschutz behält?
Danke